Mieter verstorben

Diskutiere Mieter verstorben im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Unser Mieter ist im Mai 2005 verstorben. Nach unserem Wissen sind keine Verwandten oder Bekannte...
  • Mieter verstorben Beitrag #1

sky180

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Unser Mieter ist im Mai 2005 verstorben. Nach unserem Wissen sind keine Verwandten oder Bekannte ausfindig zu machen. Ein Anruf beim Nachlassgericht hat ergeben, dass keine Erben bekannt sind.

Da wir die Wohnung so schnell wie möglich wieder weiter vermieten möchten, stellt sich die Frage, ob wir die Wohnung ohne weiteres ausräumen lassen können (Vermieterpfandrecht)?
Oder muss noch eine gewisse Frist eingehalten werden in solchen Fällen?
Der verstorbene Mieter hat auch noch Mietschulden, kann ich als Vermieter diese Sachen dann verwerten ?

Wem ist es auch schonmal so ergangen und kann uns brauchbare Tips reichen.

Vielen Dank schonmal!!!!!!!!!
 
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  • Mieter verstorben Beitrag #2

wolle

Hallo und willkommen in diesem Teich...

Zu deinen Fragen:

Damit alles seine Richtigkeit, solltest Du als Vermieter fristlos kündigen. Kündigung wie immer 3 Monate mit Abzug von 3 Werktagen. Schriftform!
Das ganze geht an den Nachlasspfleger (AG), wenn einer bestellt ist oder von Dir bestellt wird. (Du hast eine Interesse daran, dass der Nachlass geregelt ist)

Bei den Möbeln hast du eine Obhutspflicht. Die musst du aufbewahren.
Die Dauer ist schwer zu bestimmen. Da jedoch in 6 Monaten der Besitz übergeht,. wenn kein Erbe ermittelt wurde, halte ich das als realistisch.

Du darfst einsicht in das Testament nehmen (Mietvertrag mitnehmen).

Erfahrungen selbst habe ich noch keine, aber das sollte mal für die ersten Schritte reichen.

Gruß,
Capo
 
  • Mieter verstorben Beitrag #3

sky180

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber wieso müssen wir dem noch fristlos kündigen, aus welchem Grund dann auch ?

Ist das mit dem Nachlassverwalter Pflicht ?
Wo kann ich das alles mal nachlesen was Sie beschrieben haben.


Gruß
 
  • Mieter verstorben Beitrag #4

wolle

Wenn nicht fristlos gekündigt wird, läuft der Vertrag ja weiter. Fraglich ist nur, wer die Miete bezahlen muss... Wenn dem vorher bestellten Nachlassverwalter eine Wohnungskündigung eingeht, weiss er, dass da noch möbel sind. Außerdem gibt's da ja noch die Kaution. Die darfst du ja nicht behalten, da der 2.Vertragspartner die frei geben muss. Das wäre ebenfalls dann der Nachlassverwalter. Wer zahlt dir denn die ausstehenden Mieten? oder verzichtest Du darauf???

Mit einer Kündigung hast du deinen Vertragspartner. Dieser kommt für die Zahlungen aus allen Verträgen auf. Wenn es der NL-Verwalter ist, könnten die Zahlungen auf das Nachlassvermögen begrenzt werden. Wenn du also schnell reagierst, kriegst du zuerst dein Geld.

Wenn ich sowas nachlesen müßte, würde ich zuerst im BGB nachschauen und dann mich vielleicht im Haufe-Verlag umschauen. Da ist bestimmt was passendes dabei.

Der Nachlass-Verwalter ist keine Pflicht. Du kannst natürlich auch auf das Geld verzichten, denn die Kaution ist Vater Staat und nicht dir. Ein verrechnen der ausstehenden Miete ist dann auch sehr schwer. Da aber keine Kündigung ausgesprochen wurde, läuft das Mietverhältnis weiter
 
  • Mieter verstorben Beitrag #5

sky180

Und welche Gründe muss man in dem Kündigungsschreiben angeben? Gibt es da irgendwo Vorlagen für den Tod des Mieters ?
Einen Nachlassverwalter haben wir noch nicht bestellt, der kostet doch auch wiederum Geld, oder?
Also müsste ich dann dem NLV die Kündigung zukommen lassen.
 
  • Mieter verstorben Beitrag #6

wolle

Ob der NL-verwalter was kostet, weiß ich nicht, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Aber beim Fiskus weiß man nie...

Das Kündigungsschreiben ist wegen ausscheiden einer Mietvertragspartei.

Der Grund ist der Tod des Mieters. So einfach kann Recht sein :D
 
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