sky180
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Unser Mieter ist im Mai 2005 verstorben. Nach unserem Wissen sind keine Verwandten oder Bekannte ausfindig zu machen. Ein Anruf beim Nachlassgericht hat ergeben, dass keine Erben bekannt sind.
Da wir die Wohnung so schnell wie möglich wieder weiter vermieten möchten, stellt sich die Frage, ob wir die Wohnung ohne weiteres ausräumen lassen können (Vermieterpfandrecht)?
Oder muss noch eine gewisse Frist eingehalten werden in solchen Fällen?
Der verstorbene Mieter hat auch noch Mietschulden, kann ich als Vermieter diese Sachen dann verwerten ?
Wem ist es auch schonmal so ergangen und kann uns brauchbare Tips reichen.
Vielen Dank schonmal!!!!!!!!!
ich habe folgendes Problem:
Unser Mieter ist im Mai 2005 verstorben. Nach unserem Wissen sind keine Verwandten oder Bekannte ausfindig zu machen. Ein Anruf beim Nachlassgericht hat ergeben, dass keine Erben bekannt sind.
Da wir die Wohnung so schnell wie möglich wieder weiter vermieten möchten, stellt sich die Frage, ob wir die Wohnung ohne weiteres ausräumen lassen können (Vermieterpfandrecht)?
Oder muss noch eine gewisse Frist eingehalten werden in solchen Fällen?
Der verstorbene Mieter hat auch noch Mietschulden, kann ich als Vermieter diese Sachen dann verwerten ?
Wem ist es auch schonmal so ergangen und kann uns brauchbare Tips reichen.
Vielen Dank schonmal!!!!!!!!!