wirsing
Der Mieter hat sein Auto in der Hofeinfahrt mit einem Wagenheber aufgebockt, um seine Reifen zu wechseln.
Nun sind im Teer abdrücke des Wagenhebers zu sehen.
Die Hofeinfahrt darf nur zum be- und entladen benutzt werden, es besteht kein Zufahrtsrecht.
Die Teerdecke wurde dieses Jahr erneuert.
Wie verhält man sich am besten? Kann dieser Schaden über eine Versicherung abgewickelt werden?
Nun sind im Teer abdrücke des Wagenhebers zu sehen.
Die Hofeinfahrt darf nur zum be- und entladen benutzt werden, es besteht kein Zufahrtsrecht.
Die Teerdecke wurde dieses Jahr erneuert.
Wie verhält man sich am besten? Kann dieser Schaden über eine Versicherung abgewickelt werden?