Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein

Diskutiere Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Liebe hoffentlich erfahrenere Vermieter hier im Forum, ich bin sehr junge Vermieterin, habe zu meinen Mietern einer Wohnung bisher ein...
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #1

Mel123

Neuer Benutzer
Dabei seit
16.06.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
0
Liebe hoffentlich erfahrenere Vermieter hier im Forum,

ich bin sehr junge Vermieterin, habe zu meinen Mietern einer Wohnung bisher ein freundliches Verhältnis gepflegt und auch einige (teilweise um Monate) verspätete Mietzahlungen durchgehen lassen, da es im Gespräch immer wieder geklärt werden konnte und die Miete schlussendlich auch kam. Nun wird meine freundliche Art wohl mit Dummheit oder Naivität verwechselt und ich möchte mich wehren. Folgender Sachverhalt:

- am 20. Mai erhalte ich einen Anruf in Abwesenheit und eine Whatsapp Nachricht mit der Bitte um Rückruf.
- Am nächsten Tag erfahre ich telefonisch, dass die Mieter wohl vor 2 Tagen einen Notartermin hatten und sich Eigentum gekauft haben. Ich beglückwünsche sie, sie teilen mir mit, dass Sie gerne schon Ende Juni ausziehen möchten. Ich verstehe das natürlich, sie sagen, sie hätten schon Interessenten und die Miete könnte deutlich angehoben werden (Marktpreise sind in den letzten 3 Jahren tatsächlich stark gestiegen) und wir vereinbaren, dass ich ihnen meine Kriterien in den nächsten Tagen zuschicke und sie sich auf die Suche machen. Ich bin frischgebackene Zwillingsmama und habe daher ein paar Tage gebraucht, mir die Preise am Markt anzuschauen, einen Makler um Einschätzung zu bitten usw., in der Zwischenzeit mehrere Whatsapp-Nachrichten der Mieterin, um die Sache zu beschleunigen (Auszug Mietpreisspiegel, Links zu Vergleichsobjekten...). Etwas nervig und stressig mit dem Zeitdruck, aber soweit alles ok
- Am 26.5. Rückfrage der Mieterin per Whatsapp, weil ein Interessent gerne eine Wand rausreißen würden, keine Antwort von mir, ich musste erstmal klären ob die Wand tragend ist, habe selbst ja keine Ahnung. Am nächsten Abend schon eine Nachricht von ihrem Partner, ob ich sie "verarschen" will, es gehe hier um Geld und ich würde länger zum Antworten brauchen als ein "President". Ich bitte um einen angemesseneren Ton, da ich sonst auch auf postalische Kommunikation umsteigen könnte, lehne den Wandabriss ab und weise darauf hin, dass alle von mir geforderten Informationen vorliegen.
- am 9. Juni dann der Hammer: eine persönlich eingeworfene Kündigung im Briefkasten, rückdatiert auf den 1.3. (also sogar 4 Monate vor Wunschauszugsdatum)
- Ich schreibe eine Whatsapp-Nachricht, dass rückdatieren nicht geht, sie sollen bitte eine ordentliche fristgerechte Kündigung (31.8.22 ab mündlicher Kenntnis) abgeben und wir schauen dann, wie wir uns auf einen früheren Termin einigen können, keine Reaktion, telefonisch nicht mehr erreichbar, Mailbox-Nachrichten hinterlassen, keine Reaktion.
- 15.6. Mailboxnachricht hinterlassen, dass ich jemanden habe, der die Wohnung (wegen weiter Anfahrt) am Wochenende gerne besichtigen würde, keine Reaktion, kein Rückruf
- heute: letzter Versuch von mir, es "im Guten" hinzubekommen, also Nachricht in unsere Whatsapp-Gruppe mit
a)der Bitte um Überweisung der Juni-Miete
b) Hinweis, dass die Kündigung nicht gültig ist, ich bei Eingang bis morgen auch den 31.8. noch akzeptieren würde, es danach aber der 30.9. wird bzw. ich davon ausgehe, dass es sich mit ihrer Kündigung ansonsten erledigt hat
c) Bitte um Rückmeldung bzgl. des gewünschten Besichtigungstermins am Wochenende

Daraufhin eine seeeeehr seeeeehr lange Antwort der beiden mit diversen Falschaussagen (wie vereinbart ziehen wir zum 01.07. aus, Kündigung läge schon lange vor, ich hätte mich nur wochenlang nicht gemeldet, sie wollten mir ja nur behilflich sein bei der Nachmietersuche, was sie ja nicht müssten, die Wohnung wäre sowieso nicht gut gedämmt, Schimmelbelastet und hätte noch zig andere Mängel, weswegen sie ja die Miete um 20% mindern könnten, sie hätten schon ihre Rechtschutz und Mieterschutzverband eingeschaltet usw.

Nun meine Fragen:
- Wie kann ich die Mietzahlungen bis 31.8.2022 erwirken? Welche Schritte sind notwendig? Und wie erwirke ich eine rechtkräftige Kündigung zum 31.8. damit ich bis dahin auch rechtsicher einen neuen Mieter suchen kann? Die Wohnung ist nicht so einfach zu vermieten, daher ist es keine Option, einfach zum 01.07. einen neuen Mieter aufzutreiben, das wird nicht funktionieren, zumindest nicht halbwegs kostendeckend, ich habe noch schwer an dem Kredit zu knabbern.
- sie haben nur eine 1,7fache Kaution hinterlegt, mit der ausgebliebenen Juni-Miete plus Nebenkosten, bleibt da nicht viel übrig, gleichzeitig gehört zu den Wohnung ein riesen Garten, den sie schön gepflegt übernommen haben und der inzwischen, wie ich nun erfahren musste, komplett verwildert ist, d.h. ich habe hier auch ein Schadensersatz-Thema an der Backe, um die Wohnung samt Garten wieder in einen guten Zustand zu versetzen (wie es drinnen aussieht, weiß ich noch nicht), wie gehe ich hier vor? Separater Vorgang oder kann man das gleich mit abfrühstücken?

Dass die Kündigung seit März bei mir liegen soll, werden die nicht glaubhaft darlegen können, es gab vom 3.2.bis 20.5. keine Kontaktaufnahme, man würde ja zumindest mal nachhaken, ob die Kündigung angekommen ist, oder eine Bestätigung fordern...und man würde nicht so einen Stress schieben, Infos zu bekommen, um einen Nachmieter suchen zu können, wenn man so rechtzeitig kündigt. Da kann es einem ja egal sein. Zumal der Notartermin ja erst im Mai war und es wohl alles sehr kurzfristig zustande gekommen ist, sonst hätten sie "natürlich früher Bescheid gesagt". Ich weiß nur nicht, ob die Whatsapp-Verläufe vor Gericht Berücksichtigung finden, kann mir aber irgendwie nicht vorstellen, dass hier jeder einfach seine Kündigung rückdatieren und damit durchkommen kann, oder wie seht ihr das?

Entschuldigt den langen Roman, schon mal vielen Dank, wenn jemand bis hier hin gelesen hat! Ich würde mich über eure Einschätzung freuen, vor allem was die nächsten Schritte angeht. Würde gerne am liebsten morgen schon ein Einschreiben rausjagen, aber womit? Mahnung wegen Juni-Miete und Hinweis auf Kündigungsfrist? Kündigungsbestätigung zum 31.8.? Sonstige Ideen?

Ganz liebe Grüße!
Mel
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #2
Andres

Andres

Moderator
Dabei seit
04.09.2013
Beiträge
13.439
Zustimmungen
6.675
Nummer eins: Weniger Kommunizieren, vor allem weniger WhatsApp. Das ist praktisch für alles mögliche, aber keine Art, eine halbwegs professionelle Kommunikationsebene mit dem Mieter zu schaffen. Da wir nun bereits an dem Punkt angekommen sind, da man Unwahrheiten behauptet und beleidigend wird, geht es noch einen Schritt weiter: Überhaupt keine mündliche Kommunikation mehr führen.

Die wenige noch geführt Kommunikation muss viel durchdachter sein:
Nun wird meine freundliche Art wohl mit Dummheit oder Naivität verwechselt
Wenn ich böse sein soll: Ja, es wird verwechselt, aber nur von dir selbst Was du hier beschreibst, ist naiv und von weitgehender Ahnungslosigkeit geprägt. Ich mag dir das nicht vorwerfen, insbesondere ist keine Ahnung von (miet-)rechtlichen Angelegenheiten zu haben der natürliche Ausgangszustand, in dem wir alle losgelegt haben. Solange man sich bemüht, daran etwas zu ändern (was du ja gerade tust), ist das schon in Ordnung, auch wenn die Lernkurve manchmal weh tut. Zu glauben, dass es auch ohne das geht und man sich irgendwie durchwursteln kann, wäre naiv.

wie erwirke ich eine rechtkräftige Kündigung zum 31.8. damit ich bis dahin auch rechtsicher einen neuen Mieter suchen kann?
Gar nicht. Du hast sie bereits:
am 9. Juni dann der Hammer: eine persönlich eingeworfene Kündigung im Briefkasten, rückdatiert auf den 1.3. (also sogar 4 Monate vor Wunschauszugsdatum)
Der Mieter kann "rückdatieren" wie er will: Entscheidend ist der Datum des Zugangs der Kündigung beim Vermieter. Über dieses Ereignis solltest du dir eine Notiz machen, im geschäftlichen Briefverkehr sind Eingangsstempel üblich. Das ist nun nicht gerade ein Beweis, aber es ist für den Moment gut genug.

Sofern aus dem Schreiben des Mieters die Absicht zur Beendigung des Mietverhältnisses klar hervorgeht und das Schreiben eigenhändig von sämtlichen Mietern unterzeichnet ist, liegt dir eine wirksame Kündigung vor. Da die Kündigung nach dem 3. Werktag im Juni (das wäre in diesem Fall ganz einfach der 3.6. gewesen) zugegangen ist, endet das Mietverhältnis am 30.9.2022. Wenn man nett sein möchte, bestätigt man den Mietern den Zugang der Kündigung am 9.6. und das Vertragsende am 30.9.2022. Außerdem tätowiert man sich auf die Innenseite der Augenlider eine kleine Erinnerung, dass der Mieter nicht fair spielt - das sollte man in der Zukunft bedenken.

Verlässlichkeit ist mit diesen Mietern nicht erreichbar. Solange die Wohnung nicht zurückgegeben ist, werde ich keinen neuen Mietvertrag abschließen. Mein Alltag ist spannend genug und ich will nicht auch noch rätseln dürfen, ob die Mieter mir den Zugang zur Wohnung verweigern, um mich zu ärgern. Ich werde mir damit auch nicht das nächste Mietverhältnis belasten und will mit diesen Vollpfosten in der Wohnung keine Besichtigung mit Nachmietern durchführen.

Wie kann ich die Mietzahlungen bis 31.8.2022 erwirken?
Sobald die Mieter die Wohnung zurückgegeben haben, sammelst du alles, was noch ansteht: Offene Mieten, Betriebskostenabrechnungen, Schäden und Mängel. Vorsicht: Für Mängel gilt eine kürzere Verjährungsfrist, 6 Monate ab Rückgabe. Diese Forderungen machst du alle gebündelt geltend, und zwar entweder als gerichtlichen Mahnbescheid (wozu ich allgemein tendiere) oder gleich als richtige Zahlungsklage (was mehr Kosten und Aufwand verursacht). Sofern die Nummer mit der eigenen Wohnung kein Lügenmärchen ist (womit man leider trotzdem rechnen muss), sollte bei den Mietern etwas zu holen sein, also habe ich wenig Hemmungen, Verfahrenskosten entstehen zu lassen.

Sich vor der Rückgabe mit den Mietern zu streiten, ist völlig sinnlos. Es belastet nur deine Nerven. Du zahlst halt für den Moment die Kaution nicht aus und den Rest regelt man später.

Die Wohnung ist nicht so einfach zu vermieten, daher ist es keine Option, einfach zum 01.07. einen neuen Mieter aufzutreiben, das wird nicht funktionieren, zumindest nicht halbwegs kostendeckend, ich habe noch schwer an dem Kredit zu knabbern.
So darf man als Vermieter nicht planen. Das Verhalten der Mieter ist unerfreulich, aber es hätte noch viel schlimmer kommen können. Das muss die persönliche Liquidität wegstecken können. Keinesfalls sollte dieses Thema mit den Mietern zur Sprache kommen! Stattdessen solltest du rechtzeitig auf die Bank zugehen und fragen, ob die Raten vorübergehend reduziert werden können. Solange wenigstens noch der Zins fließt, ist das oft verhandelbar, zumindest für ein paar Monate.

sie haben nur eine 1,7fache Kaution hinterlegt
Auch das muss man lernen, manchmal eben durch Schmerz: Man verlangt die volle mögliche Kaution. Wer sich das nicht leisten kann, den will ich nicht als Mieter haben. Wer darüber jammert, den will ich sowieso nicht als Mieter haben. Es mag in wenig gefragten Lagen schwer sein, das durchzusetzen, aber dann muss man sich eben fragen, ob man da wirklich vermieten will.

gleichzeitig gehört zu den Wohnung ein riesen Garten, den sie schön gepflegt übernommen haben und der inzwischen, wie ich nun erfahren musste, komplett verwildert ist, d.h. ich habe hier auch ein Schadensersatz-Thema an der Backe, um die Wohnung samt Garten wieder in einen guten Zustand zu versetzen (wie es drinnen aussieht, weiß ich noch nicht), wie gehe ich hier vor?
Begrenzte Erwartungen haben (Gartenpflege ist ein klassisches Streitthema) und weiterhin alles zusammen nach der Rückgabe angehen.

sie sagen, sie hätten schon Interessenten
Noch so ein Punkt in Richtung Naivität: Welche Motivation haben die Mieter, dir einen guten Nachmieter zu stellen? Das ist denen doch völlig egal - die wollen nur aus dem Vertrag raus! Sollte es noch nicht passiert sein: Den Mietern mitteilen, dass Bemühungen um einen Nachmieter ihrerseits nicht mehr gewünscht sind.

Solltest du einen geeigneten Nachmieter finden, würde ich trotzdem die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses anbieten. Es ist einfach recht wenig damit gewonnen, weiteren Schaden entstehen zu lassen, selbst wenn man ihn später ersetzt bekommen würde. Auch hier: An den Verschleiß der eigenen Nerven denken.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #3

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.590
Zustimmungen
2.105
Ort
Westerwald
Der alles Erschlagenden Antwort von @Andres gibt es aus meiner Sicht nicht schlaues mehr hinzuzufügen. Für die Zukunft halt, ich suche mir meine Mieter selbst, alles andere ist Murks. Und ich vermiete nicht im Anschluß das Risiko will ich nicht übernehmen.

Gerade erst wieder erlebt, unproblematisches Mietverhältnis, fristgerechte Kündigung zum 31.01. und hat das Umzugsunternehmen ein Problem, die Wohnungsübergabe erfolgt erst am 3.2. sowas passiert, und das gar nicht so selten. Ja, theoretisch ist der Mieter Schadensersatzpflichtig, aber setz das mal durch, und dann muss da auch noch was zu holen sein... Da lass ich lieber etwas Miete liegen und habe keinen Stress mit dem Nachmieter.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #4

Hutchinson Hatch

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
31.01.2017
Beiträge
720
Zustimmungen
263
Ich habe auch gerne immer einen Monat Pause zwischen den Vermietungen, um verschiedene Wartungen/Renovierungen durchzuführen.

Für die Zukunft einen Tipp: Kommunikation über WhatsApp ist nur für Notfälle sinnvoll (z.B. wenn die Heizung nicht läuft), keinesfalls aber für Verhandlungen oder gar gegenseitige Beschuldigungen. Ich führe am liebsten Gespräche mit den Mietern direkt vor Ort, notfalls wird das Telefon bemüht. Für Dokumente hingegen eignet sich E-mail besser, oder aber direkt per klassischem Brief, ggf. gerichtssicher zugestellt. Spätestens nach der letzten WhatsApp wäre der Kontakt mit dem Mieter blockiert, mit den Hinweis, dass der Kontakt ab sofort nur noch schriftlich geführt werden würde. Souveränes Auftreten hilft enorm, seine Ziele durchzusetzen. Mit der ziemlich wahrscheinlichen Erkenntnis, dass das Unrecht auf ihrer Seite liegt, versuchen dich die Mieter vorzuführen.

@Mel123 Der Weg ins Forum ist sicherlich ein guter Anfang, du mußt einfach noch vieles dazulernen. Vor ca. 20 Jahren war ich an dem gleichen Punkt wie du heute bist. Vermieten ist ein Geschäft, kein Freundschaftdienst oder gar eine Wohlfahrtstat.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #5

Mel123

Neuer Benutzer
Dabei seit
16.06.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
0
Hallo ihr Lieben,

Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten, vor allem danke an Andres für die ausführliche Antwort, da waren sehr viele hilfreiche Punkte für mich drin und ich gelobe Besserung. Ich bin einfach bisher gut damit gefahren, immer freundlich zu bleiben, möchte aber nach den dreisten Falschaussagen auch alle nötigen Schritte einleiten, um zu meinem Recht zu kommen, mit den Kosten dafür in Vorkasse zu treten ist nicht das Problem, ich sehe nur nicht ein, die Wohnung wegen so dreisten Menschen weit unter Marktwert zu vermieten, nur um jetzt schnell zum 1.7. einen neuen Mieter zu finden, möchte aber natürlich auch nicht monatelang auf Einnahmen verzichten (wann auch immer diese dann reinfließen nach den rechtlichen Schritten). Nach der Aktion hat das Teufelchen in mir ehrlich gesagt auch gar nicht so die größte Motivation, die schönen Sommertage mit einer Hauruck-Nachmietersuche zu verbringen, statt die beiden die nächsten Monate über kurz oder lang zahlen zu lassen. Irgendwie weckt das auch ein bisschen Kampflust, wenn jemand so im Unrecht ist und dann auch noch mit Anwalt und Mieterschutzbund droht, kennt ihr das?
Passt so gar nicht zu mir, aber jetzt bin ich irgendwie im „jetzt erst recht“-Modus, will aber damit natürlich nicht auf die Schnauze fliegen. Wie beurteilt denn ein Gericht im Zweifel, wer lügt? Also die behaupten ja jetzt, sie hätten das im März schon eingeworfen und ich hätte darauf einfach nie reagiert. Sicher bezeugen die sich das gegenseitig, meinetwegen noch Mama, Papa, Onkel, Cousin und der Rest der Großfamilie, und dann?

Dass sie was gekauft haben, ist schon plausibel, war schon länger ihr Wunsch und sie sind ja davon ausgegangen, ich würde jeden Nachmieter und jeden Wunsch akzeptieren und sie könnten innerhalb von 2 Tagen die Übergabe am 1.7. in trockene Tücher bringen. Die Stimmung ist erst gekippt, als sie gemerkt haben, dass ich Anforderungen an die zu findenden Kandidaten stelle, die Miete an den aktuellen Markt anpassen möchte und auch nicht bereit bin, mein (2019 kernsaniertes) Eigentum von einem neuen Mieter umbauen zu lassen. Da sind ihnen ihre ganzen angeblich 22 Interessen wohl doch abgesprungen und sie dachten, sie versuchen es mit Trick 17.

Mich beruhigt erst mal, dass ich schon eine gültige Kündigung vorliegen habe, dann bestätige ich diese zum 30.09.2022. Reicht ein Einschreiben aus eurer Sicht (da ist ja dann der Inhalt im Zweifel nicht nachweisbar), oder wie macht ihr das? Zusätzlich eMail hinterher?

Wie würdet ihr mit dem bereits bestehenden Verzug bei der Mietzahlung umgehen? Nichts tun und bis Ende September warten? Mahnung schreiben?

Ich würde mir auch gerne zeitnah ein Bild vom Zustand der Wohnung machen (sie ist ja angeblich voller Schimmel und Ameisen und fürchterlich kalt) und probeweise ein paar Besichtigungen machen, um zu sehen, wie die sich verhalten, wie die Interessenten auf die Wohnung reagieren usw. Wie kann ich rechtssicher Zutritt zur Wohnung verlangen und durchsetzen? Welche Fristen muss ich einhalten? (Ergo, was gilt als „angemessener“ Vorlauf?)

Bei WhatsApp habe ich die beiden schon geblockt, das vermiest mir sonst nur die Laune, weiteres dummes Zeug zu jeder Tageszeit lesen zu müssen, die Twins halten mich genug auf Trab.

Danke nochmal an alle, toll, dass es so ein Forum gibt, das hätte ich schon früher finden müssen!
Liebe Grüße
Mel
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #6

ehrenwertes Haus

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
13.10.2017
Beiträge
8.587
Zustimmungen
4.500
Wie beurteilt denn ein Gericht im Zweifel, wer lügt?
Zunächst wie glaubwürdig man einem Richter erscheint und wie gut man seine Aussagen belegen kann.
Wenn die Großfamielie antritt um den Zugang der Kündigung am Tag X zu bestätigen, fragt man schon auch nach deren Motivation, ob diese Zeugen ihren Verwandten nicht einen Gefallen tun möchten mit ihrer Aussage. Rechtssichere Zustellung sieht anders aus, z.B. gegen Empfangsbekenntnis oder Gerichtsvollzieher.

Da sind ihnen ihre ganzen angeblich 22 Interessen wohl doch abgesprungen und sie dachten, sie versuchen es mit Trick 17.
Genau das spricht für deine Version.

Mich beruhigt erst mal, dass ich schon eine gültige Kündigung vorliegen habe, dann bestätige ich diese zum 30.09.2022. Reicht ein Einschreiben aus eurer Sicht (da ist ja dann der Inhalt im Zweifel nicht nachweisbar), oder wie macht ihr das? Zusätzlich eMail hinterher?
Eine Kündigungsbestätigung ist keine Pflicht. I.d.R. reicht dafür ein einfacher Briefeinwurf.
Falls du Mitglied in einem Vermieterverein bist, evtl. den Verein mit diesem Schreiben beauftragen. Viele Vermeietervereine wie z.B. Haus und Grund bieten das für ihre Mitglieder an. alternativ Fachanwalt für Mietrecht.
Inhalt und Zustellung von Anschreiben von Vereinen und Anwälten werden nicht so häufig angezweifelt wie private Schreiben.
Anderenfalls abhängig von der Entfernung, Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, Botendienst (kann auch den Inhalt bestätigen), oder Einschreiben mit RS (schwächster Zugangsnachweis). Schau einfach mal welche Kurierdienst es bei dir gibt. Das kann günstiger als der Postweg sein.

Wie würdet ihr mit dem bereits bestehenden Verzug bei der Mietzahlung umgehen? Nichts tun und bis Ende September warten? Mahnung schreiben?
Nichts tun bis zur Wohnungsrückgabe. Danach kann man sich noch immer darüber streiten, muss aber keine Racheaktionen in der Wohnung mehr befürchten.
Von Verjährungsfristen bist du noch meilenweit entfernt. Da lohnt es sich nicht ein Faß aufzumachen, wegen ein paar Wochen (Monate) hin oder her.

Überleg dir bitte, ob das Thema, obwohl es noch nicht zwingend erfoderlich ist, einem Fachanwalt für Mietrecht übergeben möchtest.
Du nimmst dich damit aus der Schußlinie, bist sicher vor Formfehlern, bekommst Musterschreiben, Anwaltsbreifkopf erzeugt oft eine andere Wirkung, spart dir Zeit und Nerven.

Ich würde mir auch gerne zeitnah ein Bild vom Zustand der Wohnung machen
Das macht u.U. Sinn, den aktuellen Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Aber nur der Wohnung, nicht ob die Mieter ordentlich sind oder dir die Wohnung sauber genug.
Zeugen nicht vergessen, evtl. vorhandene Mängel und Schäden dokumentieren. Dafür darf man auch in einer vermieteten Wohnung Bilder machen ohne Einverständnis der Mieter.

probeweise ein paar Besichtigungen machen, um zu sehen, wie die sich verhalten, wie die Interessenten auf die Wohnung reagieren usw.
Öl ins Feuer gießen lohnt nicht. Ist die Wohnung wirklich siffig, gewinnst du damit keine Zeugen, deine Chancen auf zeitnah gute Nachmieter finden steigen dadurch nicht.
Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten besser auf die Zeit nach Wohnungsrückgabe legen, nachdem Probleme wie Scxhimmel beseitigt wurden.

Wie kann ich rechtssicher Zutritt zur Wohnung verlangen und durchsetzen? Welche Fristen muss ich einhalten? (Ergo, was gilt als „angemessener“ Vorlauf?)
Gar nicht, wenn der Mieter sich sperrt. Selbst erfolgreiche Klagen auf Duldung garantieren keinen Wohnungszutritt, rechtfertigen bei Weigerung u.U. nur eine fristlose Kündigung.
Als angemessene Vorwarnzeit für Wohnungsbegehung mit Interessenten werden meist 2-3 Tage betrachtet, teilweise auch 1 Woche.


die Twins halten mich genug auf Trab.
U.A. deswegen auf Sandkastenspiele verzichten und nur das sachlich angemessene unternehmen.
Rachegelüste sind menschlich, aber nicht zielführend.
Du willst die Mieter friedlich ziehen lassen, nicht aufstacheln solange sie noch Wohnungszutritt haben und zu Frustaktionen auf deine Kosten motivieren.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #7
CS.Immobilien

CS.Immobilien

Gesperrt
Dabei seit
05.06.2021
Beiträge
472
Zustimmungen
110
Hallo ihr Lieben,

Also die behaupten ja jetzt, sie hätten das im März schon eingeworfen und ich hätte darauf einfach nie reagiert. Sicher bezeugen die sich das gegenseitig, meinetwegen noch Mama, Papa, Onkel, Cousin und der Rest der Großfamilie, und dann?

Liebe Grüße
Mel
In Zukunft an div. Clans respektive Großfamilien nicht mehr vermieten!
Hatte dieses Problem in der Vergangenheit.
Bei einem Streitschlichtungstermin kamen oft 4-6 unfreundliche Mitglieder und wurden verbal agressiv inkl. Drohungen, auch halten diese wenig vom deutschen Rechtssystem.
Ist das bei dir auch der Fall?

Diese Kundschaft wurde nun komplett abgeschafft.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #8

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.590
Zustimmungen
2.105
Ort
Westerwald
Mein Rat ist, zunächst einmal die juristischen Fragen hinten an zu stellen und zunächst dir grundsätzliche Fragen zu stellen. Wo bist du, wo willst du hin? Wenn du dieses
, die Miete an den aktuellen Markt anpassen
ernst meinst, dann sei doch froh die Wohnung schnellst möglich zurückzubekommen. Hast du die Wohnung 2 Monate früher zurück, kannst du 2 Monate früher und länger die höhere Miete einnehmen.

Ich würde mir auch gerne zeitnah ein Bild vom Zustand der Wohnung machen
Verständlich aber wozu? Der Zustand wird nicht besser aber gerne schlechter bis zur Rückgabe.
Wie würdet ihr mit dem bereits bestehenden Verzug bei der Mietzahlung umgehen?
Genauso wie mit dem Zustand der Wohnung, abwarten bis du die Wohnung zurück hast.
dann bestätige ich diese zum 30.09.2022. Reicht ein Einschreiben aus eurer Sicht
Ich würde die Kündigung bestätigen, zum Kündigungsdatum würde ich mir noch mal Gedanken machen, siehe oben, ich würde sie wohl per Einschreiben-Einwurf schicken, kost nicht viel und dokumentiert zumindest den Zeitpunkt, das Einschreiben hat auch eine, wenn auch geringe, psychologische Wirkung.
Rachegelüste sind menschlich, aber nicht zielführend.
Da würde ich drei Ausrufezeichen hintersetzen! Rache, Wut, Ärger sind die schlechtesten Ratgeber überhaupt, außer noch, Recht haben wollen aus Prinzip.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #9

Mel123

Neuer Benutzer
Dabei seit
16.06.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
0
Hallo ihr Lieben,

Aktuell ist die Wohnung an ein selbständiges Pärchen vermietet, also keine Großfamilie, aber aufgrund der vorhandenen Familie in der Gegend und der kürzlich sehr großen Klappe gepaart mit Arroganz, würde es mich zumindest nicht überraschen, wenn plötzlich überall Zeugen auftauchen, die den Einwurf im März bezeugen (wobei mir dann immer noch das Argument bleibt, dass es unglaubwürdig ist, so einen Stress und Zeitdruck aufzubauen für die Nachmietersuche, wenn man 4 Monate im Voraus gekündigt hat und gar keinen Nachmieter suchen müsste).

aber nochmal nur zur Klarstellung: ich habe keine Rachegelüste, handele nicht voreilig aus Wut oder sonstiges, sonst würde ich mir vor dem nächsten Schritt keinen Rat bei erfahreneren Vermietern holen ;-)
Aber ich sehe nach den Aktionen erst recht nicht ein, jetzt einfach klein bei zu geben und auf den Kosten sitzen zu bleiben, zumal für die Wohnung (es gilt als Wohnungseigentum, ist aber de facto eine komplett sanierte Doppelhaushälfte mit großem Garten und 2 Garagen) nicht kurzfristig ein Nachmieter zu finden sein wird, wenn ich sie nicht zu einer Ramsch-Miete vermieten will (was ich schon aus Prinzip nicht möchte, da ist schon das Klientel bei den Besichtigungen gewöhnungsbedürftig und ich habe lieber solvente Mieter drin). Es durchgehen lassen, hieße sonst für mich zusätzlich 2 Monate Mietausfall (plus der nicht gezahlten Juni-Miete). Ich wäre bei weiterhin freundlichem und vernünftigen Verhalten einfach von Haus aus zu mehr Kompromissen bereit gewesen, was die Miethöhe für den Nachmieter angeht, damit es evtl. leichter fällt, geeignete Kandidaten zu finden, die auch mir zusagen, aber jetzt suche ich die mir lieber komplett selbst, da kein Vertrauen mehr da ist (davor war das Verhältnis wie gesagt immer freundlich und sämtliche verspätete Mietzahlungen waren laut deren Aussage mit der verzögerten Rechnungsbegleichung ihrer Kunden begründet und es wurde stets versichert, dass die Miete überwiesen wird, sobald die Großkunden überweisen, schlussendlich kam sie dann auch).

Ich nehme jetzt mal das Einwurf-Einschreiben in Angriff und schicke noch eine eMail mit demselben Schreiben hinterher, dann kann ich im Zweifel auch den Inhalt nachweisen.

Danke euch vielmals und falls ihr noch weitere Hinweise und Tipps habt, freue ich mich jederzeit!

Liebe Grüße
Mel
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #10

Hutchinson Hatch

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
31.01.2017
Beiträge
720
Zustimmungen
263
Kurze Anmerkung: Das Einwurf-Einschreiben und die E-Mail machen die korrekte Zustellung unnötig unsicher. Hier Zustellung per Boten wird die bessere Alternative (Zustellung per Boten) beschrieben. Der Gold-Standard ist zwar die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, was aber in diesem Fall nicht unbedingt nötig sein sollte.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #11
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.738
Zustimmungen
3.085
Ort
Münsterland
Ich nehme jetzt mal das Einwurf-Einschreiben in Angriff und schicke noch eine eMail mit demselben Schreiben hinterher, dann kann ich im Zweifel auch den Inhalt nachweisen.
Wie willst du was genau nachweisen?
Ich meine, es kann ja durchaus sein, dass du einen genialen Trick kennst, der hier noch niemandem bekannt ist.
Andernfalls würde ich dir raten, das bisher in diesem Thread geschriebene nochmal zu lesen UND zu verstehen.
Was anderes kann ich jemandem, der sowas von sich gibt, ...

Aber ich sehe nach den Aktionen erst recht nicht ein, jetzt einfach klein bei zu geben
... nicht raten.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #12

Mel123

Neuer Benutzer
Dabei seit
16.06.2022
Beiträge
4
Zustimmungen
0
Danke @Hutchinson Hatch , das schaue ich mir nochmal an.
@dots wenn du konkrete Tipps und Hinweise hast, freue ich mich über eine Ergänzung, mit deinem letzten Beitrag kann ich leider nichts anfangen, als daraus zu lesen, dass ich keine Ahnung habe, was ich bereits weiß, sonst hätte ich mich nicht hilfesuchend an euch gewendet. Trotzdem danke für den Versuch mir zu helfen, falls es einer war.
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #13
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.738
Zustimmungen
3.085
Ort
Münsterland
Es wurde bereits beschrieben, wie es richtig/gut/besser geht, und dann kommst du, und beschreibst, dass du es so machen willst, wie es schlechter fast nicht geht.
Wie soll man dir so helfen?
 
  • Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein Beitrag #14

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.590
Zustimmungen
2.105
Ort
Westerwald
ich habe keine Rachegelüste, handele nicht voreilig aus Wut oder sonstiges, ...
Aber ich sehe nach den Aktionen erst recht nicht ein, jetzt einfach klein bei zu geben
Wenn du meinst, dass du dein Recht aus Prinzip einfordern musst, dann mach.
Und lass uns bitte an dem Ergebnis teilhaben.
Es durchgehen lassen, hieße sonst für mich zusätzlich 2 Monate Mietausfall
Das Wiederum verstehe ich nicht, denn wenn die
Marktpreise sind in den letzten 3 Jahren tatsächlich stark gestiegen
sind, sollte einer Neuvermietung zu gleichen oder besseren Konditionen wenig im Wege stehen.

dann kann ich im Zweifel auch den Inhalt nachweisen.
Nein, kannst du nicht, denn,
Das Einwurf-Einschreiben und die E-Mail machen die korrekte Zustellung unnötig unsicher.
Allerdings ist diese Fragestellung
Wie willst du was genau nachweisen?
in dem Sinne unnötig, dass die Zustellung der Kündigungsbestätigung nicht erforderlich ist, daher ist darüber auch kein Nachweis nötig. Ich halte die 2,35€ für das Einschreiben für einen vertretbaren Aufwand der mir die Dokumentation der Vorgänge erleichtert. Nicht mehr und nicht weniger.

@Mel123 aus meiner Sicht hast du das Grundprinzip einer wirtschaftlich sinnvollen Unternehmensführung nicht verstanden.
Ja, du hast im Prinzip Recht, und dieses wirst du mit einiger wahrscheinlichkeit auch durchsetzen können. Aber das Kostet. Selbst wenn du, unwahrscheinlicherweise, zu 100% vor Gericht obsiegst und du alle deine finanziellen Aufwendungen tatsächlich ersetzt bekommst, deine Zeit ersetzt dir niemand.

Ich stelle mal zwei Varianten dar, so wie es sich für mich aus deinem geschriebenen darstellt.

a) Mel geht den Weg den sie beschrieben hat mit Wohnungsrücknahme 31.9. in unbekanntem Zustand (sofern die Mieter tatsächlich bis dahin aus und nicht wieder eingezogen sind, diese Variante sehe ich auch noch als gut möglich), 3 Monatsmieten + Betriebskostennachzahlung müssen eingeklagt und danach eingetrieben werden incl. Stress und Ärger. Neuvermietung vernünftigerweise frühestens 1.11. = 1 Monat Leerstand.

b) Ferdels way of life, Zustimmung zur vorzeitigen Wohnungsrückgabe 31.6. mit der Auflage dass die Wohnung in Vertragsgemäßem Zustand bis dahin übergeben wird. Ich bin die Mieter los, die Kaution deckt sowohl die ausstehende Miete als auch die Betriebskostennachzahlung und die Wohnung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit in besserem Zustand als sie am 31.9. wäre. Nach dem obligatorischen Monat Leerstand sollte sich die Wohnung genauso gut vermieten lassen wie im Herbst.
Kein Stress, kein Ärger, kein Gericht, alles gut.

Noch was, ich will niemanden etwas vorschreiben, oder behaupten ich wüsste wie es richtig geht. Es soll jeder sein Ding machen wie er kann, muss oder mag. Es ist nur meine Meinung zum Thema.

Am Ende wird alles gut; wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.
 
Thema:

Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein

Mieter wirft rückdatierte Kündigung ein und stellt Mietzahlung ein - Ähnliche Themen

Psychoterror durch Vermieterin: Ich bin mit meiner Vermieterin immer sehr gut und problemlos zurecht gekommen. Das änderte sich vor ein paar Monaten als ein Flüchtling in die...
Mieter stirbt, Erbe rührt sich nicht, Räumung??: Guten Tag zusammen, gerne würde ich wissen, wie ich eurer Meinung nach weiter vorgehen kann. Ich habe eine kleine Wohnung an eine alte Dame...
Entschädigung bei berechtigtem Eigenbedarf?: Guten Tag. ich habe leider keine Informationen zu dieser speziellen Frage gefunden, vielleicht mag ja jemand von Euch was dazu sagen? :) Mir ist...
Mieter mit Miete im Rückstand. Ich möchte nun kündigen. Wie gehe ich am besten vor?: Hallo zusammen, der Mieter meiner Eigentumswohnung ist schon seit über einem halben Jahr mit der Miete über 4 Warm-Mieten im Rückstand. Im...
Eigenbedarfskündigung, Mieter hat keine Miete bezahlt: Hallo, ich wende mich hierher da mein Partner und Ich gerne in seine größere vermietete Wohnung (90qm )ziehen würden. Unsere jetzt gemietete ist...
Oben