Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht

Diskutiere Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag, ich bin Vermieter eines kleines EFH. Leider kenne ich mich noch nicht so recht mit Abmahnungen & Co. aus. Habe das Forum zwar nach...
  • Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht Beitrag #1

Crossfire

Neuer Benutzer
Dabei seit
03.07.2006
Beiträge
5
Zustimmungen
0
Guten Tag,

ich bin Vermieter eines kleines EFH. Leider kenne ich mich noch nicht so recht mit Abmahnungen & Co. aus. Habe das Forum zwar nach gleichen Themen durchstöbert, aber die richtige Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht gefunden. Deshalb habe ich mich entschlossen mal eine Frage an die Profis unter Euch zu richten. Nun zur Frage:
Der Mieter des Objektes zahlt seit Herbst letzten Jahres sehr unpünktlich und ist bis heute mit 2 Monatsmieten im Rückstand. Was soll ich nun machen? Ist eine telefonische Aufforderung zur Begleichung der Mietschulden sinnvoll oder soll ich gleich den schriftlichen Weg gehen? Wenn schriftlich, wie soll das Schreiben formuliert werden. Gibt es hier in diesem Forum eine vergleichbare Vorlage, die ich entsprechend umgestalten kann und auch vor Gericht "wasserdicht" ist. Eine Kündigung will ich vorerst nicht aussprechen, sondern die ausstehenden Mieten sollten schon in den nächsten Wochen beglichen werden.

Im Voraus Vielen Dank für Eure Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Crossfire
 
  • Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht Beitrag #2

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Da kenne ich keine Vordrucke (und schon gar nicht, wenn 2 Monatsmieten ausstehen). Wenn du nicht kündigen willst, bleibt es bei einer Mahnung.
Auflistung aller bisherigen Zahlungen, die nicht den Mietpreis erreicht haben oder nicht innerhalb der Frist waren. Dann die komplette Mietschuld angeben und die Ankündigung, die Kündigung durchführen zu können.

Vergiß nicht eine Frist zu setzen...
 
  • Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht Beitrag #3

Crossfire

Neuer Benutzer
Dabei seit
03.07.2006
Beiträge
5
Zustimmungen
0
Hallo,

Danke für die rasche Antwort :top Habe heute nochmals im Netz recherchiert und folgendes gefunden. Hier ist der Link dazu:
Mahnschreiben.pdf

Natürlich müssen die Vorlagen noch auf die individuelle Situation "getrimmt" werden.

Was denkt ihr zu diesen Vorlagen und Musterschreiben?

Vielen Dank im Voraus lol

Viele Grüße

Crossfire
 
  • Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht Beitrag #4

Crossfire

Neuer Benutzer
Dabei seit
03.07.2006
Beiträge
5
Zustimmungen
0
Guten Abend,

jetzt muss ich zu diesem Thread nochmals eine Frage stellen. Der Mieter ist nun mit drei Mieten im Rückstand. Kann ich gemäß § 543 Absatz 3 Nr. 3 ohne Abmahnung das Mietverhältnis fristlos kündigen, denn langsam habe ich die Schnauze gestrichen voll. Wenn der Vertrag gekündigt wird, dann erhält der Mieter zu der fristlosen obendrauf noch die ordentliche Kündigung.

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

mfg

Crossfire
 
  • Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht Beitrag #5

Maja

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.09.2006
Beiträge
238
Zustimmungen
0
Ort
Flensburg
Du musst vorab abmahnen. Eine Abmahnung ist das mindeste gut wäre aber, wenn es zwei wären. Du kannst ja kurze Fristen nehmen.

Ich finde das Musterschreiben zu unpersönlich, das ist aber vielleicht auch nur meine Ansicht.

Der Mieter hat ja nach fristloser Kündigung immernoch die Möglichkeit den kompletten Rückstand binnen einer Frist auszugleichen.

Was du Dir auch überlegen kannst wenn du nicht kündigen willst (was ich aber auf alle Fälle empfehle) einen Mahnbescheid gegen den Mieter zu erlassen. Falls er Geld hat bringt es ja evtl. was.

Ich würde mir sicherheitshalber Anwaltshilfe holen, damit die Kündigung auch wasserfest ist, aber das du Fristgerecht und gleichfalls sonst fristgemäß Kündigst ist schon ein guter Anfang.
 
  • Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht Beitrag #6

Dieter

Benutzer
Dabei seit
10.09.2006
Beiträge
38
Zustimmungen
0
Hallo, die "normale" Reihenfolge wäre gewesen:
Geld am 3 Werktag nicht auf dem Konto: 1. Abmahnung
Nach der zweiten fehlenden Monatsmiete 2. Abmahnung nebst Verzugszinsen vom 1. Monat. Gleichzeitig Ankündigung der fristlosen Kündigung wenn innerhalb 14 Tagen kein Gedeingang.
Da nun schon mehr als 3. Monatsmieten ausstehen wäre §543 anzuwenden. Ob das vor Gericht aber durchzusetzen ist, weis ich nicht, da eben die vorausgehenden Abmahnungen fehlen.
Also, sofort Abmahnen, außerdem gleichzeitig einen gerichtl. Mahnbescheid beantragen.
Bis der zugestellt ist und der Vollstreckungsbescheid beantragt ist vergehen nochmal min. 4 Wochen. Dann würde ich die 2. Abmahnung und gleichzeitig die fristlose Kündigung zustellen.
Übrigens, das Zustellen immer mit Zeugen, dem der Inhalt des Schreibens gezeigt wurde.

Gruß
Dieter
 
Thema:

Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht

Mieter zahlt unpünktlich oder garnicht - Ähnliche Themen

? Hausverbot gg Ex?Mieter, Körperverl., zurückgelassenes Eigentum ?: Mieter Max wurde wegen mehrerer kommentarlos rückständiger Monatsmieten fristlos gekündigt, was bekanntlich große Geister nicht übermäßig tangiert...

Sucheingaben

mahnung miete vorlage

,

mahnschreiben an mieter

,

mietrückstand mahnung muster

,
mahnung mietrückstand muster
, mahnung mietrückstand vorlage, abmahnung mietrückstand muster, mieter zahlt nicht mahnung vorlage, mietzahlungsverzug musterbrief, Miete Mahnung vorlage, mahnung muster miete, mahnung mietverzug vorlage, mahnung mietzahlung vorlage, mahnschreiben mietrückstand muster, mahnung muster mietrückstand, Musterbrief Mahnung Miete, musterschreiben mahnung miete, muster abmahnung mietrückstand, mietschulden mahnung muster, vorlage mahnung mietrückstand, mahnung vorlage mietrückstand, mahnung bei mietschulden, mietrückstand mahnung vorlage, abmahnung mietrückstand, mahnschreiben mietrückstand, abmahnung mietrückstand vorlage
Oben