eyy15
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Hallo an alle Mitglieder,
ich bin seit 2020 (Besitzübergang 30.09.2020) Eigentümer einer Wohnung 1 Zimmer, 39,50 m2 in Berlin-Staaken.
Da ich noch sehr unerfahren in dem Gebiet bin, wollte ich mich gern einmal bei Ihnen/Euch darüber informieren und würde mich freuen, wenn ich paar Tipps bekommen könnte.
Ich sehe in den Unterlagen, dass der Voreigentümer mit Schreiben vom 11.06.2019 zum 01.09.2019 eine Mieterhöhung in Höhe von 3,43 % verlangt hat.
Seit dem wurde bis heute keine Mieterhöhung durchgeführt. Lt. Berliner Mietenspiegel, ist für diese Wohnanlage ein Richtwert zwischen 5,60 - 9,13 € pro m2 zulässig.
Welche gesetzlichen Möglichkeiten habe ich nun für eine Mieterhöhung, mit Beachtung der Kappungsgrenze in Höhe von 15% für Berlin ?
Da die Wohnung mit einer Einbauküche, Elektrogeräten, Teppichboden usw ausgestattet ist, wollte ich fragen, ob man dafür auch einen Aufschlag verlangen darf.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Viele Grüße
ich bin seit 2020 (Besitzübergang 30.09.2020) Eigentümer einer Wohnung 1 Zimmer, 39,50 m2 in Berlin-Staaken.
Da ich noch sehr unerfahren in dem Gebiet bin, wollte ich mich gern einmal bei Ihnen/Euch darüber informieren und würde mich freuen, wenn ich paar Tipps bekommen könnte.
Ich sehe in den Unterlagen, dass der Voreigentümer mit Schreiben vom 11.06.2019 zum 01.09.2019 eine Mieterhöhung in Höhe von 3,43 % verlangt hat.
Seit dem wurde bis heute keine Mieterhöhung durchgeführt. Lt. Berliner Mietenspiegel, ist für diese Wohnanlage ein Richtwert zwischen 5,60 - 9,13 € pro m2 zulässig.
Welche gesetzlichen Möglichkeiten habe ich nun für eine Mieterhöhung, mit Beachtung der Kappungsgrenze in Höhe von 15% für Berlin ?
Da die Wohnung mit einer Einbauküche, Elektrogeräten, Teppichboden usw ausgestattet ist, wollte ich fragen, ob man dafür auch einen Aufschlag verlangen darf.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Viele Grüße