Löwenzahn
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Hallo!
Nachdem einige Jahre lang keine Mieterhöhung durchgeführt wurde, habe ich am 29. Oktober eine Mieterhöhung zum 1. Januar angekündigt und um Zustimmung bis 31.12.2006 gebeten. Die Miete sollte von 410 auf 470 Euro steigen. Die neue Miete liegt immer noch im unteren Preisbereich bei Dreizimmerwohnungen mit ähnlicher Wohnfläche (Quelle: Regionale Tageszeitung & ImmobilienScout24).
Gestern kam ein Brief von der Mieterin mit der Mitteilung, dass sie die Mieterhöhung nicht akzeptieren wird und auch das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen wird. Die Mieterhöhung sei ungerechtfertigt, weil die Wohnung nicht so modern und zeitgemäß sei wie die aufgeführten Vergleichswohnungen. Die Wohnung ist Baujahr 1962 und die eine Vergleichswohnung befindet sich im selben Haus, die anderen wurden in den 70er Jahren gebaut.
Dann werden noch Sachverhalte aufgeführt, die vor Einzug bekannt waren und daher keinen Mangel darstellen (Übergabe der Wohnung in unrenoviertem Zustand, kein Vollwärmeschutz, Elektro-Nachtspeicherheizung, schmale Fensterbänke). Zwei Mängel, die erstmals angezeigt und in der nächsten Zeit behoben werden, werden ebenfalls aufgeführt. Wegen allen diesen Dingen sei eine Mieterhöhung eine Unverschämtheit, weil es schwer wiegende Unterschiede zu ortsüblichen Wohnungen gäbe. Die Mieterin erpresst den Vermieter damit, dass sie einer Mieterhöhung nur unter der Bedingung zustimmen wird, dass der Wohnungsstandard auf einen zeitgemäßen Zustand gebracht und die Mängel beseitigt werden.
Ich habe jetzt einen Brief verfasst in dem ich auf alle Argumente eingehe. Das Haus ist keineswegs in einem schlechten Zustand. Seit den 60er Jahren wurde die Fassade gestrichen, das Dach, die Haustür sowie die Bäder erneuert und die alten Holzfenster wurden gegen Isolierglasfenster ausgetauscht.
Am Ende des Briefes komme ich zu dem Fazit, dass die Wohnung der üblichen Beschaffenheit einer Altbauwohnung entspricht und kündige die Behebung der beiden Mängel an. Außerdem schreibe ich, dass der Vermieter Anspruch darauf hat, dass der Mieter zustimmt, wenn die Mieterhöhungsforderung rechtlich in Ordnung ist. Dazu setze ich eine Frist bis zum 14. Januar 2007 und kündige an, dass danach ein Anwalt mit der Sache beauftragt und die Mieterhöhung durch eine Klage auf Zustimmung geltend gemacht wird.
Hat jemand noch eine andere bzw. bessere Idee, wie man dieses Problem löst? Die Mieter sind eher unangenehme Zeitgenossen, die immer mal wieder über Dinge meckern, die keine Mängel sind (keine Fassade mit Wärmedämmverbundsystem usw.). Mir wäre es am liebsten gewesen, wenn sie die Wohnung gekündigt hätten.
Viele Grüße
Löwenzahn
Nachdem einige Jahre lang keine Mieterhöhung durchgeführt wurde, habe ich am 29. Oktober eine Mieterhöhung zum 1. Januar angekündigt und um Zustimmung bis 31.12.2006 gebeten. Die Miete sollte von 410 auf 470 Euro steigen. Die neue Miete liegt immer noch im unteren Preisbereich bei Dreizimmerwohnungen mit ähnlicher Wohnfläche (Quelle: Regionale Tageszeitung & ImmobilienScout24).
Gestern kam ein Brief von der Mieterin mit der Mitteilung, dass sie die Mieterhöhung nicht akzeptieren wird und auch das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen wird. Die Mieterhöhung sei ungerechtfertigt, weil die Wohnung nicht so modern und zeitgemäß sei wie die aufgeführten Vergleichswohnungen. Die Wohnung ist Baujahr 1962 und die eine Vergleichswohnung befindet sich im selben Haus, die anderen wurden in den 70er Jahren gebaut.
Dann werden noch Sachverhalte aufgeführt, die vor Einzug bekannt waren und daher keinen Mangel darstellen (Übergabe der Wohnung in unrenoviertem Zustand, kein Vollwärmeschutz, Elektro-Nachtspeicherheizung, schmale Fensterbänke). Zwei Mängel, die erstmals angezeigt und in der nächsten Zeit behoben werden, werden ebenfalls aufgeführt. Wegen allen diesen Dingen sei eine Mieterhöhung eine Unverschämtheit, weil es schwer wiegende Unterschiede zu ortsüblichen Wohnungen gäbe. Die Mieterin erpresst den Vermieter damit, dass sie einer Mieterhöhung nur unter der Bedingung zustimmen wird, dass der Wohnungsstandard auf einen zeitgemäßen Zustand gebracht und die Mängel beseitigt werden.
Ich habe jetzt einen Brief verfasst in dem ich auf alle Argumente eingehe. Das Haus ist keineswegs in einem schlechten Zustand. Seit den 60er Jahren wurde die Fassade gestrichen, das Dach, die Haustür sowie die Bäder erneuert und die alten Holzfenster wurden gegen Isolierglasfenster ausgetauscht.
Am Ende des Briefes komme ich zu dem Fazit, dass die Wohnung der üblichen Beschaffenheit einer Altbauwohnung entspricht und kündige die Behebung der beiden Mängel an. Außerdem schreibe ich, dass der Vermieter Anspruch darauf hat, dass der Mieter zustimmt, wenn die Mieterhöhungsforderung rechtlich in Ordnung ist. Dazu setze ich eine Frist bis zum 14. Januar 2007 und kündige an, dass danach ein Anwalt mit der Sache beauftragt und die Mieterhöhung durch eine Klage auf Zustimmung geltend gemacht wird.
Hat jemand noch eine andere bzw. bessere Idee, wie man dieses Problem löst? Die Mieter sind eher unangenehme Zeitgenossen, die immer mal wieder über Dinge meckern, die keine Mängel sind (keine Fassade mit Wärmedämmverbundsystem usw.). Mir wäre es am liebsten gewesen, wenn sie die Wohnung gekündigt hätten.
Viele Grüße
Löwenzahn