Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter?

Diskutiere Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo liebe Vermieter, mich würde interessieren, ob eine in Mieter-Eigenregie und auf dessen Kosten durchgeführte Renovierung des Bades...
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #1

Timo2

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Hallo liebe Vermieter,

mich würde interessieren, ob eine in Mieter-Eigenregie und auf dessen Kosten durchgeführte Renovierung des Bades (Regendusche, neuer Wasserhahn, Tapeten weg, Bohrlöcher verspachtelt, dann weiße Feuchtraumfarbe angebracht) Grund für eine Mieterhöhung sein können.

Ich frage, weil ich von einem anderen VM diese Info erhalten habe. Der Wohnwert hat sich zwar verbessert, aber irgendwie fühlt sich das "falsch" an. Stimmt diese Information oder ist nur bei Renovierung durch/auf Kosten des Vermieters eine Mieterhöhung möglich?

Für eine Klärung des Sachverhalts wäre ich sehr dankbar und gebe diese Information an den anderen VM weiter.
 
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #2
immobiliensammler

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mich würde interessieren, ob eine in Mieter-Eigenregie und auf dessen Kosten durchgeführte Renovierung des Bades (Regendusche, neuer Wasserhahn, Tapeten weg, Bohrlöcher verspachtelt, dann weiße Feuchtraumfarbe angebracht) Grund für eine Mieterhöhung sein können.

Wie soll diese Mieterhöhung begründet werden? Weil die Wohnung damit laut Mietspiegel in eine andere Ausstattungsklasse rutscht?
 
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #3

Gast25960

Nein, kann er nicht!

Wenn ein Mieter auf eigene Kosten Verbesserungen durchführt, dann können diese Verbesserungen nicht für Mieterhöhungen angeführt werden. Dazu gibt's ein BGH Urteil, ist schon etwas älter, mindestens 10 Jahre oder so.

Ausnahme wäre, wenn in einer Individualvereinbarung explizit was dazu vereinbart wurde oder der Vermieter dem Mieter die Kosten erstattet. Und ich gehe selbstverständlich davon aus, daß die Badsanierung mit dem Vermieter abgesprochen war. Wenn nicht, dann hätte er ggf Anspruch auf Rückbau, aber auch in dem Fall nicht auf Mieterhöhung.
 
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #4

Dschei2

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Ich denke auch bei dem geschilderten Umfang der Verschönerung ist hier keine Mieterhöhung mit zu begründen, selbst wenn der Vermieter die Kosten getragen hätte.
 
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #5

RP63VWÜ

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Welche "Sanierung"?
Ich sehe lediglich einen Austausch von Verschleißteilen nebst völlig üblicher "Wandkosmetik".
Und falls der Mieter sämtliche Kosten getragen hat (wieso sollte der Vermieter da überhaupt um Erlaubnis gefragt werden, @Gast25960?), empfinde ich ein Mieterhöhungsverlangen als nicht nur dreist, sondern fast schon als Straftat.
 
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #6

Nanne

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Ausnahme wäre, wenn in einer Individualvereinbarung explizit was dazu vereinbart wurde oder der Vermieter dem Mieter die Kosten erstattet.
Das Bad war ja zuvor unter....
Dübellöcher, Tapeten, keine Duschbrause etc. Ich würde meinen, der M hat sich das Bad verschönert auf seine Kosten und der VM kann deshalb die Miete nicht anheben. Er hat ohnehin einen Vorteil durch die Renovierung. Zum Rückbau wird der VM nicht auffordern, so dumm sind selbst VM nicht, es sei denn, der M hat grausig gepuscht, hat das Bad verschlimmert, was wiederum schlecht vorstellbar ist bei diesen Arbeiten.
 
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #7

Gast25960

Welche "Sanierung"?
Ich sehe lediglich einen Austausch von Verschleißteilen nebst völlig üblicher "Wandkosmetik".
Stimmt, das ist keine Sanierung sondern eine stinknormale Renovierung. Da hatte ich wohl beim Lesen Tomaten auf den Augen. Ich hatte was von neuen Fliesen gelesen...

Also erst recht keine Mieterhöhung möglich 😉
 
  • Mieterhöhung möglich nach Renovierung Bad durch Mieter? Beitrag #8
Andres

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Stimmt, das ist keine Sanierung sondern eine stinknormale Renovierung.
Die Regendusche mag man mit viel gutem Willen noch als Modernisierung sehen, aber das ist eigentlich völlig egal. § 559 BGB, der die Mieterhöhung nach Modernisierung regelt, beginnt mit dem Satz: "Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen [...] durchgeführt, so kann er die jährliche Miete [...] erhöhen." Der Vermieter hat die Modernisierung - sofern es eine ist - aber überhaupt nicht durchgeführt.

Die Frage von @immobiliensammler ist dagegen genau so gut wie bisher unbeantwortet:
Wie soll diese Mieterhöhung begründet werden? Weil die Wohnung damit laut Mietspiegel in eine andere Ausstattungsklasse rutscht?
Ob der Vermieter eine Modernisierungsmieterhöhung durchführen will, ist nämlich noch nicht geklärt. Er könnte auch eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete durchführen und die verbesserte Ausstattung als Merkmal zur Einordnung in einem Mietspiegel oder zum Vergleich mit hochwertig ausgestatteten Vergleichswohnungen heranziehen.

Bevor wir nun aber die leicht altbackenen Spekulatius aus dem letzten Jahr auspacken, könnte uns @Timo2 ja einfach erleuchten, was der Vermieter denn nun wirklich verlangt.
 
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