Neuling62
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Hallo!
Im Zusammenhang mit der Erbschaftsregelung habe ich das vermietete Elternhaus übernommen.
Für mich ist die Rolle des Vermieters neu, daher habe ich in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen:
vermietetes Objekt / ehemaliges Geschäftsgebäude / in kleinem ländlichen Ort:
- Das Haus (Bj. 1959) hat 2 Stockwerke mit je ca. 72m² , es gibt einen Keller und ein Dachgeschoss nicht ausgebaut (jeweils gleiche Grundfläche), alles wird vom Mieter genutzt
- im Keller ist ein Hobbyraum (15m²)
- es gibt zwischen Garage und Wohnhaus einen weiteren Raum mit WC und Waschbecken 16m² der von den Jugentlichen / Freunden der Mieter als Musikraum genutzt wird.
- An das Wohnhaus ist ein Garagengebäude angebaut (3 ehemalige LKW Garagen) Grundfläche je Garage (8,10m x 4,50m, 4,5m hoch) eine Garage ist an den Mieter gemeinsam mit dem Wohngebäude vermietet.
- Vor der Garage ist ein großer betonierter Stellplatz (vor dem Garagengebäude) ca. 25m x 10m (Der Vorplatz ist quasi immer vom Mieter voll genutzt) .... Fahrzeuge: Mieter, Frau, Sohn, Tochter, PKW Anhänger, Freunde der Familie die zu Besuch kommen.
- um das Gebäude vor allem hinter dem Haus ist ein großer Gartenbereich ca. 500m² an den Mieter vermietet.
Sachverhalt:
Das Objekt ist nach dem Tod der Mutter an eine Erbengemeinschaft übergegangen (meine beiden Geschwister und an mich).
Der Mieter lebt mit Famile seit 11Jahren in dem Objekt, die Wohnungen wurden vor dem Einzug des Mieters letztmalig renoviert, die Kinder des Mieters sind zwischenzeitlich erwachsen.
In der oberen Wohnung lebt ein Sohn der Familie unten die Eltern, alle sind berufstätig. (2 andere Kinder sind ausgezogen)
Bis Anfang diesen Jahres gab es keine Mieterhöhung, die Erbegemeinschaft hat im März 2021 die Miete um 20% erhöht.
Zwischenzeitlich habe ich meine Geschwister ausbezahlt und habe das Gebäude als alleiniger Eigentümer übernommen. (Kosten für mich, unterer 6-stelliger Bereich)
Es gibt noch keinen neuen Mietvertrag.
Wenn ich den ortsüblichen Mietspiegel für Altbau-Wohnungen (nur für die Wohnfläche der beiden Stockwerke 144m²) rechne, liegt die derzeitige Miete ca. 30% unter Mietspiegel für Wohnungen.
(Nebenraum, Keller, Bühne, LKW-Garage, Stellplätze, Garten nicht mitgerechnet)
Fragen:
Wann/wie kann die Miete bis zum ortsüblichen Mietspiegel angehoben werden?
Kann ich als neuer Eigentümer einfach einen neuen Mietvertrag mit neuen Konditionen mit dem Mieter aushandeln?
Kann ich einen getrennten Mietvertrag mit dem erwachsenen Sohn verlangen?
Wie ist der Keller, Nebenraum, Bühne, Garten, Garage und Vorplatz bei der Berechnung zu berücksichtigen, bzw. wo bekommt man eine genauere Berechnung welche Miete gerechtfertigt ist?
(der Mietspiegel ist aus dem Internet, für den Ort an dem sich das Gebäude befindet)
Kann ich zusätzliche Stellplatzgebühren verlangen (es ist nur eine Garage vermietet)
Die Garage könnte an andere Mieter sehr einfach vermietet werden (z.B. als Einstellplatz für größeres Wohnmobil), kann ich eine getrennte Mieterhöhung für die Garage verlangen?
Aufgrund des Alters des Gebäudes sehe ich natürlich auch erforderliche Renovierungen auf mich zukommen, daher sind Einnahmen im gerechtfertigten Rahmen unerlässlich.
(ich selbst nutze das Gebäude bis auf die 2 übrigen Garagen nicht)
Vielen Dank schon jetzt für die Hinweise / Einschätzungen / Rückmeldungen!
Fragen gerne!
Grüße Neuling..
PS: Ich bin erst seit heute Mitglied im Forum. Es besteht natürlich die Möglichket, dass ich Fragen stelle die bereits beantwortet sind, ich bitte in dem Fall um Nachsicht.
Im Zusammenhang mit der Erbschaftsregelung habe ich das vermietete Elternhaus übernommen.
Für mich ist die Rolle des Vermieters neu, daher habe ich in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen:
vermietetes Objekt / ehemaliges Geschäftsgebäude / in kleinem ländlichen Ort:
- Das Haus (Bj. 1959) hat 2 Stockwerke mit je ca. 72m² , es gibt einen Keller und ein Dachgeschoss nicht ausgebaut (jeweils gleiche Grundfläche), alles wird vom Mieter genutzt
- im Keller ist ein Hobbyraum (15m²)
- es gibt zwischen Garage und Wohnhaus einen weiteren Raum mit WC und Waschbecken 16m² der von den Jugentlichen / Freunden der Mieter als Musikraum genutzt wird.
- An das Wohnhaus ist ein Garagengebäude angebaut (3 ehemalige LKW Garagen) Grundfläche je Garage (8,10m x 4,50m, 4,5m hoch) eine Garage ist an den Mieter gemeinsam mit dem Wohngebäude vermietet.
- Vor der Garage ist ein großer betonierter Stellplatz (vor dem Garagengebäude) ca. 25m x 10m (Der Vorplatz ist quasi immer vom Mieter voll genutzt) .... Fahrzeuge: Mieter, Frau, Sohn, Tochter, PKW Anhänger, Freunde der Familie die zu Besuch kommen.
- um das Gebäude vor allem hinter dem Haus ist ein großer Gartenbereich ca. 500m² an den Mieter vermietet.
Sachverhalt:
Das Objekt ist nach dem Tod der Mutter an eine Erbengemeinschaft übergegangen (meine beiden Geschwister und an mich).
Der Mieter lebt mit Famile seit 11Jahren in dem Objekt, die Wohnungen wurden vor dem Einzug des Mieters letztmalig renoviert, die Kinder des Mieters sind zwischenzeitlich erwachsen.
In der oberen Wohnung lebt ein Sohn der Familie unten die Eltern, alle sind berufstätig. (2 andere Kinder sind ausgezogen)
Bis Anfang diesen Jahres gab es keine Mieterhöhung, die Erbegemeinschaft hat im März 2021 die Miete um 20% erhöht.
Zwischenzeitlich habe ich meine Geschwister ausbezahlt und habe das Gebäude als alleiniger Eigentümer übernommen. (Kosten für mich, unterer 6-stelliger Bereich)
Es gibt noch keinen neuen Mietvertrag.
Wenn ich den ortsüblichen Mietspiegel für Altbau-Wohnungen (nur für die Wohnfläche der beiden Stockwerke 144m²) rechne, liegt die derzeitige Miete ca. 30% unter Mietspiegel für Wohnungen.
(Nebenraum, Keller, Bühne, LKW-Garage, Stellplätze, Garten nicht mitgerechnet)
Fragen:
Wann/wie kann die Miete bis zum ortsüblichen Mietspiegel angehoben werden?
Kann ich als neuer Eigentümer einfach einen neuen Mietvertrag mit neuen Konditionen mit dem Mieter aushandeln?
Kann ich einen getrennten Mietvertrag mit dem erwachsenen Sohn verlangen?
Wie ist der Keller, Nebenraum, Bühne, Garten, Garage und Vorplatz bei der Berechnung zu berücksichtigen, bzw. wo bekommt man eine genauere Berechnung welche Miete gerechtfertigt ist?
(der Mietspiegel ist aus dem Internet, für den Ort an dem sich das Gebäude befindet)
Kann ich zusätzliche Stellplatzgebühren verlangen (es ist nur eine Garage vermietet)
Die Garage könnte an andere Mieter sehr einfach vermietet werden (z.B. als Einstellplatz für größeres Wohnmobil), kann ich eine getrennte Mieterhöhung für die Garage verlangen?
Aufgrund des Alters des Gebäudes sehe ich natürlich auch erforderliche Renovierungen auf mich zukommen, daher sind Einnahmen im gerechtfertigten Rahmen unerlässlich.
(ich selbst nutze das Gebäude bis auf die 2 übrigen Garagen nicht)
Vielen Dank schon jetzt für die Hinweise / Einschätzungen / Rückmeldungen!
Fragen gerne!
Grüße Neuling..
PS: Ich bin erst seit heute Mitglied im Forum. Es besteht natürlich die Möglichket, dass ich Fragen stelle die bereits beantwortet sind, ich bitte in dem Fall um Nachsicht.