Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

Diskutiere Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Leute :-) ich bin 1996 in eine Altbauwohnung der GSW in Berlin gezogen. Die Wohnung war schon sarniert, hatte eine Gas-Etagenheizung, neue...
  • Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel Beitrag #1

Mieter-Andy

Hallo Leute :-)

ich bin 1996 in eine Altbauwohnung der GSW in Berlin gezogen. Die Wohnung war schon sarniert, hatte eine Gas-Etagenheizung, neue Elektrik usw. Die GSW hat allerdings diese Sarnierungen nicht im MIetvertrag festgehalten, so das ich eine Miete für sozusagen eine unsarnierte Wohnung bekommen habe und diese dementsprechend günstig war. Im Jahr 2002 wurden die Wohnungen komplett sarniert. In meiner Modernisierungsvereinbahrung wurde so gut wie nichts aufgeschlagen, da ja alles vorhanden war. Deshlab steig meine Miete nur um 40 Euro ( neuer Balkon angebaut ) und Klingelanlage usw. Anfang diesen Jahres hat die GSW die Wohnungen verkauft. NUn habe ich einen Brief mit einer Mieterhöhung bekommen, in dem steht, das festgestellt wurde das meine Miete für die Ortsübliche Vergelichsmiete weit unter dem Durchschnitt liegt. Meine Frage ist nun- der neue Eigentümer hat den alten Mietvertrag mit übernommen. Dort ist die Wohnung als unsarnierte Wohnung vermietet. Im Jahr 2002 versäumte es die GSW bzw konnte nicht die Modernisierungen aufschlagen weil ja alles vorhanden war. Kann jetzt der neue Eigentümer einfach die Miete erhöhen ? Müste dazu nicht der Mietvertrag geändert werden ?
 
  • Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel Beitrag #2

Insolvenzprofi

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ja, die Mieterhöhung wird durch 558 BGB in verbindung durch 558c BGB geregelt... dieses ist völlig rechtens...

hatte ich noch vergessen, allerdings nur um 20% von der Kaltmiete.... d. h.
100 km
150 mietspiegel
darf nur auf 120 EUR erhöht werden, wenn die kaltmiete in den letzten 12 monaten nicht erhöht worden ist
 
  • Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel Beitrag #3

Mieter-Andy

Das die Miete den ortsüblichen Vergleichsmieten angepasst werden kann ist mir ja klar, nur mein Mietvertrag ist ein Vertrag über eine unsarnierte Alttbauwohnung. Die GSW hat es damals übersehen und mit mir einen Vertrag über eine unsarnierte Wohnung abgeschlossen. Als dann im Jahr 2002 eine Bestandsaufnahme gemacht wurde wegen der anstehenden Sarnierung aller Wohnungen, wurde meine Miete nicht erhöht da festgestellt wurde das ja schon alles da ist ( Heizung, gefliestes Bad usw.) Das war dann sozusagen der 2. Fehler der GSW - denn sie haben angenommen das der Vormieter bzw. ich das alles eingebaut hatte aber auch nicht weiter hinterfragt. Also lief mein Vertrag weiter über eine unsarnierte Altbauwohnung. Nun möchte der neue Eigentümer die Miete auf den Level erhöhen den man für eine sarnierte Wohnung bekommt. Ich halte ihm aber meinen Mietvertrag und die Moderniesierungsverinbahrung von 2002 unter die Nase um ihn zu zeigen das er mir eine unsarnierte Wohnung vermietet. Vertrag ist Vertrag oder etwa nicht ? Die Frage ist wonach wird die Wohnung jetzt bewertet - nach einem Zustand unsarniert so wie im Mietvertrag und Moderniesierungsverinbahrung auch ersichtlich oder Zustand Vollsaniert ?
 
  • Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel Beitrag #4

Maja

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Es zählt der jetzige Zustand.

Er macht ja keine Moderniesierungsmieterhöhung sondern eine normale. Wenn damals keine Mieterhöhung gemacht wurde umso besser für dich, aber das schließt ja eine jetzige Mieterhöhung nicht aus.
 
  • Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von Maja
aber das schließt ja eine jetzige Mieterhöhung nicht aus.

und genau das ist der punkt, die Mieterhöhung ist somit möglich
 
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