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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich einer geplanten Mieterhöhung. Hintergrund dieser Mieterhöhung ist unter anderem, das mir die Mieter zusammen mit dem Mieterbund auf der Nase herumtanzen. Dies könnt ihr in dem Forum Abrechnungs- und Umlagemaßstab unter dem Beitrag Nebenkostenvereinbarung und anderes lesen.
Also hier in dem Ort gibt es gar keinen Mietspiegel, sodass ich auf Vergleichswohnungen zurückgreifen will. Wo steht genau geschrieben was die Kriterien dafür sind?
Man liest immer Art, Lage, Grösse, Alter und das die Wohnung so beschrieben ist, das ein Mieter sie findet.
Ich frage, weil ich eine Wohnung im Erdgeschoss eines 5-Parteienhauses (welches im Jahr 2000 gebaut wurde) vermiete,die 120 qm (3ZKB +Abstellraum +G-WC)hat.
Wäre eine 4ZKB mit 108 qm in einem 3-Parteienhaus (ca20 Jahre alt) welches nicht an der Ortsdurchfahrtsstrasse liegt, sondern an einer davon abgehenden Strasse eine Vergleichswohnung? Auch liegt diese Wohnung im ersten Stock und nicht im Erdgeschoss.
Wie gross dürfen die Abweichungen der Anzahl der Räume oder auch die gesamt Qm-Zahl sein?
Wo finde ich die genauen Kriterien,ohne das der Mieterverein mir meine Vergleichswohnungen um die Ohren haut?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe mal eine Frage bezüglich einer geplanten Mieterhöhung. Hintergrund dieser Mieterhöhung ist unter anderem, das mir die Mieter zusammen mit dem Mieterbund auf der Nase herumtanzen. Dies könnt ihr in dem Forum Abrechnungs- und Umlagemaßstab unter dem Beitrag Nebenkostenvereinbarung und anderes lesen.
Also hier in dem Ort gibt es gar keinen Mietspiegel, sodass ich auf Vergleichswohnungen zurückgreifen will. Wo steht genau geschrieben was die Kriterien dafür sind?
Man liest immer Art, Lage, Grösse, Alter und das die Wohnung so beschrieben ist, das ein Mieter sie findet.
Ich frage, weil ich eine Wohnung im Erdgeschoss eines 5-Parteienhauses (welches im Jahr 2000 gebaut wurde) vermiete,die 120 qm (3ZKB +Abstellraum +G-WC)hat.
Wäre eine 4ZKB mit 108 qm in einem 3-Parteienhaus (ca20 Jahre alt) welches nicht an der Ortsdurchfahrtsstrasse liegt, sondern an einer davon abgehenden Strasse eine Vergleichswohnung? Auch liegt diese Wohnung im ersten Stock und nicht im Erdgeschoss.
Wie gross dürfen die Abweichungen der Anzahl der Räume oder auch die gesamt Qm-Zahl sein?
Wo finde ich die genauen Kriterien,ohne das der Mieterverein mir meine Vergleichswohnungen um die Ohren haut?
Vielen Dank im Voraus!