Warum die Tür öffnen für Streitpotential?
Ich nehme an, dass man nicht gefragt hätte, wenn es so einfach wäre. Entweder ist die Nummer schon "durch" und man fragt sich jetzt, ob man womöglich etwas falsch gemacht hat, oder die zweite Unterschrift wäre aus praktischen Gründen schwer beizubringen, zumindest wenn die Erklärung noch morgen dem Mieter zugehen soll.
BGH Urteil vom 10.11.2010 – AZ VIII ZR 300/09
Ja, und im Kern sollte das auch nicht überraschend sein. Auf eine Sache möchte ich trotzdem hinweisen: Das Erhöhungsverlangen (bzw. die Erklärung zu Anpassung, je nachdem, was hier genau erfolgen soll) muss ihren Absender erkennen lassen - und das müssen
beide Vermieter sein! Im Briefkopf sollten also beide Namen stehen und die "Unterschrift" (selbst wenn sie nicht eigenhändig erfolgt und nur Namen gedruckt werden) sollte ebenfalls beide Vermieter erwähnen.
Bei gegenseitiger Bevollmächtigung möchte man zur Sicherheit zweimal unterschreiben, und zwar einmal im eigenen Namen und einmal in Ausübung der Vollmacht für den anderen Vermieter.
3 Monate vorher
Max 15-20%
Nur alle 3 Jahre
... und nicht höher als der Mietspiegel ausweist.
Betriebskosten gehen anders. Und auch wenn die Abrechnung für 2021 vielleicht noch gar nicht so lange zurückliegt ("Ende 2022") ist es m.E. nicht zulässig, jetzt eine Anpassung der Vorauszahlungen zu erklären.