wolle
War der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen
gehindert, die Miete für Wohnraum in den neuen Bundesländern
nach den Bestimmungen der Ersten oder Zweiten Grundmieten-
verordnung oder nach den §§ 11, 12 MHG zu erhöhen, obwohl
deren Voraussetzungen erfüllt waren, so kann er die Herauf-
setzung der Miete nach den Grundsätzen über die Anpassung
eines Vertrages wegen wesentlicher Änderung der Geschäfts-
grundlage verlangen.
BGH, 22.12.2004 - Az: VIII ZR 41/04
gehindert, die Miete für Wohnraum in den neuen Bundesländern
nach den Bestimmungen der Ersten oder Zweiten Grundmieten-
verordnung oder nach den §§ 11, 12 MHG zu erhöhen, obwohl
deren Voraussetzungen erfüllt waren, so kann er die Herauf-
setzung der Miete nach den Grundsätzen über die Anpassung
eines Vertrages wegen wesentlicher Änderung der Geschäfts-
grundlage verlangen.
BGH, 22.12.2004 - Az: VIII ZR 41/04