Mieterhöhung zulässig?

Diskutiere Mieterhöhung zulässig? im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Kam heute von der Arbeit nach Hause und hatte eine Mieterhöhung im Briefkasten! War total geschockt (kann...
  • Mieterhöhung zulässig? Beitrag #1

sunshine!

Hallo!
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Kam heute von der Arbeit nach Hause und hatte eine Mieterhöhung im Briefkasten! War total geschockt (kann man sowas nicht mal kurz telefonisch vorab besprechen?), aber gut. Was bleibt ist die Frage ob dies so einfach zulässig ist... im Schreiben ist keine Begründung vorhanden warum erhöht wird. Muss mein Vermieter die Erhöhung nicht begründen? und wenn er aufgrund einer Mietpreisanpassund erhöht, muss er dann nicht nachweisen wie hoch der Mietspiegel ist o.ä.? Bin echt ratslos. Könnt ihr mit weiterhelfen was ich weiter tun muss?
Vielen Dank schonmal!
Gruß sunshine!
 
  • Mieterhöhung zulässig? Beitrag #2

Capo

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1. Wie lange wohnst du bereits dort? bzw wann war die letzte Erhöhung?
2. Sind die NK gleich geblieben?
 
  • Mieterhöhung zulässig? Beitrag #3

sunshine!

Ich wohne 2 Jahre dort. BIsher wurde nicht erhöht. Die Nebenkosten sind gleich geblieben.
 
  • Mieterhöhung zulässig? Beitrag #4

sunshine!

muss was ergänzen zu den Nebenkosten. Die Nebenkosten sind höher geworden, lediglich die monatliche Abschlagzahlung wurde nicht erhöht.
 
  • Mieterhöhung zulässig? Beitrag #5

sunshine!

nich ein nachtrag. Die Kaltmiete wurde erhöht, nicht der Nebenkostenabschlag.
 
  • Mieterhöhung zulässig? Beitrag #6
Martens

Martens

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moin,

ein Mieterhöhungsverlangen muß begründet sein. Es gibt noch zwei, drei andere Formvorschriften... :zwinker

Üblicherweise verweist man bei einer Mieterhöhung auf den Mietenspiegel, das reicht als "Begründung". Aber einfach schreiben "bitte zahlen Sie ab nächsten Ersten 50 Euro mehr" ist sicherlich nicht ausreichend.

mit freundlichen Grüßen
Christian Martens
 
  • Mieterhöhung zulässig? Beitrag #7

Capo

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Der Abstand zur letzten Erhöhung wurde eingehalten
Die miete wurde def erhöht.

Also muss nur noch der Mietspiegel gesichtet werden.
Nachrechnen, ob die Erhöhung max 20% der bisherigen Miete ausmacht.
Eine Zustimmung des Mieters vorliegt.
 
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Mieterhöhung zulässig?

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