mieterhöhungsfrist

Diskutiere mieterhöhungsfrist im Mieterhöhung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hi, unser Vermieter hast uns heute (28.1.2006) mitgeteilt, dass er unsere Warmmiete zum 1.2.2006 wegen des gestiegenen Ölpreises um 30 Euro...
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #1

ich

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hi,
unser Vermieter hast uns heute (28.1.2006) mitgeteilt, dass er unsere Warmmiete zum 1.2.2006 wegen des gestiegenen Ölpreises um 30 Euro erhöhen möchte. Wir sollen jetzt unterschreiben, dass das Ok ist...Ist das denn rechtens, mit so einer kurzen Frist? Da wir eigentlich eh aus der Wohnung rauswollen...in der nächsten Zeit, was haben wir für Möglichkeiten? Bis wann und auf wann müssen wir fristgerecht kündigen, bzw. müssen wur überhaupt fristgerecht kündigen oder haben wir Ausserordentliches Kündigungsrecht...ab wann müssen wir zahlen?????

danke für die Hilfe
Alex
 
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  • mieterhöhungsfrist Beitrag #2

wolle

Ist das jetzt eine Mieterhöhung oder eine Nebenkostenanpassung? Die Begründung für einbe Mieterhöhung wäre ungültig, aber für eine Anpassung rechtens. ebenso der Zeitpunkt

Also ist die neue Vorrauszahlung zum 1.2. zu zahlen. Ein fristloses Kü Recht ergibt sich daraus nicht.

Die Kü Fristen sind 3,6,9 Monate je nach Wohnzeit (bis 5; bis 8; über 8 Jahre)
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #3

ich

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hi,
es ist warm miete und die Warmmiete soll angepasst. Nebenkostenabrechung kommt bei uns einmal im Jahr.

übrigens danke für die schnelle antwort

Gruss alex
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #4

ich

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Hi,
also hier ganz genau was da steht:

"Aufgrund der drastisch gestiegenen Heizölpreise wird die bestehende Warmmiete ab 1.2.06 auf 380 Euor angepasst"

mfg alex
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #5

wolle

Schau mal in deinen Vertrag. Ist da die rede von Vorrauszahlungen oder von einer Pauschale?
Der Vermieter muss die Grundmiete immer ausweisen.
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #6

ich

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Da steht 1."Der Mietzins beträgt 350Euro"2."Nebenabgaben für Heizung werden nicht besonders erhoben" "Rechnung für Wasser....Strom usw. erstellt der Vermeiter 1x Jährlich
Zahlung des Mietzinses: 1. Der Mietzins ist monatlich im voraus ... an den Vermieter zu zahlen.

grüße Alex
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #7

wolle

Dann ist es nicht rechtens, da die Heizung in deinem Fall gar nicht erhoben wird.
Warum solltest du dann für höhere Ölpreise zahlen, wenn das auf die Abrechnung keinen einfluß hat.

Nicht unterschreiben.
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #8

ich

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HI,

es ist dann eine Mietpreiserhöhung, oder? was soll ich jtzt machen? gar nichts oder was schreiben, oder warten was der vermieter macht???

mfg alex
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #9

wolle

Ich würde dem Vermieter erklären, warum ich die Erhöhung nicht unterschreibe.
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #10

ich

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Dann schreibe ich ihm, dass ich nicht einverstanden bin, und als Begründung???

gruß alex

...bin in der Beziehung nicht der beste checker :stupid
 
  • mieterhöhungsfrist Beitrag #11

wolle

Als Begründung:

1.Dass eine Mieterhöhung erst im 3 Kalendermonats nach dem Zugang möglich ist.
2.eine Mieterhöhung mit der Begründung der erhöhten Ölpreise nicht akzeptiert werden kann, da die Heizung nicht in den Nebenkosten enthalten ist und kein Bestandteil der Grundmiete sein kann.
 
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