
spongebob
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Ich brauch mal hier einen Rat, da ich vor der Entscheidung stehe eine Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht zu beantragen.
Die Situation ist wie folgt:
- die Mieterin ist am 15.2.22 im Alter von 85 Jahren verstorben
- die Enkeltochter hat mich am 21.2.22 telefonisch über den Tod der Mieterin in Kenntniss gesetzt und das man den März noch braucht um die Wohnung auszuräumen
- es gibt 2 Töchter und einen Sohn, mittlerweile habe ich die Adressen und Telefonummern der 3 Kinder in Erfahrung gebaracht und auch mit allen ein Gespräch gehabt.
- es gibt auch ein Vorsorgevollmacht bei der die beiden Töchter zusammen als Bevollmächtigte aufgeführt sind und bei Verhinderung der beiden die Enkeltochter der 2. Tochter.
- bei einer telefonischen Auskunft am 24.2.22 beim Nachlassgericht kam heraus, dass meine Mieterin dort noch nicht als verstorben geführt ist und auch keine Erben bekannt sind
- die 1. Tochter wohnt auch in einer Wohnung von mir im Nachbarhaus
- nach Auskunft der 1. Tochter is genügend Geld auf dem Konto der verstorben Mutter (was immer das bedeutet) und die 1. Tochter hat eine Vollmacht bei der Bank über den Tod hinaus
Sowohl mit der verstorben Mieterin als auch mit der 1. Tochter verlief das Mietverhältniss bisher ohne weitere Probleme.
Ich habe der Enkeltochter sowie ihrer Mutter (2. Tochter) mitgeteilt das die Kinder den Mietvertrag geerbt haben, sofern sie die gestzlichen Erben sind, es kein Testament gibt, und auch keiner das Erbe ausschlägt. Diesen Mietvertrag können die Erben binnen einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Bekanntwerden des Todes der Mutter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen (§580 BGB). Dazu habe ich meiner Mieterin am 21.2.22 noch ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben in 4facher Ausfertigung vorbei gebracht wo alle 3 Kinder mir den Mietervertrag gemainsam kündigen, damit keine Zeit verstreicht und die potentiellen Erben so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag herauskommen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich jedoch noch nichts von der Vollmacht. Weder die 1. Tochter noch die Enkeltochter oder ihrer Mutter (2. Tochter) hatten mich darüber in Kenntniss gesetzt. Ich hatte jedoch auch nicht danach gefragt da bis jetzt bei mir die Leute maximal mal ausgezogen sind.
Am 22. Februrar bekam ich von der 2. Tochter eine Kündigung der Wohnung per E-Mail zum 31.3.2022, mit dem Hinweis, das sie sich auch informiert hätten und sie innerhalb eines Monats die Wohnung kündigen könnten. Sie werde die Zahlungen ab März einstellen und forderte mich auf ihr umgehend auch die ganze Kaution am 31.3.22 zurückzuzahlen. (Ich weis das das alles haltlos ist.) Offensichtlich hatte die 2. Tochter oder die Enkelin meine private E-Mail Adresse gegoogelt, da ich diese mit meinen Mietern gar nicht verwende und generell mit diesen nur von Angesicht zu Angesicht, telefonisch oder per Post kommuniziere. Dieser E-Mail Kündigung in Textform hingen 3 Fotos von der Vollmacht der Mutter über den Tod hinaus an, die die beiden Töchter auch zur Kündigung der Wohnung berechtigt. Da die E-Mail in einem nicht gerade freundlichen und sehr fordernden Ton verfasst war, habe ich dann erstmal eine Nacht drüber geschlafen wie ich denn nun weiter verfahre. Am 23.2.22 wollte ich den beiden Töchtern nun telefonisch mitteilen, dass sie ja beide zusammen die Wohnung als Bevollmächtigte mit dieser Vollmacht kündigen können, jedoch in Schriftform. Sprich ich ich brauche ein Kündigung auf einem Blatt Papier mit den Unterschriften der beiden bevollmächtigten Töchter und hätte gerne die Vollmacht einmal im Orginal gesehen, sowie eine Kopie der Vollmacht für meine Unterlagen. Jedoch ging ab diesem Zeitpunkt dann schon keiner mehr bei den beiden Töchter, sowie auch bei der Enkeltochter ans Telefon. Daraufhin habe ich den Sohn angerufen und ihm die Situation geschildert. Der machte aber sofort zu, mit dem Hinweis, dass seine Schwestern das alles kären und er damit nichts am Hut hat. Um hier konstruktiv zu bleiben, habe ich dann auf die E-Mail der 2. Tochter vom 22.2.22. am 23.22.22 sehr freundlich geantwortet, dass ihre Kündigung per E-Mail so nicht rechtskräftig ist und die beiden Bevollmächtigten dem Vermieter eine Kündigung in Schriftform zustellen möchten und eine Kopie der Vollmacht beilegen möchten. Diese Email hat dann auch die 1. Schwester und der Bruder als PDF per WhatsApp (ja ich weis...) bekommen um sie auf dem geleichen Stand zu halten. Das war der Punkt an dem ich gedacht habe mehr kann ich nicht mehr dafür tun damit die Bevollmächtigten die Wohnung von sich aus kündigen.
Ich habe das Gefühl ich interagiere hier mit kleinen trotzigen Kindern, zumindestens bei der 2. Tochter, die die 1. Tochter und den Bruder im Griff zu haben scheint..
Am späten Nachmittag des 23.2.22 habe ich dann 2 Antworten mit wahrlosen udn haltlosen Beschimpfungen der 2. Tochter bekommen und das sie nicht mehr mit mir kommunizieren möchte. Auf diesen beiden E-Mail weis ich beim besten WiIlen nicht was ich da konstruktiv antworten soll. Also lass ich es.
Am Morgen des 23.2.22 habe ich dann das Nachlassgericht angerufen und gefragt ob es Erben oder einen Nachlasspfleger gibt. Das Nachlassgericht hat mich dann auf Ihr E-Mail Postfach verwiesen, dass ich das schriftlich machen möchte. Was ich dann auch vorsorglich mal getan habe.
Am Morgen des 24.2.22 habe ich dann nochmal beim Nachlassgericht angerufen, auf meine E-Mail vom Vortag verwiesen und erklärt das meine Mieterin verstorben ist und ich eine Nachlasspflegschaft beantragen möchte, da ich nach §580 BGB nur 1 Monat als Vermieter Zeit habe die Wohnung bei den etwaigen Erben zu kündigen. Da ich nicht weis wer die Erben sind und ob jemand der erbberechtigt ist, die Erbschaft ausschlägt, hätte ich gerne eine Nachlasspfleger eingesetzt bei dem ich die Wohnung kündigen kann. Daraufhin hatte die Dame auf dem Nachlasgericht ein offeneres Ohr für mich. Sie schaute dann im System nach ob es schon Erben gibt. Die verstorbene Mieterin war beim Nachlasgericht weder tot noch verstorben gemeldet, Erben und einen Nachlasspfleger gibt es auch nicht.
Wie kann ich hier sinnvoll weiter machen?
- Vorsorglich Nachlasspflegschaft beantragen. Die Zeit läuft ja für mich seit dem 21.2.22. Sprich bis 21.3.22 mus der GV den Erben die Kündigung zugestellt haben.
- Soll ich vorsorglich die Kündigung schon mal den potentiellen Erben per GV zustellen?
- Parallel warten bis mal eine Kündigung bei mir eintrudelt?
Die Situation ist wie folgt:
- die Mieterin ist am 15.2.22 im Alter von 85 Jahren verstorben
- die Enkeltochter hat mich am 21.2.22 telefonisch über den Tod der Mieterin in Kenntniss gesetzt und das man den März noch braucht um die Wohnung auszuräumen
- es gibt 2 Töchter und einen Sohn, mittlerweile habe ich die Adressen und Telefonummern der 3 Kinder in Erfahrung gebaracht und auch mit allen ein Gespräch gehabt.
- es gibt auch ein Vorsorgevollmacht bei der die beiden Töchter zusammen als Bevollmächtigte aufgeführt sind und bei Verhinderung der beiden die Enkeltochter der 2. Tochter.
- bei einer telefonischen Auskunft am 24.2.22 beim Nachlassgericht kam heraus, dass meine Mieterin dort noch nicht als verstorben geführt ist und auch keine Erben bekannt sind
- die 1. Tochter wohnt auch in einer Wohnung von mir im Nachbarhaus
- nach Auskunft der 1. Tochter is genügend Geld auf dem Konto der verstorben Mutter (was immer das bedeutet) und die 1. Tochter hat eine Vollmacht bei der Bank über den Tod hinaus
Sowohl mit der verstorben Mieterin als auch mit der 1. Tochter verlief das Mietverhältniss bisher ohne weitere Probleme.
Ich habe der Enkeltochter sowie ihrer Mutter (2. Tochter) mitgeteilt das die Kinder den Mietvertrag geerbt haben, sofern sie die gestzlichen Erben sind, es kein Testament gibt, und auch keiner das Erbe ausschlägt. Diesen Mietvertrag können die Erben binnen einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem Bekanntwerden des Todes der Mutter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen (§580 BGB). Dazu habe ich meiner Mieterin am 21.2.22 noch ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben in 4facher Ausfertigung vorbei gebracht wo alle 3 Kinder mir den Mietervertrag gemainsam kündigen, damit keine Zeit verstreicht und die potentiellen Erben so schnell wie möglich aus dem Mietvertrag herauskommen. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich jedoch noch nichts von der Vollmacht. Weder die 1. Tochter noch die Enkeltochter oder ihrer Mutter (2. Tochter) hatten mich darüber in Kenntniss gesetzt. Ich hatte jedoch auch nicht danach gefragt da bis jetzt bei mir die Leute maximal mal ausgezogen sind.
Am 22. Februrar bekam ich von der 2. Tochter eine Kündigung der Wohnung per E-Mail zum 31.3.2022, mit dem Hinweis, das sie sich auch informiert hätten und sie innerhalb eines Monats die Wohnung kündigen könnten. Sie werde die Zahlungen ab März einstellen und forderte mich auf ihr umgehend auch die ganze Kaution am 31.3.22 zurückzuzahlen. (Ich weis das das alles haltlos ist.) Offensichtlich hatte die 2. Tochter oder die Enkelin meine private E-Mail Adresse gegoogelt, da ich diese mit meinen Mietern gar nicht verwende und generell mit diesen nur von Angesicht zu Angesicht, telefonisch oder per Post kommuniziere. Dieser E-Mail Kündigung in Textform hingen 3 Fotos von der Vollmacht der Mutter über den Tod hinaus an, die die beiden Töchter auch zur Kündigung der Wohnung berechtigt. Da die E-Mail in einem nicht gerade freundlichen und sehr fordernden Ton verfasst war, habe ich dann erstmal eine Nacht drüber geschlafen wie ich denn nun weiter verfahre. Am 23.2.22 wollte ich den beiden Töchtern nun telefonisch mitteilen, dass sie ja beide zusammen die Wohnung als Bevollmächtigte mit dieser Vollmacht kündigen können, jedoch in Schriftform. Sprich ich ich brauche ein Kündigung auf einem Blatt Papier mit den Unterschriften der beiden bevollmächtigten Töchter und hätte gerne die Vollmacht einmal im Orginal gesehen, sowie eine Kopie der Vollmacht für meine Unterlagen. Jedoch ging ab diesem Zeitpunkt dann schon keiner mehr bei den beiden Töchter, sowie auch bei der Enkeltochter ans Telefon. Daraufhin habe ich den Sohn angerufen und ihm die Situation geschildert. Der machte aber sofort zu, mit dem Hinweis, dass seine Schwestern das alles kären und er damit nichts am Hut hat. Um hier konstruktiv zu bleiben, habe ich dann auf die E-Mail der 2. Tochter vom 22.2.22. am 23.22.22 sehr freundlich geantwortet, dass ihre Kündigung per E-Mail so nicht rechtskräftig ist und die beiden Bevollmächtigten dem Vermieter eine Kündigung in Schriftform zustellen möchten und eine Kopie der Vollmacht beilegen möchten. Diese Email hat dann auch die 1. Schwester und der Bruder als PDF per WhatsApp (ja ich weis...) bekommen um sie auf dem geleichen Stand zu halten. Das war der Punkt an dem ich gedacht habe mehr kann ich nicht mehr dafür tun damit die Bevollmächtigten die Wohnung von sich aus kündigen.
Ich habe das Gefühl ich interagiere hier mit kleinen trotzigen Kindern, zumindestens bei der 2. Tochter, die die 1. Tochter und den Bruder im Griff zu haben scheint..
Am späten Nachmittag des 23.2.22 habe ich dann 2 Antworten mit wahrlosen udn haltlosen Beschimpfungen der 2. Tochter bekommen und das sie nicht mehr mit mir kommunizieren möchte. Auf diesen beiden E-Mail weis ich beim besten WiIlen nicht was ich da konstruktiv antworten soll. Also lass ich es.
Am Morgen des 23.2.22 habe ich dann das Nachlassgericht angerufen und gefragt ob es Erben oder einen Nachlasspfleger gibt. Das Nachlassgericht hat mich dann auf Ihr E-Mail Postfach verwiesen, dass ich das schriftlich machen möchte. Was ich dann auch vorsorglich mal getan habe.
Am Morgen des 24.2.22 habe ich dann nochmal beim Nachlassgericht angerufen, auf meine E-Mail vom Vortag verwiesen und erklärt das meine Mieterin verstorben ist und ich eine Nachlasspflegschaft beantragen möchte, da ich nach §580 BGB nur 1 Monat als Vermieter Zeit habe die Wohnung bei den etwaigen Erben zu kündigen. Da ich nicht weis wer die Erben sind und ob jemand der erbberechtigt ist, die Erbschaft ausschlägt, hätte ich gerne eine Nachlasspfleger eingesetzt bei dem ich die Wohnung kündigen kann. Daraufhin hatte die Dame auf dem Nachlasgericht ein offeneres Ohr für mich. Sie schaute dann im System nach ob es schon Erben gibt. Die verstorbene Mieterin war beim Nachlasgericht weder tot noch verstorben gemeldet, Erben und einen Nachlasspfleger gibt es auch nicht.
Wie kann ich hier sinnvoll weiter machen?
- Vorsorglich Nachlasspflegschaft beantragen. Die Zeit läuft ja für mich seit dem 21.2.22. Sprich bis 21.3.22 mus der GV den Erben die Kündigung zugestellt haben.
- Soll ich vorsorglich die Kündigung schon mal den potentiellen Erben per GV zustellen?
- Parallel warten bis mal eine Kündigung bei mir eintrudelt?