Mieterselbstauskunft und Miete

Diskutiere Mieterselbstauskunft und Miete im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Mein Vermieter möchte von meinen Freund eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt haben.Mietschulden liegen keine vor,aber er hat private...
  • Mieterselbstauskunft und Miete Beitrag #1

Nicole 82

Hallo!


Mein Vermieter möchte von meinen Freund eine Mieterselbstauskunft ausgefüllt haben.Mietschulden liegen keine vor,aber er hat private Schulden.Muss er diese Angeben?Wann muss man die erste Miete zahlen,wenn man auch Kaution zahlt.Gleich nach Einzug in eine Wohnung oder nah 4 Wochen?


LG Nicole
 
  • Mieterselbstauskunft und Miete Beitrag #2

Capo

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§556b BGB: Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.

Als wird die erste Kautionsrate zum 1. des Monats fällig (also vor Einzug) und die erste Miete zum 3.Werktag. Im Juni wäre das also der 3.Juni.

Wenn der Vermieter danach fragt, würde ich das auch angeben, wenn die Schulden nicht unerheblich sind (wenn der Dispo nicht mehr ausreicht ;) ). Aber meist wird nur nach dem Vorvermieter gefragt und der Arbeitgeber gecheckt...
 
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