Insolvenzprofi
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Wir haben ein Objekt vor kurzem erworben, Hinterhaus mit 6 Einheiten (also erreichbar über den Innehof des Vorderhauses)
wir haben feststellen müssen, dass es keihe Hausordnung gibt, und dass an den abgeschlossenen Mietverträgen auch keine bei war.
um nun eine einzuführen, müssen die Mieter dieser ja zustimmen, ähnlich wie bei der abänderung...
wir haben nun folgendes Problem;
ein Teil der Mieter will nicht zustimmen, es sind aber gerade die, die immer den Hof mit Sperrmüll belagern und andere Mieter auf den sachen ausrutschen... Verkehrsicherungspflicht ect mpssen wir ja einhalten....
gibt es nun irgendeine grundlage auf die man sich stützen kann, dass man den Müll beseitigen lässt, und zwar auf Kosten der mieter? denn eine Hausordnung gibt´s ja nicht...
bitte gebt mir doch einige Antworten...danke vorab
wir haben feststellen müssen, dass es keihe Hausordnung gibt, und dass an den abgeschlossenen Mietverträgen auch keine bei war.
um nun eine einzuführen, müssen die Mieter dieser ja zustimmen, ähnlich wie bei der abänderung...
wir haben nun folgendes Problem;
ein Teil der Mieter will nicht zustimmen, es sind aber gerade die, die immer den Hof mit Sperrmüll belagern und andere Mieter auf den sachen ausrutschen... Verkehrsicherungspflicht ect mpssen wir ja einhalten....
gibt es nun irgendeine grundlage auf die man sich stützen kann, dass man den Müll beseitigen lässt, und zwar auf Kosten der mieter? denn eine Hausordnung gibt´s ja nicht...
bitte gebt mir doch einige Antworten...danke vorab