Mietfläche?

Diskutiere Mietfläche? im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, eine Frage. Vermieter X vermietet (ab nächsten Monat) auf zwei Etagen Gewerberäume an Mieter Y und Z. Kann er die Fläche des...
  • Mietfläche? Beitrag #1

antonia25

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Hallo,

eine Frage. Vermieter X vermietet (ab nächsten Monat) auf zwei Etagen Gewerberäume an Mieter Y und Z. Kann er die Fläche des Treppenhauses und des Heizraums zu den gemietten Quadratmetern addieren, wenn ja zu wieviel Prozent für jeden Mieter? Es nutzten nur diese beiden Mieter das Gebäude.

Danke
 
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  • Mietfläche? Beitrag #2

Capo

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Wenn nur Y und Z Zugang zu den Räumen haben: Vollständig.

Liegt der Heizraum ausserhalb und haben mehrere Personen Zugang, so ist es ein Gemeinschaftsraum. Das Treppenhaus entsprechend.

Was wäre zB wenn nur der Vermieter Zugang zum Heizraum hätte? Das Treppenhaus liegt entweder ausserhalb der Wohnung ist keine Wohnfläche, ansonsten vollständig anzunehmen. (Raumhöhe beachten)
 
  • Mietfläche? Beitrag #3

antonia25

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Hallo,

Danke, das hörtsich ja gut an, trotzdem noch eine konkrete Frage:

Nur Y und Z haben Zugang zum Treppenhaus. Die Fläche des Treppenhausses des OGs benutzt nur Y, die des EGs benutzten beide. Im Mietvertrag mit Y wird er die Fläche des OGs zahlen er , kann der Vermieter X die Fläche des EGs auf beide aufteilen? Kann X den gleichen Quadratmetermietpreis annehmen? Der Heizungsraum ist im EG und wird nur von Y und Z wegen der Heizung genutzt, also nicht als Abstellfläche, kann X diesen Raum auch durch zwei telien?

Dankeschön :Blumen
 
  • Mietfläche? Beitrag #4

Capo

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Die Wohnungsabschlusstür ist also nicht vor dem Treppenhaus, sondern in dem TH.
Mieter y und Z bewohnen 2 unterschiedliche abschließbare Wohnungen.

Damit könnte y auch das TH von z benutzen und somit wäre das keine Wohnfläche.
Sorry, den ersten Post habe ich wohl falsch verstanden. Nur das ist Wohnfläche, die abschließbar innerhalb der Wohnung liegt (mit ausnahme von Funktionsräumen wie WC oder BAD)

Der Heizraum darf auch nicht als Abstellraum missbraucht werden. Für den Mietpreis spielt diese Fläche keine Rolle. Für allgemeinlicht ist sie jedoch zu verwenden.
 
  • Mietfläche? Beitrag #5

antonia25

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Hallo,

es handelt sich aber um Gewerbeflächen, habe gehört, dass man da die Verkehrsflächen mit einrechnen kann. Wusste und weiss jedoch nicht wie.

Danke :pc
 
  • Mietfläche? Beitrag #6

DiplomHM

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Sind das nicht Gewerberäume? Die unterliegen natürlich auch einer Flächenberechnung, meist wird hier die DIN 277 - Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau zur Flächenermittlung herangezogen.

Hierbei wird die Nutzfläche (NF), die aus Grundflächen besteht über die Nutzungsarten (1 bis 7) der Tabelle 3 ermittelt. Die Nutzfläche kann also wie folgt untergliedert werden:

Nr. Benennung
1 Wohnen und Aufenthalt = Hauptnutzfläche 1 (HNF 1)
2 Büroarbeiten = Hauptnutzfläche 2 (HNF 2)
3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente = Hauptnutzfläche 3 (HNF 3)
4 Lagern, Verteilen und Verkaufen = Hauptnutzfläche 4 (HNF 4)
5 Bildung, Unterricht und Kultur = Hauptnutzfläche 5 (HNF 5)
6 Heilen und Pflegen = Hauptnutzfläche 6 (HNF 6)
7 Sonstige Nutzungen = Nebennutzfläche
8 Betriebstechnische Anlagen = Funktionsfläche (FF)
9 Verkehrserschließung = Verkehrsfläche (VF)

Das Treppenhaus ist eine Verkehrsfläche, deren Fläche anteilig gerechnet werden darf. Die Heizung ist eine Funktionsfläche und fällt aus der Flächenberechnung für die Mieter raus.

Ich würde mal eine Aufstellung darüber machen, welche Flächen denn vorhanden sind. es werden wohl überwiegend HNF 2 und ein bisschen VF sein.
 
  • Mietfläche? Beitrag #7

antonia25

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Dankeschön
 
  • Mietfläche? Beitrag #8

antonia25

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Hallo,

doch noch eine Frage. Was heisst denn dieses anteilsmässig. Beide Mieter nutzen das Treppenhaus im EG, kann man die Fläche durch zwei teilen? Oder hängt es von der gemieteten Fläche ab?

Danke
 
  • Mietfläche? Beitrag #9

Capo

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  • Mietfläche? Beitrag #10

DiplomHM

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Ich würde auch die Fläche halbieren. Es sei denn, die Flächen haben einen großen Unterschied, dh die eine Fläche ist nur 100 m² die andere 500 m². Dann würde ich es
abhängig von der Mietfläche aufteilen, denn der der eine größere Fläche hat, könnte mehr Mitarbeiter haben die dann die Fläche nutzen (oder auch höheren Publikumsverkehr). Der mit der kleineren Fläche könnte sich dann benachteiligt fühlen.
 
Thema:

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