Laui
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Hallo,
meine Mieter wohnen seit Mitte 2004 in meinem Haus. Es ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 500 qm Grundstück und ca. 102 qm Wohnfläche plus Keller.
Das Haus ist Baujahr 1962 und mit Aluminiumfensterrahmen ausgestattet.
Die Fensterrahmen sind nicht gedämmt und daher schlägt sich im Winter Tauwasser auf den Fensterrahmen nieder.
Die Mieter hatten Schimmel über einem der Fenster beanstandet. Ein öfentlich bestellter und von mir beauftragter Gutachter hat festgestellt, dass im Mauerwerk keine Feuchte vorhanden ist und die Stockflecken sich mit einem Taschentuch wegwischen lassen. Er führt die Stockflecken auf falsches Lüften zurück. Er hat die Mieter auf des korrekte Lüften hingewiesen.
Die Stellungnahme liegt schriftlich vor.
Nun fordert der Mieter einen unverzüglichen Austausch der Fenster und will die Miete um 20 % kürzen.
Kann er das?
Weiterhin behaupten sie nun, die Miete sei ja sowieso viel zu hoch und die Heizkosten wären auf Grund der Fenster so hoch. Der neue Mietspiegel ist heute erschienen. Dort steht drin, dass der Wohnungstyp, also Anzahl der Wohnungen nicht zu Zu- oder Aschlägen berechtigt . Ich habe aber ein Wertgutachten zu dem Haus, in dem bei de Bewertung der erzielbaren Miete ein Zuschlag für allein genutztes Haus genannt ist. Ist das so üblich oder muss ich mich nach der Aussage im Mietspiegel richten?
Vielen Dank für Eure Antworten!
meine Mieter wohnen seit Mitte 2004 in meinem Haus. Es ist ein freistehendes Einfamilienhaus mit ca. 500 qm Grundstück und ca. 102 qm Wohnfläche plus Keller.
Das Haus ist Baujahr 1962 und mit Aluminiumfensterrahmen ausgestattet.
Die Fensterrahmen sind nicht gedämmt und daher schlägt sich im Winter Tauwasser auf den Fensterrahmen nieder.
Die Mieter hatten Schimmel über einem der Fenster beanstandet. Ein öfentlich bestellter und von mir beauftragter Gutachter hat festgestellt, dass im Mauerwerk keine Feuchte vorhanden ist und die Stockflecken sich mit einem Taschentuch wegwischen lassen. Er führt die Stockflecken auf falsches Lüften zurück. Er hat die Mieter auf des korrekte Lüften hingewiesen.
Die Stellungnahme liegt schriftlich vor.
Nun fordert der Mieter einen unverzüglichen Austausch der Fenster und will die Miete um 20 % kürzen.
Kann er das?
Weiterhin behaupten sie nun, die Miete sei ja sowieso viel zu hoch und die Heizkosten wären auf Grund der Fenster so hoch. Der neue Mietspiegel ist heute erschienen. Dort steht drin, dass der Wohnungstyp, also Anzahl der Wohnungen nicht zu Zu- oder Aschlägen berechtigt . Ich habe aber ein Wertgutachten zu dem Haus, in dem bei de Bewertung der erzielbaren Miete ein Zuschlag für allein genutztes Haus genannt ist. Ist das so üblich oder muss ich mich nach der Aussage im Mietspiegel richten?
Vielen Dank für Eure Antworten!