Mietminderung bei teilweiser Nichtnutzbarkeit?

Diskutiere Mietminderung bei teilweiser Nichtnutzbarkeit? im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, in Teilen unserer Wohnung (u.a. Arbeitszimmer) wurde kürzlich nach einem Wasserschaden der Bodenbelag entfernt. Dabei wurde festgestellt...
  • Mietminderung bei teilweiser Nichtnutzbarkeit? Beitrag #1

frankfurter69

Hallo,
in Teilen unserer Wohnung (u.a. Arbeitszimmer) wurde kürzlich nach einem Wasserschaden der Bodenbelag entfernt. Dabei wurde festgestellt, daß der Estrich immer noch naß ist und erst austrocknen muß. Zudem haben sich irgendwelche Stoffe verflüchtigt, die zwar nicht mehr stark riechen, aber in der gesamten Wohnung in Nase, Hals und Augen ziemlich "beissen".
Mein Hauptproblem ist, daß unser Arbeitszimmer komplett geräumt werden mußte.
Der Boden muß 2-3 Wochen austrocknen, bevor der neue Belag verlegt werden kann. Sämtliche Möbel, Bücher, Arbeitsmittel etc. stehen solange in der Wohnung verteilt, ebenso mußte ich den PC abbauen. Einen Internetanschluß haben wir im Wohnzimmer nicht, da die Telefonbuchse im Arbeitszimmer liegt. Da wir 2 kleine Kinder haben, möchte ich den PC auch nicht im Wohnzimmer aufbauen, zumal der einzig mögliche Platz der Wohnzimmer- oder Eßtisch wäre.
Meine Frage lautet deshalb, ob man für die Zeit der kompletten Nichtnutzbarkeit des Arbeitszimmers und der teilweisen Nichtnutzbarkeit des Restes der Wohnung eine Mietminderung beanspruchen kann und wenn ja wie hoch kann diese sein?

Danke!
 
  • Mietminderung bei teilweiser Nichtnutzbarkeit? Beitrag #2

Irmi

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Hallo,

bei diesem Sachverhalt finde ich das Verhalten des Vermieter absolut unverständlich, dass er nicht von sich aus eine entsprechende Reduzierung der Miete von sich aus ausgesprochen hat. Zumal er dieses auch seiner Versicherung anmelden kann und die in der Regel auch übernimmt.

Verlange 40 - 50 % Minderung seit Schadensbeginn und behalte Dir weitere Schadensersatzansprüche vor. Ausserdem ein Attest vom Arzt, wegen der Reizgerüche in der Wohnung und Aufforderung eines Gutachters zur Messung der Raumluft.

Und ganz wichtig, Dauerauftrag sofort kündigen und die reduzierte immer unter Vorbehalt überweisen. Wenn Abrufermächtigung besteht sofort widerrufen.

Du hast bestimmt sog. Trocknungsgeräte in der Wohnung, wer zahlt denn den Strom. Auch hier Abzug bedenken!!
Gruß Irmi
 
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Mietminderung bei teilweiser Nichtnutzbarkeit?

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