frankfurter69
Hallo,
in Teilen unserer Wohnung (u.a. Arbeitszimmer) wurde kürzlich nach einem Wasserschaden der Bodenbelag entfernt. Dabei wurde festgestellt, daß der Estrich immer noch naß ist und erst austrocknen muß. Zudem haben sich irgendwelche Stoffe verflüchtigt, die zwar nicht mehr stark riechen, aber in der gesamten Wohnung in Nase, Hals und Augen ziemlich "beissen".
Mein Hauptproblem ist, daß unser Arbeitszimmer komplett geräumt werden mußte.
Der Boden muß 2-3 Wochen austrocknen, bevor der neue Belag verlegt werden kann. Sämtliche Möbel, Bücher, Arbeitsmittel etc. stehen solange in der Wohnung verteilt, ebenso mußte ich den PC abbauen. Einen Internetanschluß haben wir im Wohnzimmer nicht, da die Telefonbuchse im Arbeitszimmer liegt. Da wir 2 kleine Kinder haben, möchte ich den PC auch nicht im Wohnzimmer aufbauen, zumal der einzig mögliche Platz der Wohnzimmer- oder Eßtisch wäre.
Meine Frage lautet deshalb, ob man für die Zeit der kompletten Nichtnutzbarkeit des Arbeitszimmers und der teilweisen Nichtnutzbarkeit des Restes der Wohnung eine Mietminderung beanspruchen kann und wenn ja wie hoch kann diese sein?
Danke!
in Teilen unserer Wohnung (u.a. Arbeitszimmer) wurde kürzlich nach einem Wasserschaden der Bodenbelag entfernt. Dabei wurde festgestellt, daß der Estrich immer noch naß ist und erst austrocknen muß. Zudem haben sich irgendwelche Stoffe verflüchtigt, die zwar nicht mehr stark riechen, aber in der gesamten Wohnung in Nase, Hals und Augen ziemlich "beissen".
Mein Hauptproblem ist, daß unser Arbeitszimmer komplett geräumt werden mußte.
Der Boden muß 2-3 Wochen austrocknen, bevor der neue Belag verlegt werden kann. Sämtliche Möbel, Bücher, Arbeitsmittel etc. stehen solange in der Wohnung verteilt, ebenso mußte ich den PC abbauen. Einen Internetanschluß haben wir im Wohnzimmer nicht, da die Telefonbuchse im Arbeitszimmer liegt. Da wir 2 kleine Kinder haben, möchte ich den PC auch nicht im Wohnzimmer aufbauen, zumal der einzig mögliche Platz der Wohnzimmer- oder Eßtisch wäre.
Meine Frage lautet deshalb, ob man für die Zeit der kompletten Nichtnutzbarkeit des Arbeitszimmers und der teilweisen Nichtnutzbarkeit des Restes der Wohnung eine Mietminderung beanspruchen kann und wenn ja wie hoch kann diese sein?
Danke!