Mietminderung bei Wasserrohrschaden

Diskutiere Mietminderung bei Wasserrohrschaden im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen !!!! Ich habe ein kleines Problem und hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Zur Einführung: Die Aufteilung der betroffenen Räume...
  • Mietminderung bei Wasserrohrschaden Beitrag #1

doggy

Hallo zusammen !!!!

Ich habe ein kleines Problem und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Zur Einführung:

Die Aufteilung der betroffenen Räume ist wie folgt:
Links das Elternschlafzimmer, in der Mitte das Bad, rechts das 1. Kinderzimmer. Die Zimmer sind vom davorliegenden Flur je einzeln zu betreten.

Wir wollen Ende Dezember/Anfang Januar in unser eigenes Haus ziehen, das z.Zt. gebaut wird.
Bei Auszug aus unserer aktuellen Wohnung müssen wir die Wände wieder weiss streichen. Aus diesem Grund wollte ich vergangenen Mittwoch (11.10) bereits anfangen die bunt gestrichenen Wände des 1. Kinderzimmers zu streichen. Dabei ist mir aufgefallen dass die Wand die an das Bad grenzt in Fussbodenhöhe am Türstock nass ist. Daraufhin habe ich die Schränke an dieser Wand weggeschoben und gesehen, dass die Wand auf 2/3 Länge nass ist und die Rückwände der Schränke mit Schimmel befallen ist.
Nun ging ich auf den Flur hinaus und sah das rechts und links der Tür zum Bad die Wände in Fussbodenhöhe nass sind.
Das selbe Ergebnis sah ich im Elternschlafzimmer an der Wand zum Bad. Auch hier Waren die Rückwände meiner Schränke verschimmelt.

Sofort nach der Entdeckung rief ich meinen Vermieter per Handy an, da dieser z.Zt. beruflich in England unterwegs ist.
Die nachfolgenden Tage waren dann ein Installateur und am Montag (16.11.) eine Spezialfirma im Auftrag der Gebäudeversicherung meines Vermieters da, die mit Hilfe einer Infrarotkamera feststellen sollte wo sich der Rohrbruch, der offenstichtlich im Bad sein musste, nun befand. Eine genaue Ortung des Bruches konnto nicht erfolgen.
Am Mittwoch (18.11.) wurde ein Teil des Bades aufgestemmt (genau in der Mitte von links nach rechts (wo das Rohr verläuft) ca 60 cm breit. Die defekte Stelle wurde gefunden und am Donnerstag (19.11.) ausgebessert.
Nun werden gerade eben (20.10.) die Trocknungsgeräte für 4 Räume für mind. 2-3 Wochen installiert und aufgestellt.

Das Problem ist dass ich Asthmatiker bin, nun seit gestern krank bin und schlecht Luft bekomme (könnte laut Arzt von der feuchten Luft/Schimmel in dem Raum kommen in dem ich schlafe) - deshalb bin ich heute Nacht auch ins Wohnzimmer gezogen. Desweiteren muss ich ab Montag wieder in die Nachtschicht und ich weiss nicht wie ich bei dem "Lärm" der Trocknungsgeräte schlafen soll....geschweige denn meiner Kinder und meine Frau in der Nacht....
Meine Kinder sind mittlerweile auch krank und absolut unausstehlich.....

Welche Rechte habe ich nun bezüglich Renovierung, auf die Höhe der Mietminderung usw....

Für euere Tipps und Vorschläge möcht ich mich schon mal im voraus ganz herzlich bedanken !!!

MfG
Doggy
 
  • Mietminderung bei Wasserrohrschaden Beitrag #2
Martens

Martens

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moin Doggy,

das hört sich nach einem Drama an...

Ok, die einfachen Dinge zuerst, die Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung, die Schäden an Deiner Einrichtung zahlt Deine Hausratversicherung, hast Du keine, zahlst Du selbst.

Die Trocknung ist notwendig, daran zweifelst Du vermutlich nicht. Die Gebäudeversicherung würde sich die Kosten nicht an's Bein binden, wenn es anders ginge, oder?!

Nun muß das Ganze natürlich so ablaufen, daß es für die Mieter verträglich ist. Wenn Ihr krank werdet, muß eine spezielle Lösung gefunden werden.

Man kann die Geräte abschalten, wenn man schlafen will.
Man kann die Räume wechseln, solange noch Ausweichräume vorhanden sind.
Wenn Du durch die aufgewirbelte Luft krank wirst, solltest Du Deinen Artzt fragen, ob er den Verbleib in der Wohnung für sinnvoll hält... nach Möglichkeit ein Attest beschaffen.

Gibt es Ausweichwohnungen im Haus?
Könnt Ihr irgendwo anders unterkommen?

Bei Unbewohnbarkeit der Wohnung bedeutet es 100% Mietminderung (incl. Betriebskosten, ja, dies ist der seltene Fall...), weiterhin muß der Vermieter eine Ersatzwohnung stellen oder zahlen, diese muß natürlich angemessen sein, also nicht vier Wochen Hilton Suite für Euch alle, aber das dürfte klar sein.

Versucht also über das Wochenende die Maschinen nur einzuschalten, wenn Ihr es ertragt und seht Euch nach Lösungen für Eure Wohnsituation um. Dann mit konkreten Vorschlägen den Vermieter konfrontieren.

viel Erfolg,
Christian Martens
 
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