Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar?

Diskutiere Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen :wink Ich habe da mal eine Frage. Ich wohne zur Miete in einem Haus mit 12 Mietparteien. Ich wohne nun schon knapp ein Jahr hier...
  • Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? Beitrag #1

The_Medic

Hallo zusammen :wink

Ich habe da mal eine Frage.
Ich wohne zur Miete in einem Haus mit 12 Mietparteien. Ich wohne nun schon knapp ein Jahr hier. Das Problem besteht darin, das einer meiner Nachbarn städig Lärm macht. Genauergesagt dreht er die Musik auf, das ich mein eigenes Wort nicht verstehen kann. Und dies macht er zu jeder Tages- und Nachtzeit. Hatte es schon mal, das er die Anlage Dienstags Nachts um 2Uhr aufgedreht hat. Das zu seinem Liedgut auch rechtswidrige Musik gehört, macht die Sache noch schlimmer.
Das in der Wohnung auch gerne mal einer über den Durst getrunken wird, ist ja nicht das Problem. Aber wenn man Sonntags um 13Uhr auf dem Balkon sitzt und zu Mittag isst. Und dann plötzlich der Herr Nachbar vom Balkon kotzt (sorry für den Ausdruck).. Da vergeht einem echt alles.
Diese Probleme ziehen sich jetzt schon über das Jahr hin.
Zum Vermieter habe ich bisher nichts gesagt, weil ich keinen Ärger im Haus wollte. Aber irgendwann reicht es selbst mir einmal.
Ach ja. Ich war natürlich schon mal beim Nachbarn und habe geklingelt wegen der Musik. Einmal kam die Antwort: "Oh, dann machen wir wohl mal leiser"
Ansonsten wurde mir die Tür gar nicht erst geöffnet.

Meine Frage ist nun, ob ich da eine Mietminderung verlangen kann?
Oder was man sonst unternehmen kann.

Über Antworten würde ich mich freuen.

Gruß,
Stefan
 
  • Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? Beitrag #2

Capo

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FÜr eine Mietminderung: Lärmprotokoll führen; soll heißen wann wie laut Musik gemacht wird. Gelegentlich Polizei holen, damit man unumstößliche Zeugen hat.
Rechtsanwalt einschalten und den die Minderung fordern lassen. Auf einen langen Rechtsstreit vorbereiten. 4 % sind laut einem Urteil drin.

Der normale Gang: Den Vermieter umgehend darüber informieren. Der wird den Mieter wegen Ruhestörung außerhalb den üblichen Zeiten abmahnen. Wenn dann auch hier die Polizei nach 22 Uhr als Zeuge fungiert, ist das Ding in trockenen Tüchern. Bei der 2 Abmahnung darf der Vermieter dann auch kündigen.

Welche Variante du wählst, überlasse ich dir.
 
  • Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? Beitrag #3

The_Medic

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort :zwinker
Ich denke ich werde mich für die zweite Variante entscheiden.
4% ist eh nicht soviel. Dazu noch der lange Rechtsstreit.
Da verzichte ich lieber auf die 4% und hab dann lieber meine Ruhe.
Werde mich dann mal mit meinem Vermieter in Verbindung setzen.

Vielen Dank nochmal für die superschnelle Antwort.

Gruß,
Stefan
 
  • Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? Beitrag #4

Capo

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Erst mit dem Vermieter reden, egal bei was. Lieber einmal zuviel, als direkt in den Rechtsstreit zu gehen. (Fragen ist auch viel billiger)

Anmerkung am Rande: Ist es soweit gekommen, dass Leute nur noch über RA miteinander reden?? :stupid Schade eigentlich...
 
  • Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? Beitrag #5

The_Medic

Ja.
Ich werde auf jeden Fall mal den Vermieter ansprechen.
Vielleicht gibts ja auch eine andere Lösung.
Muss ja nicht immer der RA sein

Gruß,
Stefan
 
  • Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? Beitrag #6

Capo

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Wenn er das wie oben angegeben macht, dann wird das schon :top
 
  • Mietminderung durch Lärmbelästigung durch Nachbar? Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Original von capo
FÜr eine Mietminderung: Lärmprotokoll führen; soll heißen wann wie laut Musik gemacht wird. Gelegentlich Polizei holen, damit man unumstößliche Zeugen hat.
Rechtsanwalt einschalten und den die Minderung fordern lassen. Auf einen langen Rechtsstreit vorbereiten. 4 % sind laut einem Urteil drin.

Der normale Gang: Den Vermieter umgehend darüber informieren. Der wird den Mieter wegen Ruhestörung außerhalb den üblichen Zeiten abmahnen. Wenn dann auch hier die Polizei nach 22 Uhr als Zeuge fungiert, ist das Ding in trockenen Tüchern. Bei der 2 Abmahnung darf der Vermieter dann auch kündigen.

Welche Variante du wählst, überlasse ich dir.

wir haben mal eine Mietminderung von 20% bekommen, der Mieter wußte aber gottsei dank nicht, dass diese von der Warmmiete berechnet wird.... grund war, dass das Kühlaggregat in einem Supermarkt unter ihm zu laut war.... dieses war sogar durch ein beschluss rechtens....unglaublich :x
 
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