wolle
In manchen Fällen kann ein Vermieter die Miete erhöhen, wenn er eine Wohnung modernisiert. Gut gemeinte Modernisierungen können aber auch zu Mietminderungen führen, berichtet die Quelle-Bausparkasse, die auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hinweist (Az.: 67 S 312/01): Werden alte Fenster gegen neue Isolierglasfenster ausgetauscht, deren Glasfläche erheblich kleiner ist, so stellt dies einen Mangel dar. Der Mieter kann die Miete mindern und Nachbesserung fordern.
Im verhandelten Fall verringerte sich durch den Fensteraustausch die Glasfläche um rund 23 Prozent. Weil die Wohnung dadurch erheblich dunkler wurde, klagte der Mieter auf Mietminderung bis zur Wiederherstellung der ursprünglichen Fenstergröße. Die Richter gaben ihm Recht: Pro Fenster darf der Mieter die Miete um drei Prozent kürzen. Außerdem kann er vom Vermieter fordern, die ursprüngliche Fenstergröße wiederherzustellen. (fk)
Quelle: Immowelt-Redaktion vom: 14.04.2005
Im verhandelten Fall verringerte sich durch den Fensteraustausch die Glasfläche um rund 23 Prozent. Weil die Wohnung dadurch erheblich dunkler wurde, klagte der Mieter auf Mietminderung bis zur Wiederherstellung der ursprünglichen Fenstergröße. Die Richter gaben ihm Recht: Pro Fenster darf der Mieter die Miete um drei Prozent kürzen. Außerdem kann er vom Vermieter fordern, die ursprüngliche Fenstergröße wiederherzustellen. (fk)
Quelle: Immowelt-Redaktion vom: 14.04.2005