sonnenstern228
Geht der Umsatz eines Einzelhandelsgeschäftes aufgrund von Straßenbauarbeiten drastisch zurück, ist dies noch kein Grund für den Ladenpächter, die Miete zu mindern, entschied jetzt das Oberlandesgericht in Düsseldorf.
Allerdings gestanden die Richter dem Ladeninhaber zu, die Umsatzeinbußen festzustellen und gegebenenfalls daraus Schadenersatzansprüche gegen die Kommune geltend zu machen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ 24 U 261/96
Allerdings gestanden die Richter dem Ladeninhaber zu, die Umsatzeinbußen festzustellen und gegebenenfalls daraus Schadenersatzansprüche gegen die Kommune geltend zu machen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, AZ 24 U 261/96