Mietminderung und Gutachten

Diskutiere Mietminderung und Gutachten im Grundsteuer Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, wir hatten vor 3 Monaten eine Überschwemmung im Keller. Vor kurzem wurde der Bodenbelag herausgerissen, um einen neuen Belag zu verlegen...
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #1

Katinka_2006

Neuer Benutzer
Dabei seit
26.10.2006
Beiträge
3
Zustimmungen
0
Hallo, wir hatten vor 3 Monaten eine Überschwemmung im Keller. Vor kurzem wurde der Bodenbelag herausgerissen, um einen neuen Belag zu verlegen. Dabei hat man festgestellt, daß der Estrich und die unteren Teile der Wand nach wie vor naß sind (trotz 4-wöchigem Einsatz von 2 Trockengeräten). Nach dem Entfernen bildete sich ein stechender Geruch, der sich im ganzen Haus verteilt hat. Zudem hat sich Schimmel an den Kanten zwischen Boden und Wand gebildet. Wir vermuten, daß auch Schimmel unter der Tapete ist. Über die wurde nur drübergestrichen. Unser Vermieter ist nach einem kurzen Rundgang der Meinung, daß der Geruch keine Beeinträchtigung darstellt. Eine Mietminderung (trotz unbenutzbarer Kellerräume, da naß und für uns die Luft zum Schneiden) kommt für ihn nicht in Frage.
Es stellt sich nun die Frage, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist.
Zudem erwägen wir ein unabhängiges biologische Gutachten anfertigen zu lassen, da wir aufgrund der regelmäßigen Atemwegserkrankungen (Januar bis Dezember) von Frau und Kindern vermuten, daß der Schimmel schon lange da ist und erst jetzt durch die Feuchtigkeit so richtig zum Vorschein kommt. Leider kostet es ca. 700 EUR. Müssen wir diese Kosten allein tragen oder gibt es Möglichkeiten den Aufwand wenigstens zu minimieren? Der Vermieter hat selbst einen Sachverständigen (???) beauftragt, dem ich allerdings nicht so recht traue.
 
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #2

Cesar

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.10.2006
Beiträge
202
Zustimmungen
1
Moin!

Es kommt zunächst ertseinmal darauf an, welche Räume in der Wohnung betroffen sind. Generell kann man eine Mietminderung nur dann berechnen, wenn bekannt ist inwiet die Wohnqualität beeinträchtigt ist. Eine Nachfrage beim örtlichen Mieterverein halte ich für sehr gut, weil diese in der regel vergleichswerte von den hiesigen gerichten haben. Das muss aber nicht heißen, dass das erkennende gericht ebenfalls entscheidet.

Die Mietminderung tritt kraft gesetzes ein. Der Mangel muss dem Vermieter natürlich bekannt gemacht worden sein.

Ein Schreiben hinsichtlich einer Mietminderung wirst Du nur kostenpflichtig finden.

Die mietminderung darf man einbehalten, dass heißt, sie muss nach erfolgter Mangelbeseitigung nicht an den vermieter ausgebracht werden. Zur weiteren durchsetzung meiner rechte würde ich vvon dem sog zurückbehaltungsrecht gebrauch machen und insoweit die Miete auf Null reduzieren, bis der Vermieter den Mangel abstellt. Die Zurückbehaltene Miete ist aber zu im Anschluss an die Mängelbeseitigung an den vermieter auszukehren.

Ich hoffe ich konnte Helfen.

Gruß

Cesar
 
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #3

nordischer

Neuer Benutzer
Dabei seit
24.10.2006
Beiträge
5
Zustimmungen
0
Wer einen Gutachter beauftragt muss diesen auch bezahlen. Vor Gericht werden Gutachten, die von einem Vermieter oder Mieter beauftragt werden meist nicht anerkannt. (so wie Ihr dem Gutachter der Vermieters nicht traut) Sondern es wird ein anderes Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben.
Wenn Die Meinung ist das man sich beeinträchtigt fühlt und der Vermieter nicht daran interessiert ist den mangel zu beheben (scheint mir nicht so) kann man natürlich nach Mängelrüge den Mietpreis mindern. Auf Null würde ich dabei nicht gehen. sonder je nach schädigung /Beeinträchtigung 10- 50 Prozent der Miete kürzen..
Aber immer mit dem Vermieter versuchen zu kooperiren... Denn der Wasserschaden müsste von einer Versicherung bezahlt werden, so kann es nur im Interesse des Vermieters sein diesen Schaden vollständig zu beseitigen...
 
Thema:

Mietminderung und Gutachten

Mietminderung und Gutachten - Ähnliche Themen

Außerordentliche Kündigung wegen falschen Heiz- und Lüftungsverhalten: Hallo liebe Forumsmitglieder! Durch Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass es ok ist, dass ich eine Frage als Mieter stelle...
Mietminderung und Gutachten: Hallo, wir hatten vor 3 Monaten eine Überschwemmung im Keller. Vor kurzem wurde der Bodenbelag herausgerissen, um einen neuen Belag zu verlegen...

Sucheingaben

gutachter mietmängel

,

,

mietminderung gutachter

,
, gutachter Mietminderung , gutachter für mietminderung, gutachten mietminderung, kosten gutachten mietmängel, gutachter bei mietmängel, Mietminderung gutachten, kosten gutachter mietminderung, gutachten für mietmängel, was kostet ein gutachter für mietmängel, gutachter für mietmangel, gutachter für pachtminderung laupheim, gutachter mietmängel kosten, mietmangel gutachter, www. mietminderung gerichtsgutachter.de kosten, zwangsversteigerung minderung gutachten, Mietminderungs Gutachten, vermieter bestellt gutachter wer muss zahlen, keller überschwemmt mietminderung, sachverständiger mietmängel, sachverständiger für Mietminderung, Wer muss Gutachten bei Mietmängel bezahlen
Oben