Mietminderung und Gutachten

Diskutiere Mietminderung und Gutachten im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, wir hatten vor 3 Monaten eine Überschwemmung im Keller. Vor kurzem wurde der Bodenbelag herausgerissen, um einen neuen Belag zu verlegen...
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #1

Katinka_2006

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Hallo, wir hatten vor 3 Monaten eine Überschwemmung im Keller. Vor kurzem wurde der Bodenbelag herausgerissen, um einen neuen Belag zu verlegen. Dabei hat man festgestellt, daß der Estrich und die unteren Teile der Wand nach wie vor naß sind (trotz 4-wöchigem Einsatz von 2 Trockengeräten). Nach dem Entfernen bildete sich ein stechender Geruch, der sich im ganzen Haus verteilt hat. Zudem hat sich Schimmel an den Kanten zwischen Boden und Wand gebildet. Wir vermuten, daß auch Schimmel unter der Tapete ist. Über die wurde nur drübergestrichen. Unser Vermieter ist nach einem kurzen Rundgang der Meinung, daß der Geruch keine Beeinträchtigung darstellt. Eine Mietminderung (trotz unbenutzbarer Kellerräume, da naß und für uns die Luft zum Schneiden) kommt für ihn nicht in Frage.
Es stellt sich nun die Frage, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist.
Zudem erwägen wir ein unabhängiges biologische Gutachten anfertigen zu lassen, da wir aufgrund der regelmäßigen Atemwegserkrankungen (Januar bis Dezember) von Frau und Kindern vermuten, daß der Schimmel schon lange da ist und erst jetzt durch die Feuchtigkeit so richtig zum Vorschein kommt. Leider kostet es ca. 700 EUR. Müssen wir diese Kosten allein tragen oder gibt es Möglichkeiten den Aufwand wenigstens zu minimieren? Der Vermieter hat selbst einen Sachverständigen (???) beauftragt, dem ich allerdings nicht so recht traue. :?
 
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #2

Heizer

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Bei Schimmel kannst Du immer die Miete kürzen. Auch wenn er nur gering oder in einer bestimmten Zeitspanne auftritt da er immer ein Gesundheitsrisiko darstellt.

Für eine Mietkürzung brauchst Du keine Zustimmung des Vermieters. Mach es einfach. Dann hat er nämlich den schwarzen Peter zu beweisen das sie nicht gerechtfertigt ist. Bei 10-20% wird er sich aber bestimmt nicht vor Gericht streiten.

Aber statt viel Geld für einen Gutachter auszugeben würde ich mich so schnell wie möglich nach einer anderen Bleibe umsehen wenn schon die halbe Familie Krank ist.
 
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #3

RMHV

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Original von Heizer
Für eine Mietkürzung brauchst Du keine Zustimmung des Vermieters. Mach es einfach. Dann hat er nämlich den schwarzen Peter zu beweisen das sie nicht gerechtfertigt ist. Bei 10-20% wird er sich aber bestimmt nicht vor Gericht streiten.

Der Vermieter klagt auf Zahlung der Miete. Bestreitet der Mieter die Zahlungsverpflichtung und beruft sich auf einen zur Minderung berechtigenden Mangel, wird der Mieter den Mangel auch beweisen müssen. Es wird vom Mieter nicht nur zu beweisen sein, dass der Mangel - hier also Schimmel - vorhanden ist, sondern auch in welchem Umfang.
 
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #4

piale

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Hallo Katinka, ich möchte mal meine Erfahrungen mit Schimmel, Gutachten und Mietkürzung schildern. Du brauchst auf jeden Fall gute Nerven und die Frage ist, ob es nicht sinnvoller ist, gleich auszuziehen.
Vorab, meines Wissens muss der Vermieter schriftlich über die Mietkürzung informiert werden.
Wir hatten über unseren Rechtschutz ein Beweissicherungsverfahren in die Wege geleitet, das geschieht über einen Anwalt und über das Amtsgericht nach ausreichender Prüfung der vorgelegten Tatsachen.
Das Gutachten, erstellt von einem staatlich geprüften Gutachter belegte, dass der Schimmel von baulichen Schlampereien herrührte, unser Vermieter hatte das Haus mit seinem Schwager selber gebaut. Da der Vermieter danach nur opische Kaschierung betrieb, kürzten wir auf Anraten des Anwalts die Miete um 10 %. Danach ging der Stress los, der nach einem Jahr vor dem Richter endete und wir trotz, dass wir im Recht waren, auszogen. Dieser Nervenkrieg lohnt sich nicht.
Viel Glück! Piale
 
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #5

Beluga

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Original von Heizer
Bei Schimmel kannst Du immer die Miete kürzen.

Auch wenn der Mieter den Schimmel verursacht hatte ? Unsinn !
 
  • Mietminderung und Gutachten Beitrag #6

Katinka_2006

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Hallo, und vielen Dank für die Antworten.
Wir sind bereits auf der Suche nach einem neuen Zuhause.
Auf Anraten einer Fachanwältin für Mietrecht haben wir die Miete wegen Nichtnutzbarkeit der Räumlichkeiten und Geruchsbelästigung gekürzt. Das ganze wurde schriftlich angekündigt und mit dem Hinweis versehen, daß bei einer ungerechtfertigten Kürzung eine Rückerstattung erfolgt.
Die RA meinte, daß eine Kürzung wegen des Schimmels erst nach Erhalt des angefertigten Gutachtens umgesetzt werden sollte. In diesem wird erläutert in welchem Umfang die Belastung ist, und warum der Schimmel entstsand. Dann kann auch das Maß der Minderung festgelegt werden (50-80% rückwirkend 1 Monat oder sogar fristlose Kündigung bei bestimmten Schadstoffen bzw. Konzentrationen). Der durch den Vermieter bestellte Gutachter hat verschiedene Proben genommen und uns empfohlen die Räume abzukleben. Die Luft in diesen Räumen solle durch stoßweises Lüften "gereinigt" werden. Eine Dauerlüftung hat er verboten, da sich manche Schimmelarten dann erst richtig vermehren.
Fakt ist wohl, daß es versäumt wurde - trotz unseres Hinweises - den Bodenbelag frühzeitig zu entfernen und anschließend das Mauerwerk zu trocknen. Während des Trocknungsvorganges entwickelten die Trocknungsgeräte eine unheimliche Wärme, die in Verbindung mit der Feuchtigkeit ein Nährboden für den Schimmel war. Also warten wir ab und suchen weiter.
 
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