Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich?

Diskutiere Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? im Mietminderung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo. Ich bräuchte Hilfe bezüglich folgendem Problems. Hier die Geschichte... (ich versuch mich kurz zu fassen...) Ich wohne im EG. Vor ca. 2...
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #1

Martin L.

Hallo.

Ich bräuchte Hilfe bezüglich folgendem Problems.

Hier die Geschichte... (ich versuch mich kurz zu fassen...)

Ich wohne im EG.
Vor ca. 2 Monaten hatte ich im Haus einen Wasserschaden. Verursacht durch einen offen gelassenen "Gemeinschaftswasserhahn" (durch einen Mitmieter). Folge des Ganzen... Der Keller lief über nacht voll.
Soweit alles kein Problem. Wasser am nächsten Tag rausgeschüppt und Hausrat in Anspruch genommen.

Jetzt zum eigendlichen Problem.
Ca. zwei Wochen später fingen einige Wände bei mir in der Wohnung an, von unten her, sichtbar feucht zu werden. Folge: Schimmel.

Folglich informierte ich den Vermieter und der wiederum seine Versicherung.

Jetzt sollen bei mir irgendwelche Trocknungsgeräte aufgestellt werden.
2-3 Stück die über die Sockelleisten das Mauerwerk trockenlegen sollen.
Für einen Zeitraum von 2-3 Wochen.

Problem was ich dann haben werde:
2 Große Aggregate, Lärmbelästigung und Platzeinschränkung.

Habe ich die Möglichkeit eine Mietminderung bei meinem Vermieter durchzusetzen?

Hoffe Ihr könnt mir helfen

Gruß
Martin L.
 
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #2

Jerry

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Hallo,

sehe ich als Mietminderungsgrund - der Knüller dabei ist, dass diese Mietminderung bei einer "ordentlichen" Gebäudeversicherung sogar von derselben getragen wird - die zahlt nämlich für die Trockenlegung an sich auch, da es wahrscheinlich ein versicherter Schaden am Gebäude war.

(Wenngleich ich nicht ausschließen möchte, dass die sich am Ende an die Privathaftpflicht des Schussels halten, der den Wasserhahn offen gelassen hat... aber das soll nicht Dein Problem sein)

Ich hab grad Versicherungsbedingungen studiert, und Mietausfälle während der Instandsetzung sind da i.d.R. abgesichert - und eine berechtigte Mietminderung würde ich klar als Ausfall werten.

Frag doch einfach den Vermieter - wenn er eh grad mit der Versicherung abrechnet, kann er Deine Mietminderung gleich mit einreichen. Verständnis sollte er dafür haben.

Jerry
 
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #3

Martin L.

Hallo Jerry,
vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Gibt es in meinem Fall gewisse Grundsätze was die Mietminderung angeht?
Ist das Verhandlungssache zwische Mieter-Vermieter oder hat dort die Versicherung noch nen Wort mitzureden?

Gruß
Martin
 
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #4

Capo

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Mietminderung geht im allgemeinen vor Gericht und wird auch dort entschieden.
 
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #5

Jerry

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Muss das vor Gericht gehen? Ich hätte jetzt erwartet, wenn sich alle Beteiligten einig sind, dass der Sachverhalt eine Minderung rechtfertigt, könne man das auch unter erwachsenen Menschen regeln. Und die Rechtfertigung der Minderung mag doch wohl in dem beschriebenen Fall niemand in Abrede stellen?

Wenn der Vermieter natürlich blockiert, riecht das in der Tat nach Gericht, dann stellt sich aber auch die Frage, wie lange das mit dem Mietverhältnis generell noch gut geht...

Jerry
 
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #6

Capo

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könne man das auch unter erwachsenen Menschen regeln

Das wäre schön. Es ist elider nur so: Der Mieter will 30% und der Vermieter will nur 10%. Der Mieter schaltet einen Anwalt ein, damit er "SEIN" recht bekommt. ZACK! ist das vor Gericht :lol

Wenn sich beide Seiten auf 5% einigen können, ware das ja kein Prob...
 
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #7

alexis

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Hallo, habe genau so einen Fall gerade gehabt. Ein Mieter konnte aufgrund eines Wasserschadens seine Wohnung nur sehr eingeschränkt nutzen.
Ich habe den Schaden über die Versicherung regulieren lassen.
Resultat: Es wurden die Stromkosten für die Trocknungsgeräte übernommen.
Ebenso habe ich eine Mietminderung für diese Zeit in Höhe von 50% der KM eingereicht und problemlos bezahlt bekommen.
Zahlung erfolgte natürlich dann an meinen Mieter !

NULL PROBLEMO !

Ich habe die gesamte Renovierungszeit Maler, Trockenbau , Trocknungsfirma usw. erstattet bekommen.
 
  • Mietminderung während der Trockenlegung nach Wasserschaden möglich? Beitrag #8
Martens

Martens

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moin zusammen,

es muß nicht alles vor Gericht gehen und ich denke, die meisten Minderungen werden im "direkten Zweikampf" ausdiskutiert, ohne Anwalt und Gericht.

Zum konkreten Beispiel:
Wenn bei einer 3Zi-Whg mit 70qm zwei Räume durch die Trockner verstellt sind, die zusammen z.B. 35qm haben, dann würde das für die Zeit der Beeinträchtigung eine Minderung der Netto-Kalt-Miete von 50% ausmachen.

Bitte tagegenau abrechnen.

Ist die Wohnung nicht mehr nutzbar, gibt es 100% Minderung sowie den Anspruch auf eine Ersatzunterbringung - allerdings NICHT im Hilton!

Alexis,
ganz richtig, bei entsprechenden Verträgen erstattet die Gebäudeversicherung auch den Mietausfall - das muß den Mieter aber überhaupt nicht interessieren, der hat den Anspruch an den Vermieter.

frohes Trocknen allerseits,
Christian Martens
 
Thema:

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