Gustav01
Hallo,
wir haben da folgendes kleines Problemchen:
Wir haben ein freistehendes Einfamilienhaus mit Doppelgarage angemietet. Nun macht das elektrisch angetriebene Garagentor seit einiger Zeit (ca. 9 Monate) immer Mal wieder Ärger.
Da die Federn nicht mehr über eine geeignete Spannkraft verfügen, stellt sich das Tor immer schräg und versagt dann den Dienst.
Der vom Vermieter beauftragte Handwerker schlug vor die Federn auszuwechseln. Doch der Vermieter weigerte sich. Er ordnete mehrfach das „Nach-Spannen“ der Federn an. Dies führte dazu, dass sich ein Alu-Element des Tores verbog und das Tor weiterhin sichtbar schräg stand.
Als der Vermieter dies sah, äußerte er eine Vermutung dahingehend, was wir denn wohl mit dem Tor gemacht hätten.
Einige Wochen später versagt die Funktionsfähigkeit des Tores gänzlich. Der Motor läuft zwar; der Antrieb jedoch nicht. Ein manuelles Öffnen und Schließen des Tores ist ebenfalls nur mit erheblichem Kraftaufwand und einer Hebelwirkung von 100kg Lebendgewicht (unser Vermieter) möglich.
Der bereits sich heimisch fühlende Handwerker kommt wieder in´s Spiel. Er stellt fest, dass das Antriebsritzel (Kraftübertragung Motor auf Kette) über keine „Zähne“ mehr verfügt. Ein erheblicher Abrieb ist festzustellen. Der Vorschlag des vom Vermieter befreundeten Handwerkers: Auswechseln des Antriebes und der Federn. Ursache des Abriebes ist Schrägstellung des Tores durch die Überdehnung der Federn.
Doch der Vermieter ist andere Meinung: das Antriebsritzel muss erneut werden und sonst nichts. Nun ergibt sich die Problematik, dass das Ersatzteil nicht mehr vorrätig ist. Unser Vermieter lässt das Teil von Hand anfertigen.
Die Garage ist für uns 14 Tage nicht zu nutzen! Auf unseren freundlichen Hinweis, dass er (der Vermieter) sich etwas wg. der (erneuten) Nichtbenutzung einfallen lassen könne, reagiert dieser eher sauer und beleidigt und weist daraufhin, dass er den Defekt des Tores nicht zu verschulden hat. PUNKT!
Mittlerweile sind zumindest die Federn ausgetauscht und das Ritzel eingebaut. Das Tor schließt jedoch nicht richtig und steht weiterhin schief. Das neue Ritzel weist ebenfalls nach kurzer Benutzung wieder einen hohen Abrieb auf.
Hier ein kleiner Eindruck, wie professionell das Tor z. Z. instandgesetzt wurde. Es zieht wie "Hechtsuppe" in der Garage.
Soweit der Fall. Nun unsere Fragen für deren Beantwortung wir sehr dankbar wären
1. Können wir Mietminderung für den Zeitraum von 14 Tagen (vgl. oben) geltend machen?
2. Falls ja: Wie hoch ist der Wert? Die Mietzahlung ist nicht nach Garage und Wohnraum getrennt.
3. Welche Möglichkeiten gibt es, den Vermietern zu einer fachmännischen und vor allem dauerhaften Reparatur zu veranlassen?
Bereits vorab VIELEN DANK für eine Unterstützung!
Gustav
wir haben da folgendes kleines Problemchen:
Wir haben ein freistehendes Einfamilienhaus mit Doppelgarage angemietet. Nun macht das elektrisch angetriebene Garagentor seit einiger Zeit (ca. 9 Monate) immer Mal wieder Ärger.
Da die Federn nicht mehr über eine geeignete Spannkraft verfügen, stellt sich das Tor immer schräg und versagt dann den Dienst.
Der vom Vermieter beauftragte Handwerker schlug vor die Federn auszuwechseln. Doch der Vermieter weigerte sich. Er ordnete mehrfach das „Nach-Spannen“ der Federn an. Dies führte dazu, dass sich ein Alu-Element des Tores verbog und das Tor weiterhin sichtbar schräg stand.
Als der Vermieter dies sah, äußerte er eine Vermutung dahingehend, was wir denn wohl mit dem Tor gemacht hätten.
Einige Wochen später versagt die Funktionsfähigkeit des Tores gänzlich. Der Motor läuft zwar; der Antrieb jedoch nicht. Ein manuelles Öffnen und Schließen des Tores ist ebenfalls nur mit erheblichem Kraftaufwand und einer Hebelwirkung von 100kg Lebendgewicht (unser Vermieter) möglich.
Der bereits sich heimisch fühlende Handwerker kommt wieder in´s Spiel. Er stellt fest, dass das Antriebsritzel (Kraftübertragung Motor auf Kette) über keine „Zähne“ mehr verfügt. Ein erheblicher Abrieb ist festzustellen. Der Vorschlag des vom Vermieter befreundeten Handwerkers: Auswechseln des Antriebes und der Federn. Ursache des Abriebes ist Schrägstellung des Tores durch die Überdehnung der Federn.
Doch der Vermieter ist andere Meinung: das Antriebsritzel muss erneut werden und sonst nichts. Nun ergibt sich die Problematik, dass das Ersatzteil nicht mehr vorrätig ist. Unser Vermieter lässt das Teil von Hand anfertigen.
Die Garage ist für uns 14 Tage nicht zu nutzen! Auf unseren freundlichen Hinweis, dass er (der Vermieter) sich etwas wg. der (erneuten) Nichtbenutzung einfallen lassen könne, reagiert dieser eher sauer und beleidigt und weist daraufhin, dass er den Defekt des Tores nicht zu verschulden hat. PUNKT!
Mittlerweile sind zumindest die Federn ausgetauscht und das Ritzel eingebaut. Das Tor schließt jedoch nicht richtig und steht weiterhin schief. Das neue Ritzel weist ebenfalls nach kurzer Benutzung wieder einen hohen Abrieb auf.
Hier ein kleiner Eindruck, wie professionell das Tor z. Z. instandgesetzt wurde. Es zieht wie "Hechtsuppe" in der Garage.

Soweit der Fall. Nun unsere Fragen für deren Beantwortung wir sehr dankbar wären
1. Können wir Mietminderung für den Zeitraum von 14 Tagen (vgl. oben) geltend machen?
2. Falls ja: Wie hoch ist der Wert? Die Mietzahlung ist nicht nach Garage und Wohnraum getrennt.
3. Welche Möglichkeiten gibt es, den Vermietern zu einer fachmännischen und vor allem dauerhaften Reparatur zu veranlassen?
Bereits vorab VIELEN DANK für eine Unterstützung!
Gustav