rbiene98
Ich wohne seit März 2001 in einem gemieteten Reihenhaus.Als Nebenkosten stehen im Mietvertrag: Straßenreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger.Diese Posten sind aufgelistet und unter weiteren Kosten steht nichts.
Mein Vermieter hat noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht.Als ich ihn jetzt darauf ansprach, meinte er, ich solle doch lieber nicht darauf bestehn, denn wenn er alles abrechnen würde was er dürfe, so hätte ich mit Nachzahlungen zu rechnen, da er auch Grundsteuer und Versicherungen geltend machen dürfe.
Da ich nicht glaube, dass ein Vermieter freiwillig auf Nachzahlungen verzichtet(es handelt sich hier auch nicht um Wohltäter) möchte ich gern wissen, ob er diese Posten anrechnen darf, wenn sie nicht im Mietvertrag stehen.Von allgemeinen Betriebskosten ist im Mietvertrag auch nicht die Rede.
Ich zahle im Jahr 960€ Nebenkosten, die laufenden Kosten für Heizung, Strom und Wasser trage ich selbst.
Wenn ich ihn jetzt mit der Nase drauf stubse, kann er dann allgemeine betriebskosten nachträglich in den Mietvertrag aufnehmen????
Wenn ich also wirklich nur die oben aufgeführten Posten begleichen muß. so hat er in den ganzen Jahren einen guten Schnitt an den Nebenkosten gemacht.Frage: Von wie vielen Jahren rückwirkend kann ich eine nebenkostenabrechnung einfordern?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich Antworten bekommen würde.
MfG Sabine
Mein Vermieter hat noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht.Als ich ihn jetzt darauf ansprach, meinte er, ich solle doch lieber nicht darauf bestehn, denn wenn er alles abrechnen würde was er dürfe, so hätte ich mit Nachzahlungen zu rechnen, da er auch Grundsteuer und Versicherungen geltend machen dürfe.
Da ich nicht glaube, dass ein Vermieter freiwillig auf Nachzahlungen verzichtet(es handelt sich hier auch nicht um Wohltäter) möchte ich gern wissen, ob er diese Posten anrechnen darf, wenn sie nicht im Mietvertrag stehen.Von allgemeinen Betriebskosten ist im Mietvertrag auch nicht die Rede.
Ich zahle im Jahr 960€ Nebenkosten, die laufenden Kosten für Heizung, Strom und Wasser trage ich selbst.
Wenn ich ihn jetzt mit der Nase drauf stubse, kann er dann allgemeine betriebskosten nachträglich in den Mietvertrag aufnehmen????
Wenn ich also wirklich nur die oben aufgeführten Posten begleichen muß. so hat er in den ganzen Jahren einen guten Schnitt an den Nebenkosten gemacht.Frage: Von wie vielen Jahren rückwirkend kann ich eine nebenkostenabrechnung einfordern?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich Antworten bekommen würde.
MfG Sabine