schnellsche
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Hallo Ihr Helfenden !
Bin endlich mal auf eine Site gestossen, die sehr viel nützliches enthält. Nämlich diese.
:Blumen Oder muss jeder Mieter in einem Mieterverein sein? ;o)
Habe mich auch stundenlang hier durchgelesen, aber auf mein Thema noch nichts gefunden.
Ich habe seit Juli 2003 eine DG-Wohnung angemietet. Im Mietvertrag steht nichts über die Größe der Wohnung. Also habe ich ma ausgemessen und bin so auf ca 60qm gekommen. Die Miete ist in anbetracht der Größe ok, sprich 350,- € kalt.
Nun aber zum eigendlichen:
Ich habe vor einigen Tagen erfahren, das für DG´e bei Schrägen in den Wohnräumen folgendes gilt:
bis 1 Meter Höhe keine,- von 1 bis 2 Meter die Hälfte an Miete.
Es sind in meinem Fall etwa 12 Meter von dieser Reglung betroffen.
Kann ich überhaupt eine Rückforderung geltend machen, obwohl keine Wohnungsgröße im Mietvertrag angegeben ist ?
Bin der Meinung auch wenn nichts angegeben ist, das ich sozusagen eine Vollwertige Wohnung bezogen habe. Wenn ich mich irre, belehrt mich
Wenn der Fall ein "ja" anspricht, sollte ich für den Vermieter wohl ein Schreiben aufsetzen das als Einschreiben mit Rückschein verschickt wird ?
Ein Dank fürs Lesen
bis dahin... Andreas
Bin endlich mal auf eine Site gestossen, die sehr viel nützliches enthält. Nämlich diese.

Habe mich auch stundenlang hier durchgelesen, aber auf mein Thema noch nichts gefunden.
Ich habe seit Juli 2003 eine DG-Wohnung angemietet. Im Mietvertrag steht nichts über die Größe der Wohnung. Also habe ich ma ausgemessen und bin so auf ca 60qm gekommen. Die Miete ist in anbetracht der Größe ok, sprich 350,- € kalt.
Nun aber zum eigendlichen:
Ich habe vor einigen Tagen erfahren, das für DG´e bei Schrägen in den Wohnräumen folgendes gilt:
bis 1 Meter Höhe keine,- von 1 bis 2 Meter die Hälfte an Miete.
Es sind in meinem Fall etwa 12 Meter von dieser Reglung betroffen.
Kann ich überhaupt eine Rückforderung geltend machen, obwohl keine Wohnungsgröße im Mietvertrag angegeben ist ?

Bin der Meinung auch wenn nichts angegeben ist, das ich sozusagen eine Vollwertige Wohnung bezogen habe. Wenn ich mich irre, belehrt mich

Wenn der Fall ein "ja" anspricht, sollte ich für den Vermieter wohl ein Schreiben aufsetzen das als Einschreiben mit Rückschein verschickt wird ?
Ein Dank fürs Lesen
bis dahin... Andreas