Mietrückstände mit Kaution verrechnen

Diskutiere Mietrückstände mit Kaution verrechnen im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Ich habe mir vor 1 Jahr eine Wohnung genommen. Mein Opa hat für mich die Kaution bezhalt. Nun bin ich...
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #1

Sebastian

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mir vor 1 Jahr eine Wohnung genommen. Mein Opa hat für mich die Kaution bezhalt.
Nun bin ich aber in Mietrückstände gekommen.

Ich würde nun gerne die Rückstände mit der Kaution verrechnen. Mein Vermieterin würde es auch tun, bloß mein Opa droht damit meine Vermieterin zu verklagen, wenn er ihr die Kaution nicht zurückbezahlt, wenn ich ausziehe.
 
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #2

fizzgig

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
21.04.2006
Beiträge
149
Zustimmungen
0
moin, und was ist deine frage?
erkläre es doch deinem opa.

wenn die kaution nicht unter dem namen deines opas gelaufen ist, ist es rechtens dein geld, ich denke da wird nicht viel mit verklagen.

wenn die 3monate (kaution denk ich mal) verrechnet sind, wie bezahlst du deine miete dann?

vereinbare doch eine ratenzahlung, wenn du die "fehlmonate" hinter dir gelassen hast.
 
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #3

Sebastian

Ich versuche es nochmal etwas verständlicher auszudrücken.

Der Mietvertrag läuft über mich. Es ist niergendwo vermerkt das das Geld von meinem Opa ist. Allerdings hat mein Opa das Geld damals von SEINEM Konto an meine Vermieterin überwiesen.

Ich habe mich mit meiner Vermieterin geeinigt das der Mietrückstand mit der Kaution beglichen wird.

Mein Opa meint allerdings das es nicht rechtens sei und wenn wir das machen würden, würde er meine Vermieterin verklagen.


Dürfen wir den das so verrechen, wenn wir beide einverstanden sind? Oder muss meine Vermieterin meinem Opa das Geld zurückzahlen?
 
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #4

fizzgig

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
21.04.2006
Beiträge
149
Zustimmungen
0
wer das geld überweist ist egal. du stehst im mietvertrag und es ist dann deine kaution.
wer mein falschparkerbussgeld überweist ist dem staat ja auch egal :)

nur weiss ich nicht wie es rechtlich mit der bindung des geldes aussieht, wenn sie das geld angelegt hat (wie man das eigentlich mit einer kaution macht) könnte es evtl umständlich werden).

wenn ihr euch beide einig seit ist alles ok, aber schriftlich würde ich das schon vermerken. auch das sich der kautionsbetrag um diesen teil verringert usw.

und warum macht dein opa so einen aufstand, wieso hält er sich nicht aus deinem leben raus. finanzielle bindungen sind schon ein greuel.
 
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #5

Sebastian

wieso hält er sich nicht aus deinem leben raus


*lach*

Das frage ich mich seid 2 Jahren. Das war auch der Grund für eine eigene Wohnung. Aber dadurch hat er es auch nicht verstanden. Nun habe ich den Kontakt zu ihm abgebrochen. Und da will er nun sein Geld wieder.


Ich danke dir für deine Auskunft.

Bye
 
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #6

Caro

Benutzer
Dabei seit
11.08.2006
Beiträge
61
Zustimmungen
0
Hi Sebastian,

wenn dein Opa damals wußte dass das Geld für eine Kaution ist, muss er doch eigentlich wissen, dass er das nicht so ohne weiteres von dir bzw. von der Vermieterin zurückverlangen kann wenn der Mietvertrag nicht aufgehoben wurde.
Es sei denn du hast es ihm versprochen zurückzuzahlen.......

Warum hast du deinem Opa überhaupt davon in Kenntnis gesetzt, dass du die Kaution verrechnen lassen willst, wenn du noch weiterhin in der Wohnung bleibst?
Lass es verrechnen und zahl es in monatlichen Raten wieder an bei deíner Vermieterin. Oder frag doch ob du die Mietrückstände abzahlen kannst.

Oder wird das Mietverhältnis beendet?


MFg
Caro
 
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #7

Sebastian

Es steht schon fest das ich Ende des nächsten Monats ausziehe und das weiss auch mein Opa!
 
  • Mietrückstände mit Kaution verrechnen Beitrag #8

jiki

Also meine persönliche Meinung lautet: die Vermieterin kann die Kaution mit den nicht bezahlten Mieten verrechnen und Dein Opa kann Sie dafür nicht verklagen sofern keine besonderen Absprachen getroffen wurden. Das Dein Opa es nicht so lustig findet, dass die Kaution nicht zurückgezahlt wird ist nachvollziehbar. Deshalb solltest Du vermutlich eine Rückzahlung mit ihm vereinbaren.
 
Thema:

Mietrückstände mit Kaution verrechnen

Mietrückstände mit Kaution verrechnen - Ähnliche Themen

Kautions - / Mietrückstand: Guten Tag Zusammen, diese Frage ist mir glatt eine Anmeldung wert, über die Suchfunktion habe ich keine für mich ausreichende Antwort gefunden...
Wasserschaden Laminat bei Auszug - wie verrechnen?: Liebes Forum, ich habe folgendes Problem: Die Mieter sind in eine neu renovierte Wohnung inkl. neuem Laminatboden vor einem jahr eingezogen. Nun...
Psychoterror durch Vermieterin: Ich bin mit meiner Vermieterin immer sehr gut und problemlos zurecht gekommen. Das änderte sich vor ein paar Monaten als ein Flüchtling in die...
Unglaubliche Situation: Keller-Mieter zahlungsunfähig: Hallo zusammen, ich werde nun eine nach meinem Verständnis unglaubliche Situation schildern, aus der ich selbst viel gelernt habe, jedoch mehr...
Mieter bedroht und erpresst mich mit Anzeige: Mein Mann hat eine Wohnung die er derzeit vermietet. Die Wohnung wurde als WG vermietet. Anfangs hat der Mieter schon Probleme gemacht weil er die...

Sucheingaben

letzte miete mit kaution verrechnen

,

miete mit kaution verrechnen

,

mietrückstand mit kaution verrechnen

,
mietkaution rückstände
, mietrückstände mit kaution verrechnen, Kaution mit rückständen verrechnen , mietkaution verrechnen miete, verrechnung mietkaution mit mietrückstand, verrechnung mietkaution mit rückständen , mietrueckstand kaution verrechnen, mietrückstände betriebskosten verrechnen, mietkaution für rückstände, strafe bei miete mit kaution verrechnen, was passiert wenn ich die letzte miete mit der kaution verrechne, darf kaution verrechnet werden wegen mietrückständen, darf die kaution mit dem rückstand verrechnet werden, verrechnung letzte miete mit kaution, verrechnung mietkaution mir mietrückständen, verrechnen mit coution, vermieter miete auf kaution verrechnen, darf vermieter kaution mit rückständen verrechnen, verrechnung kaution mit anderen rückständen, miedrückstand und kaution, verrechnung von mietrückständen mit der kaution, können mietrückstände mit der kaution verrechnen
Oben