Mietrückstand und Kaution

Diskutiere Mietrückstand und Kaution im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo , wir sind Vermieter-Neulinge ! Vor 1/2 Jahr ist eine junge alleinerziehende Mutter (2 kids) in unsere Wohnung eingezogen . Kurz darauf zog...
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #1

snoopy_w37

Hallo ,
wir sind Vermieter-Neulinge !
Vor 1/2 Jahr ist eine junge alleinerziehende Mutter (2 kids) in unsere Wohnung eingezogen . Kurz darauf zog ihr Freund mit ein , der mittlerweile wieder ausgezogen ist .
Die Mieterin zahlt sehr unregelmässig - jeden Monat einen anderen Betrag und mittlerweile ist ein Mietrückstand von über 200 Euro enstanden.
Dazu kommt , dass ihr mittlerweile ausgezogener (Ex-)Freund von uns die Kaution zurück verlangt.
Ist aber doch nicht unser Problem , oder ? Er muss das Geld doch von seiner (Ex)Freundin verlangen , die ja noch in der Wohnung lebt , oder ?
Wie sollen wir uns verhalten ? Wir wollen ja nicht gleich kündigen oder mit dem Anwalt drohen , aber ich sehe kommen , dass der Mietrückstand für sie irgendwann nicht mehr zu bewältigen ist .
Einer Bitte , den Rückstand zu zahlen ist sie bisher nicht nachgekommen .
Haben Alleinerziehende hier Sonderrecht ? Ist es im Endeffekt schwieriger Ihnen die Wohnung zu kündigen ?
Bitte um Rat .
Gruß an alle Snoopy
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #2

Beluga

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Der Freund Deiner Mieterin hat kein Recht auf Kaution -Rückzahlung. Nicht mal Deine
Mieterin, solange sie noch in der Wohnung wohnt.

Das Verrechnen von Mietrückstand mit der Kaution ist auch nicht statthaft.

Wohnraum ist staatlich gesicherte Sache. Es gibt daher keine Entschuldigung für Mietrückstand. Vielmehr stellt dieser eine Verletzung der mietvertraglichen Vereinbarung. :vertrag

Du kannst die Mieterin mahnen, Frist zur Nachzahlung setzen, mit Kündigung androhen. Wenn der Mietrückstand 2 Monate Mieten beträgt, (die Miete ist Monatsanfang fällig), kannst Du die Mieterin kündigen.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #3

snoopy_w37

Super ! Danke !!
Hatte schon befürchtet , dass wir sie da im Falle eines Falles da gar nicht mehr so leicht rauskriegen , weil sie eben Alleinerziehend ist .
Von ihr kam wohl auch im Bekanntenkreis der Spruch: "aus der Wohnung kriegt mich so schnell keiner mehr raus! "
Danke für die Hilfe :-)
Schönen Tag noch.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #4
lostcontrol

lostcontrol

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naja - "so schnell" wird's schlimmstenfalls auch nicht gehen, denn: im schnitt dauert eine räumungsklage bis zur letztendlich tatsächlichen räumung sowas um die 12 monate. und das kann schon sein, dass der "härtefall" alleinerziehend für den richter eine rolle spielt... und währenddessen zahlen die gekündigten mieter auch gerne mal einfach garkeine miete mehr. und keine nebenkosten.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #5

Jerry

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Na klasse, mach mir Mut ;)

Angenommen ein Mieter hat gekündigt und fordert mich ausdrücklich auf, die Kaution mit den verbleibenden Mieten und Nebenkosten zu verrechnen (bleibt noch eine Nachforderung offen) - ist denn das dann statthaft?

Dass normalerweise die Kaution bis Ende des Mietverhältnisses unangetastet bleiben soll, ist mir bekannt... drum frag ich ja.

Jerry
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #6
lostcontrol

lostcontrol

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hi jerry,

das problem hab ich grad aktuell.
mieterin hat gekündigt, ist nicht mehr zahlungsfähig (auch ernsthaft krank) und hat jetzt natürlich das problem, dass sie dringend geld für umzug und kaution für die neue wohnung braucht.

seit tagen (oder sinds schon wochen?) ballert sie mich zu mit emails, dass wir das doch verrechnen sollen.

vermieter sind NICHT verpflichtet, sich auf eine verrechnung der kaution mit der restmiete einzulassen - es wäre auch sträflicher leichtsinn.
was wenn die mieter dann spasseshalber zum auszug noch ein bisserl randalieren?
was ist mit der nächsten nebenkostenabrechnung?
weisst du vorher, ob die wohnung schäden hat oder nicht (du kannst ja schlecht hinter die schränke der noch wohnenden mieter gucken - und ich hab selbst schon 'nen schaden hinter einem schrank versteckt, ich weiss wovon ich rede...).

hier noch 'n paar links zum thema:

"haus und grund" zum thema
immoscout
und noch einer...

gibt's hier eigentlich irgendwo sowas wie 'ne linksammlung?
wär vielleicht ganz praktisch manchmal...

p.s.: ich hab den schaden hinterm schrank aber nicht vorm vermieter versteckt und ihn beim auszug auch brav repariert.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #7

Beluga

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Fazit:
mit den finanziell schwachen Mietern macht man leider meistens Verlust-Geschäfte. :gehtnicht


Wohnraum ist an sich eine stadtlich gesicherte Sache.
Nur die Wohngelder werden oft anderweitig verbraucht.
- Dies ist wiederum deshalb mögllich, weil einige Ämter sich aus Aufwandgrunden weigern, trotz Abtretungen die Wohngelder direkt an Vermieter zu überweisen.

Auch übernehmen die Ämter nicht die zusätzlichen Kosten wie Wartungen, Reparaturen, Umzüge, ... Kautionen werden auch oft nicht mehr übernommen, geschweige Provisionen.

Viele Mieter (auch die finanziell stärkerer) verstehen zu wenig über korrektes Wohnverhalten, wie Raumbelüftung, Ursache für Feuchtigkeitsschäden, Rohrverstopfungen, o.ä..
Manche sind zudem unbelehrbar.


Leider kann man den Leuten nur den Kragen aber nicht den Magen sehen.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #8
lostcontrol

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beluga - wohnraum ist eine staatlich gesicherte sache? wie soll ich das verstehen?

wenn wohngelder anderweitig verbraucht werden, handelt es sich um eine zweckentfremdung von sozialgeldern, und das bringt dem wohngeldempfänger richtig fetten ärger ein. ein anruf diesbezüglich beim wohngeldamt bzw. der ARGE reicht dafür schon (natürlich muss man das auch nachweisen können, was dem vermieter aber ja leicht fallen dürfte). ist nur die frage ob das sinn macht, denn das amt wird daraufhin die zahlungen komplett einstellen, und seine miete hat man dann ja immernoch nicht.

die ämter übernehmen (je nach sachlage) sehr wohl immernoch die kosten für umzüge etc., sie vergeben sogar (falls nötig) zinslose darlehen. zumindest ist das hier in bawü so.

dass mieter wenig von "korrektem wohnverhalten" verstehen kann man ja ändern. das merkblatt zum richtigen lüften und heizen z.b. sollte man ohnehin zu einem bestandteil des mietvertrags machen bzw. zumindest damit aushändigen und sich dieses auch bestätigen lassen.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #9

Beluga

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Wohnraum ist eine staatlich gesicherte sache? :top
Wer nicht genug Einkommen hat, kann Wohngeld beantragen. Also kann keiner sagen
dass er kein oder nicht genug Geld für die Miete hat.

Oder er muss irgendwas falsch gemacht haben. Z.B.
- Wohngeld nicht rechtzeitig beantragt; anderweitig verbraucht; ....
also Selbstschuld.

Unvernünftige Leute sind unbelehrbar, rechthaberisch, sogar selbstherrlich, tun einfach was sie wollen. :wand:
- Was nützen die mietvertragliche Vereinbarungen und Belehrungen bei solchen Leuten ? :gehtnicht

Nicht die Vermieter, sondern die Mieter benötigen Führerschein.
Denn den Mietern vertrauen die Vermieter ihre Vermögen an.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #10
lostcontrol

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Original von Beluga
Wohnraum ist eine staatlich gesicherte sache? :top
Wer nicht genug Einkommen hat, kann Wohngeld beantragen. Also kann keiner sagen
dass er kein oder nicht genug Geld für die Miete hat.
will heissen: wohnGELD ist eine staatlich gesicherte sache. aber wohnRAUM doch nicht. klar gibt's auch sozialwohnungen und staatlich geförderte wohnanlagen, aber würden ALLE diese "angebote" wahrnehmen, dann würde das hinten und vorne nicht ausreichen.
eben drum gibt's ja wohngeld, damit auch privat angemietet werden kann.

Original von Beluga
Oder er muss irgendwas falsch gemacht haben. Z.B.
- Wohngeld nicht rechtzeitig beantragt; anderweitig verbraucht; ....
also Selbstschuld.
klar, wer zu faul ist, die entsprechenden anträge zu stellen, oder zu stolz (was ja auch vorkommen soll), oder zu blöd, der mag selbst schuld sein.
aber es gibt trotzdem auch fälle, wo es mit den anträgen nicht getan ist, wo unter umständen auch garkeine staatliche hilfe vorgesehen ist. wär ja schön, wenn's so einfach wäre, ist es aber denn doch nicht ganz.
z.b. der krankheitsfall ist eine wirklich blöde zwischensituation.
wenn ein mieter wegen einer grösseren OP mit anschliessender reha 3 monate in krankenhäusern verbringt, bekommt er in dieser zeit z.b. kein wohngeld.
muss er dann deswegen die wohnung aufgeben? kann man ihm das zumuten?
und das krankengeld von der krankenkasse reicht natürlich nicht für die miete.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #11

Jerry

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Also falls es tatsächlich so ist, dass Wohngeld oder sonstige staatliche Unterstützung zur Anmietung angemessenen Wohnraums im Falle längeren Krankenhausaufenthaltes ausgesetzt werden, wäre das mal wieder ein Paradebeispiel für das Versagen der staatlichen Regulierungswut.

(Ist - ohne hier eine Diskussion vom Zaun brechen zu wollen - ähnlich wie die Anrechnung von Lebensversicherungen als Altersvorsorge bei Hartz IV, wo dann erfolgreich aus einem (hoffentlich vorübergehenden) Sozialfall ein Dauer-Sozialfall (für das Rentenalter) generiert wird...)

Ich reg' mich schon wieder auf...

Um zum Thema zurückzukommen: Tatsache ist, dass man Nichtzahler - wenn auch schwierig - loswerden kann, (von mir jetzt auch durchblickte) Tatsache ist auch, dass die Kaution allein der Absicherung evtl. verbleibender Forderungen (Schäden an der Mietsache, ausstehende Abrechnungen) dient, quasi also ein Pfand darstellt. Ist alles beglichen, geht die Kaution mit Zins und Zinseszins (was immer bei Sparbuchzinsen, die der Besteuerung unterliegen, da noch übrigbleiben mag) an den Hinterleger zurück.

Im übrigen hab ich gerade durch meine Verwalterin erfahren, dass das örtliche Sozialamt offenbar sehr gesprächsbereit ist, wenn man angemessenen Wohnraum anzubieten hat - und dann zahlen die auch die ortsüblichen Sätze, und zwar direkt, ohne dass das Geld durch den Mieter anderweitig verbraten werden kann. Sogar Kaution stellen die in voller Höhe.

Da es eindeutig unpünktlichere Zahler als Ämter gibt, ist mir das sehr sympathisch.

Jerry
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #12
lostcontrol

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Original von Jerry
Also falls es tatsächlich so ist, dass Wohngeld oder sonstige staatliche Unterstützung zur Anmietung angemessenen Wohnraums im Falle längeren Krankenhausaufenthaltes ausgesetzt werden, wäre das mal wieder ein Paradebeispiel für das Versagen der staatlichen Regulierungswut.
es ist leider definitiv so. zumindest in bawü.
ich habe einen solchen fall aktuell und darf mir täglich das heulen und wehklagen der betroffenen mieterin per mail anhören, die unbedingt ihre kaution schon vor der wohnungübergabe verrechnet haben will.
die ämter gehen wohl davon aus, dass wer im krankenhaus liegt, ja keine wohnung braucht, ergo auch keine miete zahlen muss.
die info, dass es kein wohngeld gibt wegen krankenhausaufenthaltes habe ich natürlich der mieterin auch nicht sang- und klanglos geglaubt, aber ich habe eine sehr gute "informationsquelle" direkt beim amt, der ich ab und an mein leid klage, und die mir dann freundlicherweise (ganz neutral und datenschutztechnisch absolut korrekt) entsprechende auskünfte gibt. die info ist also zuverlässig.
also ob wir derweil die wohnung zwischenvermieten könnten - hahaha...

von wegen sozialer gerechtigkeit - da gibt's jede menge beispiele...
aber jerry - nimm's mir nicht übel wenn ich das sage:
lass dich bloss nicht bei deinem objekt zu allzuviel mitgefühl hinreissen, sonst bist über kurz oder lang DU derjenige, der das am eigenen leib selbst miterlebt...

Original von Jerry
Im übrigen hab ich gerade durch meine Verwalterin erfahren, dass das örtliche Sozialamt offenbar sehr gesprächsbereit ist, wenn man angemessenen Wohnraum anzubieten hat - und dann zahlen die auch die ortsüblichen Sätze, und zwar direkt, ohne dass das Geld durch den Mieter anderweitig verbraten werden kann. Sogar Kaution stellen die in voller Höhe.

Da es eindeutig unpünktlichere Zahler als Ämter gibt, ist mir das sehr sympathisch.
damit wäre ich sehr, sehr vorsichtig.
erstens muss dazu eine abtretungserklärung des mieters vorliegen, die dieser JEDERZEIT wieder zurückziehen kann, zweitens kann er diese abtretungserklärung erst abgeben, wenn er den mietvertrag unterschrieben in händen hält (sprich: wenn du unter umständen schon der dumme bist) und drittens macht das amt das normalerweise maximal ein halbes jahr.
frag da nochmal genauestens nach!!! (könnte ja auch sein dass es bei euch anders läuft als bei uns in bawü).

ach ja: unter umständen verlangen die ämter dann auch so diverse "kleinigkeiten" wie in jedem falle eigene zähler fürs wasser, heizkostenverteiler (die dann natürlich im ganzen gebäude angebracht werden müssen, sonst funktioniert das prinzip ja nicht) und werden dir jede betriebskostenabrechnung in einer art und weise auseinandernehmen, dass du dir am besten gleich einen rechtsschutz zulegst. wobei es schwer sein kann, einen anwalt zu finden, der lust hat gegen das amt anzutreten...

woher ich das alles weiss?
ich wollte meine einliegerwohnung an einen hartzIV-empfänger vermieten. grösse und preis hätten gestimmt. abtretungserklärung hätte er abgegeben. das amt lies es nicht zu, weil ich keine heizkostenverteiler habe hier im haus, und weil sie einer gartenmitbenutzung und waschküchenmitbenutzung nicht zustimmen wollten (blöd dass ich das überhaupt erwähnt hatte). ausserdem sollten kellerabteil und abstellraum zur wohnfläche gerechnet werden, wodurch dann das preis-leistungs-verhältnis wieder nicht gestimmt hätte.
2 monate ging die diskussion. da hab ich so einiges erfahren.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #13

Beluga

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Da sieht man, auch Beamter handeln jeweils anders.

....
Eine Mieterin war 3 Monate lang in Untersuchungshaft, trotzdem bekam sie die Miete
voll bezahlt, zwar direkt von JVA.

einerseits einmischen:
Manche Sozialarbeiter kam und kontrolliert/messt persönlich die Wohnfläche;
Manche glauben sogar einfach was ihnen die Mieter erzählen: Die Vermieter seien immer die Bösen.

andererseits:
Zitat von Sozialämten:
"Wir haben mit den Vermietern keinen Mietvertrag abgeschlossen."
(Um Schadenersatzforderungen der Vermieter abzuwimmeln.)

wiederum:
Wenn ein Mieter die Wohnung kaputt wohnt, z.B. Durch falsche Beheizung und Belüftung Feuchteschäden verursacht. (die Mieter braucht nur zum Gesundheitsamt zu rennen, dann darf er wegen Gesundheitsgefährdung sofort (ohne Einhaltung der Kündigungsfrist) andere Wohnung suchen /ausziehen.)
Beim Auszug bekommen die Mieter nur pauschal €.100,- für ein paar Eimer Farbe.
Mehr (daß die Renovierungsarbeiten fachmännisch auszuführen sind) wollen die Ämter nicht wissen.

...
Auch sie, sind nur Menschen :lol
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #14
lostcontrol

lostcontrol

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eben - sind auch nur menschen.
und die "richtlinien" ändern sich da auch ständig.

ich will jetzt wirklich nur sehr ungerne die leute auf den ämtern verteidigen (weil ich mich ja selbst oft genug über sie ärgere), aber die habens wirklich auch nicht leicht.
(wie gesagt: meine informationen krieg ich ja auch von jemand vom amt direkt - und so wie ich ihr mein leid klage, klagt sie genauso zurück - über ihre "kunden" wie über vermieter, die nichts besseres zu tun haben, als leute zu verpfeifen und wegen kleinkram gleich eingaben zu machen).

ich glaub DEN job zu machen, dafür braucht man wirklich ein ziemlich dickes fell - und zwar sowohl den "kunden" gegenüber als auch den verzweifelten vermietern gegenüber.

drum sind wohl die meisten dort auch sozialarbeiter bzw. sozialpädagogen und eben nicht verwaltungsfachleute.
 
  • Mietrückstand und Kaution Beitrag #15

Beluga

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Apropos Sozialpädagoge,
da war so einer, der selbst nicht nur Eigentümer und Vermieter, sondern auch Mieter war, der sich jedoch sogar wie ein Mietnomaden verhält.
Was sagt man dazu ? :gehtnicht
 
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Mietrückstand und Kaution

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