Mietvertrag auf Name der Frau darf ich darin bleiben habe ich Anspruch darauf

Diskutiere Mietvertrag auf Name der Frau darf ich darin bleiben habe ich Anspruch darauf im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo wer kann mir helfen der Mietvertrag läuft auf den Namen meiner Frau und Sie hat Ihn gekündig weil Sie vor 3 Wochen ausgezogen ist. Jetzt...
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seekiste

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Hallo wer kann mir helfen der Mietvertrag läuft auf den Namen meiner Frau und Sie hat Ihn gekündig weil Sie vor 3 Wochen ausgezogen ist. Jetzt möchte ich aber in dieser Wohnung bleiben habe ich darauf anspruch. Die Wohnung wird von der Gemeinde vermietet, wir haben darin 5 jahre gewohnt.
 
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RMHV

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Das Mietverhältnis wurde doch offensichtlich vom Mieter gekündigt und endet damit ohne wenn und aber mit Ablauf der Kündigungsfrist. Einen Anspruch irgendwelcher Mitbewohner gegen den Vermieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses gibt es nicht.

Da hilft nur der Abschluss eines neuen Mietvertrags. Der Vermieter ist aber keinesfalls zum Vertragsabschluss verpflichtet und der Interessent kann sich natürlich nicht auf die bisherigen Vertragsbedingungen berufen.
 
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wolle

Es gibt jedoch ein Anrecht eines angemeldeten Mitbewohners, oder liege ich da falsch?
 
  • Mietvertrag auf Name der Frau darf ich darin bleiben habe ich Anspruch darauf Beitrag #4

seekiste

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Habe ich keinen anspruch auf Wohnrecht in dieser Wohnung.
 
  • Mietvertrag auf Name der Frau darf ich darin bleiben habe ich Anspruch darauf Beitrag #5

RMHV

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Original von Capo
Es gibt jedoch ein Anrecht eines angemeldeten Mitbewohners, oder liege ich da falsch?

Einen Anspruch auf Eintritt in das Mietverhältnis für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Mitbewohner gibt es nur beim Tod des Mieters. Hier wurde aber das Mietverhältnis vom Mieter durch Kündigung beendet.
Nach § 546 Abs. 2 hat der Vermieter auch gegen den Mitbewohner einen (einklagbaren) Herausgabeanspruch nach Ende des Mietverhältnisses.
 
  • Mietvertrag auf Name der Frau darf ich darin bleiben habe ich Anspruch darauf Beitrag #6

seekiste

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Hallo und Danke erst mal Ich habe von einem Urteil gelesen da steht: Wenn der Ehepartner entscheidungen mit dem Vermieter getroffen hat z,b. erhöhung der Miete, usw...... ist er voller Mieter als wenn er auch den Mietvertrag mit Unterschrieben hat. Ich habe mit unseren Vermieter ( Bürgermeister weil das Haus der gemeinde gehört) einige gespräche geführt über den Schimmel in unserer Wohnung. Der dann auch beseitigt wurde . Darüber gibt es Protokolle auf dem Amt wir waren auch zu 3 anwehsend. ist das in meiner Situation anwendbar. Ich habe weiders gelesen das der Ehepartner solange keine Scheidung ausgesprochen wurde gar nicht das Recht hat die Wohnung zu kündigen.
Bitte helfen Sie mir alle das ist das letzte was mir noch geblieben ist.

mfg

Thomas Stock
 
  • Mietvertrag auf Name der Frau darf ich darin bleiben habe ich Anspruch darauf Beitrag #7

RMHV

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Original von seekiste
Hallo und Danke erst mal Ich habe von einem Urteil gelesen da steht: Wenn der Ehepartner entscheidungen mit dem Vermieter getroffen hat z,b. erhöhung der Miete, usw...... ist er voller Mieter als wenn er auch den Mietvertrag mit Unterschrieben hat. Ich habe mit unseren Vermieter ( Bürgermeister weil das Haus der gemeinde gehört) einige gespräche geführt über den Schimmel in unserer Wohnung. Der dann auch beseitigt wurde . Darüber gibt es Protokolle auf dem Amt wir waren auch zu 3 anwehsend. ist das in meiner Situation anwendbar. Ich habe weiders gelesen das der Ehepartner solange keine Scheidung ausgesprochen wurde gar nicht das Recht hat die Wohnung zu kündigen.
Bitte helfen Sie mir alle das ist das letzte was mir noch geblieben ist.

mfg

Thomas Stock


Das sollte man sich einfach mal losgelöst von der persönlichen Interessenlage vorstellen. Das spricht also irgendjemand mit dem Vermieter über irgendeine Wohnung und erhebt danach wegen dieses Gesprächs Anspruch auf die Nutzung der Wohnung weil er durch das Gespräch Mieter wurde? Die Lächerlichkeit dieser Vorstellung dürfte eigentlich für niemanden zu übersehen sein. Man wird also davon ausgehen müssen, dass das erwähnt Urteil zu einem völlig anderen Sachverhalt ergangen sein dürfte.
 
  • Mietvertrag auf Name der Frau darf ich darin bleiben habe ich Anspruch darauf Beitrag #8

wolle

Das würde das LebenspartnerschaftsG ziemlich umkrempeln. Sobald der Lebenspartner dem Hausverkäufer eine Antwort gibt, gehört ihm die Hälfte... :lol
 
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