josie
Hallo an alle
WIr ziehen zum 31.3.06 aus.......
Logischer weise muss ich alles neu streichen!!
da im mietvertrag drin steht..
Die schöhnheitsreparaturen trägt der MIETER
Grundsätzlich werden schönheistreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständn fällg
-in küchen,bädern,wohn-schlafräumen,fluren,dielen und toiletten
alle 3 JAHRE
Der verpflichtet hat die Schönheitsrep. innerhalb de Wohnung regelmässig und facjgerecht vornehmen zu lassen.Hat der MIETER die Schönheistrep. übernommen so hat er bis spätestens bei Ende des MIETVERHÄLTNIS alles bis dahin den Grad der abnutzung oder beschädigung-erforderlichen Arbeiten auszuführen..
JEtzt meine Frage....es steht dcochklar drin das ich bei Auszug alles NEumachen muss oder seh ich das falsch?????
Vielen dank schonmal...Gruss Josie
WIr ziehen zum 31.3.06 aus.......
Logischer weise muss ich alles neu streichen!!
da im mietvertrag drin steht..

Die schöhnheitsreparaturen trägt der MIETER
Grundsätzlich werden schönheistreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständn fällg
-in küchen,bädern,wohn-schlafräumen,fluren,dielen und toiletten
alle 3 JAHRE
Der verpflichtet hat die Schönheitsrep. innerhalb de Wohnung regelmässig und facjgerecht vornehmen zu lassen.Hat der MIETER die Schönheistrep. übernommen so hat er bis spätestens bei Ende des MIETVERHÄLTNIS alles bis dahin den Grad der abnutzung oder beschädigung-erforderlichen Arbeiten auszuführen..
JEtzt meine Frage....es steht dcochklar drin das ich bei Auszug alles NEumachen muss oder seh ich das falsch?????
Vielen dank schonmal...Gruss Josie