Mietvertrag - Berücksichtigung von Details wie Übernahme Kleinreparaturen etc.

Diskutiere Mietvertrag - Berücksichtigung von Details wie Übernahme Kleinreparaturen etc. im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich möchte in Kürze eine 4 Zi. Whg. vermieten. Diese wurde sehr umfangreich renoviert. Im Moment bereite ich den Mietvertrag vor und...
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Aufschlagwin

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Hallo,

ich möchte in Kürze eine 4 Zi. Whg. vermieten. Diese wurde sehr umfangreich renoviert. Im Moment bereite ich den Mietvertrag vor und dachte, dass ich damit fertig wäre, da dieser schon 6 Seiten umfasst. Nun habe ich durch Zufall in diesem Portal gelesen, dass man auch Vermieterseitig verlangen kann, dass Kleinst-reparaturen vom Mieter durchgeführt werden müssen. Nun habe ich diesen Passus auch aufgenommen. Jetzt bin ich jedoch etwas unsicher, ob es nicht noch andere Punkte gibt, wo es besser wäre, dass diese im Mietvertrag geregelt werden.

Den von mir zusammen gestellten Mietvertrag ist schon von einer Rechtsanwalts-kanzlei übers Internet down geloaded worden, jedoch wie sich an diesem Beispiel gezeigt hat, wurde dieser Reparaturpunkt wohl nicht berücksichtigt. Gibt es irgendeine und irgendwo eine Übersicht, welche Punkte in den Mietvertrag mit aufgenommen werden sollten? Kann jemand etwas dazu sagen?

Grüße
Aufschlagwin
 
  • Mietvertrag - Berücksichtigung von Details wie Übernahme Kleinreparaturen etc. Beitrag #2
Martens

Martens

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moin,

Instandhaltung ist Vermieterpflicht, das kann man dem Mieter nicht wirksam überbürden.

Man kann aber eine Kostentragungsvereinbarung aufnehmen, xy Euro pro Vorfall und max. ab Euro pro Jahr, das ist bei Gegenständen, die in ausschließlichem Gebrauch des Mieters sind, zulässig. Hierzu zählen z.B. tropfende Wasserhähne, Schäden an der Einbauküche etc.

Aber, mit Verlaub, was willst Du mit sechs Seiten Mietvertrag? Im Zweifelsfalle steht sowieso darüber, was in drei Jahren zum Streit führt, nichts drin - oder ist nicht wirksam vereinbart worden.

In der Kürze liegt die Kraft!

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Mietvertrag - Berücksichtigung von Details wie Übernahme Kleinreparaturen etc. Beitrag #3

Aufschlagwin

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Hallo Christian,

danke für deine Info. Naja, man will ja schließlich versuchen, möglichst viel von vornherein zu regeln. Sicher ist das nicht immer möglich, weil bei einer möglichen Klage immer der Richter das letzte Wort hat, aber schaden sollte es nicht.

Nun bzgl. den Kleinstrep. das habe ich wie gesagt schon aufgenommen. Gibt es aus ihrer Sicht noch weitere Dinge, die wichtig wären, zu regeln, damit der Mieter sich später nicht mokieren kann? Z.B. die Pflicht, die Räume alle xy Jahre auf eigene Kosten renovieren zu lassen oder Fenster streichen zu lassen..... Bringt das was?

Grüße
Aufschlagwin
 
  • Mietvertrag - Berücksichtigung von Details wie Übernahme Kleinreparaturen etc. Beitrag #4
Martens

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moin,

genau das habe ich befürchtet... :help

Seit der Änderung des Mietrechts "neulich" ist so eine Fristenregelung nicht mehr zulässig, es muß vielmehr nach Bedarf renoviert werden - sicherlich können die anderen hier die genauen Details dazu ergänzen.

Also bitte, ein Mietvertrag ist kein Wunschzettel des Vermieters.
Man nehme einen Formularvertrag von RNK oder einschlägigen Vermietervereinen / -verlagen und ergänze individuell notwendige Vereinbarungen.

Das sollte reichen und schont die Nerven.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Mietvertrag - Berücksichtigung von Details wie Übernahme Kleinreparaturen etc. Beitrag #5

Capo

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..und schon wieder höre ich unterschwellig den Begriff "BGH_Urteil". Starre Fristen sind unzulässig! Basta! Also baue doch einfach ein "im allgemeinen nach" ein. Dann wäre das nicht mehr starr. Dann solltest du noch eine indiv. Bewertung des Verwohnheitszustandes bei Mietende verankern.

Das Problem bei großen Mietverträgen ist: Wenn alles geregelt ist, können ohne Salvatorische Klausel mit einem Wort alle Klauseln unwirksam werden. Das würde bedeuten, dass du nicht nur auf deine Kleinrep-Klausel sondern auch auf solche Dinge wie Schönheitsreps und Besichtigungstermine (oder was man sonst so extra formulieren kann) verzichten musst. Dann ist wegen einem Satz plötzlich gar keine Seite mehr wirksam und du hättest das ganze auch mündlich machen können ;)

Vermieterverein Vertrag und gut is. Alles andere ist russisch Roulette...
 
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