Mietvertrag mit Nichteigentümer

Diskutiere Mietvertrag mit Nichteigentümer im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, Ich habe mich bei euch angemeldet weil meine Eltern ein Problem mit ihrer gemieteten Garage haben. Ich hoffe ihr könnt mir etwas...
  • Mietvertrag mit Nichteigentümer Beitrag #1

René H.

Hallo,

Ich habe mich bei euch angemeldet weil meine Eltern ein Problem mit ihrer gemieteten
Garage haben. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen bzw. nen Referenzfall
aufzeigen.

Meine Eltern sind vor ca. 17 Jahren in ein Haus gezogen, nachdem der alte Besitzer
in die alten Bundesländer "geflohen" ist. Das Haus ging in den Eigentum unsere ansässigen
GEWO. Der ehemalige Eigentümer hatte auf dem Grundstück eine Garage ohne
Baugenehmigung zur damaligen Zeit errichtet.

Nach der Wende wollte der alte Besitzer die Garage wieder für sich nutzen bzw.
anderweitig vermieten. Was meine Eltern natürlich nicht zulassen wollten. Sie unterschrieben
einen Mietvertrag für diese Garage.

Jetzt wurde uns vor ca. 3 Jahren das Haus zum Verkauf angeboten mit der Aussage,
"Der ehemalige Eigentümer hat es versäumt bis 2000 sich die Garage ins Grundbuch eintragen zu lassen!"
In anbetracht des Hauskaufes und das der Eigentümer eigentlich garkeiner mehr ist,
haben sie die Mietzahlungen ausgesetzt.

Nun ist das ganze vor Gericht gelandet. Das einiziege was den Richter interessiert hat
war der Mietvertrag. (ob Eigentümer oder nicht) Wir haben jetzt noch 4 Wochen Zeit
Beweise und Begründungen zu sammeln warum wir die Miete nichtmehr gezahlt haben.

Wenn dem angeblichen Vermieter die Garage garnichtmehr gehört und wir das Haus
kaufen möchten. War das aussetzen der Zahlungen der Miete eine Fehler meiner
Eltern!

Vielen Dank für eure Hilfe. Vielleicht kennt ja auch einer einen ähnlichen Fall wo
schon ein Urteil gesprochen wurde.

thx

Gruß René
 
  • Mietvertrag mit Nichteigentümer Beitrag #2
Martens

Martens

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moin René,

mal wieder eine vertrackte Geschichte...

Wer ist denn aktuell Eigentümer des Grundstückes? Der ehemalige "Republikflüchtling" sprich ehemalige Eigentümer, nicht wahr?

Wenn ihm das Grundstück gehört, gehört ihm auch die Garage, Grundbuch hin oder her.

Als Eigentümer kann er auch Miete verlangen, immerhin ist die Garage doch von Deinen Eltern genutzt worden, wenn ich das richtig verstehe...

Was steht denn im ursprünglichen Mietvertrag Deiner Eltern, was haben die denn damals gemietet? Das gesamte Grundstück samt Bebauung oder nur das Haus?

Wenn ich etwas falsch verstanden habe, bitte ich um Korrektur.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Mietvertrag mit Nichteigentümer Beitrag #3

René H.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Der jetzige Besitzer des Hauses ist die ansässige Wohnungsbaugesellschaft,
nicht der ehemalige Republikflüchtling. Der Mietvertrag wurde Anfang der ´90
mit dem Vorbesitzer nur über die Garage abgeschlossen. Jedoch sind sie nach dem
Versäumniß 2000 nirgendwo als Eigentümer eingetragen.
Eine wirklich sehr knifflige Sachlage, ich weiß.

Gruß René
 
  • Mietvertrag mit Nichteigentümer Beitrag #4

renatebrummer

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Hallo :vertrag

vorab gehe ich davon aus, dass der Mietvertrag für die Garage schriftlich geschlossen wurde. Grundsätzlich ist es nicht die Aufgabe von Mietern prüfen zu müssen, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist – Die Mieter könnten gar kein berechtigtes Interesse an einer Grundbucheinsicht vorlegen, was hier zwingend notwendig wäre um den Eigentümer festzustellen-

Für die Mieter ist der Mietvertrag die Grundlage zur Mietsache und somit für diese auch korrekt. Wenn sich im MV ein Nichteigentümer namentlich einträgt und diesen MV mit seiner Unterschrift bestätigt, hat der Nichteigentümer ein Problem. Der Mieter erklärt mit dem Abschuss eines Mietvertrages dem Eigentümer gegenüber konkludent, dass er zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses willens und in der Lage ist. Wo kommen wir den hin, in der heutigen Vermietungssituation, wen ein Interessent für eine Wohnung oder Garage erstmal abklären müsste ob der Eigentümer auch der Eigentümer ist.

Ihre Eltern haben nach meiner Meinung richtig reagiert, als für Sie Zweifel über den Eigentümer der Garage aufkamen wurde die Mietzahlung bis zu endgültigen Abklärung der Eigentumsfrage eingestellt. Jedoch wäre hier nachzuweisen, dass die Miete nicht einfach einbehalten wurde sondern nur zur Absicherung auf ein Treuhandkonto pünktlich eingezahlt wurde.

Die Absicht lag ja wohl nicht darin, einfach eben nicht mehr zu bezahlen.

Mfg.

Renate Brummer :bier
 
  • Mietvertrag mit Nichteigentümer Beitrag #5

Beluga

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Normalerweise, außer bei einem Erbbauvertrag, gehört die Bauten auf einem Grundstück dem Grundstückseigentümer.

Die Garagemieten sind, vor allem bei Vorliegen eines Mietvertrags, jedenfalls
zu zahlen. :vertrag

Da noch unklar ist, wem die Mieten zustehen, sind die Mieten, am besten (weil kostenlos) beim Gericht Hinterlegungsstelle zu zahlen. Sonst ist man in Zahlungsverzug und hat Verzugszinsen, ... ggf. Anwalt- und Gerichttkosten zu zahlen.
- Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Lasse es nicht soweit kommen !
 
  • Mietvertrag mit Nichteigentümer Beitrag #6

renatebrummer

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Es ist nicht falsch die Mieten zunächst auf einem gesonderten Konto abrufbereit einzuzahlen oder in besonders unklaren Fällen bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Gerichts.
In diesem Fall sollten Sie sich vorher unbedingt anwaltlich braten lassen.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass wenn ich einen Mietvertrag mit einem Eigentümer abschließe und pünktlich monatlich meine Mietzahlung über Jahre leiste, kein Grund für diese Mieter besteht irgendwelche Zweifel zur Eigentumsfragen zu hegen. Womöglich wurde die Garage dem Alteigentümer mit dem dazugehörigen Grund und Boden Rückübertragen. Offensichtlich ist es dem Eigentümer es Hauses auch jahrelang nicht aufgefallen.


Mfg.

Renate Brummer :)
 
Thema:

Mietvertrag mit Nichteigentümer

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