René H.
Hallo,
Ich habe mich bei euch angemeldet weil meine Eltern ein Problem mit ihrer gemieteten
Garage haben. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen bzw. nen Referenzfall
aufzeigen.
Meine Eltern sind vor ca. 17 Jahren in ein Haus gezogen, nachdem der alte Besitzer
in die alten Bundesländer "geflohen" ist. Das Haus ging in den Eigentum unsere ansässigen
GEWO. Der ehemalige Eigentümer hatte auf dem Grundstück eine Garage ohne
Baugenehmigung zur damaligen Zeit errichtet.
Nach der Wende wollte der alte Besitzer die Garage wieder für sich nutzen bzw.
anderweitig vermieten. Was meine Eltern natürlich nicht zulassen wollten. Sie unterschrieben
einen Mietvertrag für diese Garage.
Jetzt wurde uns vor ca. 3 Jahren das Haus zum Verkauf angeboten mit der Aussage,
"Der ehemalige Eigentümer hat es versäumt bis 2000 sich die Garage ins Grundbuch eintragen zu lassen!"
In anbetracht des Hauskaufes und das der Eigentümer eigentlich garkeiner mehr ist,
haben sie die Mietzahlungen ausgesetzt.
Nun ist das ganze vor Gericht gelandet. Das einiziege was den Richter interessiert hat
war der Mietvertrag. (ob Eigentümer oder nicht) Wir haben jetzt noch 4 Wochen Zeit
Beweise und Begründungen zu sammeln warum wir die Miete nichtmehr gezahlt haben.
Wenn dem angeblichen Vermieter die Garage garnichtmehr gehört und wir das Haus
kaufen möchten. War das aussetzen der Zahlungen der Miete eine Fehler meiner
Eltern!
Vielen Dank für eure Hilfe. Vielleicht kennt ja auch einer einen ähnlichen Fall wo
schon ein Urteil gesprochen wurde.
thx
Gruß René
Ich habe mich bei euch angemeldet weil meine Eltern ein Problem mit ihrer gemieteten
Garage haben. Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen bzw. nen Referenzfall
aufzeigen.
Meine Eltern sind vor ca. 17 Jahren in ein Haus gezogen, nachdem der alte Besitzer
in die alten Bundesländer "geflohen" ist. Das Haus ging in den Eigentum unsere ansässigen
GEWO. Der ehemalige Eigentümer hatte auf dem Grundstück eine Garage ohne
Baugenehmigung zur damaligen Zeit errichtet.
Nach der Wende wollte der alte Besitzer die Garage wieder für sich nutzen bzw.
anderweitig vermieten. Was meine Eltern natürlich nicht zulassen wollten. Sie unterschrieben
einen Mietvertrag für diese Garage.
Jetzt wurde uns vor ca. 3 Jahren das Haus zum Verkauf angeboten mit der Aussage,
"Der ehemalige Eigentümer hat es versäumt bis 2000 sich die Garage ins Grundbuch eintragen zu lassen!"
In anbetracht des Hauskaufes und das der Eigentümer eigentlich garkeiner mehr ist,
haben sie die Mietzahlungen ausgesetzt.
Nun ist das ganze vor Gericht gelandet. Das einiziege was den Richter interessiert hat
war der Mietvertrag. (ob Eigentümer oder nicht) Wir haben jetzt noch 4 Wochen Zeit
Beweise und Begründungen zu sammeln warum wir die Miete nichtmehr gezahlt haben.
Wenn dem angeblichen Vermieter die Garage garnichtmehr gehört und wir das Haus
kaufen möchten. War das aussetzen der Zahlungen der Miete eine Fehler meiner
Eltern!
Vielen Dank für eure Hilfe. Vielleicht kennt ja auch einer einen ähnlichen Fall wo
schon ein Urteil gesprochen wurde.
thx
Gruß René