sabinsche
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Hallo ihr lieben,
ich habe folgendes problem u hoffe mir kann jmd helfen.
2002 bin ich in eine neue stadt gezogen um mit meinem freund zusammenzuziehen.
wir haben auch sehr schnell eine whg gefunden. da ich noch in meiner heimatstadt studiert habe, hat nur mein freund den mietvertrag unterschrieben.
leider hat das ganze nicht so funktioniert u ich bin 2003 ausgezogen. die hat der vermieter auch mitbekommen u er hat dann gleich auch einen besichtigungstermin mit meinem freund vereinbart mit dem betreff:"auszug von frau x" den brief habe ich zum glück aufgehoben.
da ich ja nix unterschrieben habe, dachte ich ich muss nicht kündigen, da ja der vertrag auf meinen freund läuft.
2004 haben wir uns wieder vertragen und ich habe auch öfter wieder in der whg übernachtet, jedoch hatte ich meine eigene whg u war auch nicht mehr in der stadt gemeldet. der vermieter schrieb mich auch damals wg einer offenen miete an meine neue adresse an, wobei ich zurückschrieb, dass mich das nix mehr anginge, da ich ja seit einem jahr nicht mehr in der besagten whg wohne.
auf jeden fall konnte mein freund 2 mieten nicht bezahlen, kündigte u zog dann aus.
der vermieter schrieb 2 mahnungen, dass die offenen mieten noch zu zahlen seien.
auch ich habe eine mahnung bekommen, gegen die ich einspruch erhob.
nun kam vom amtsgericht ein mahnbescheid von meinem exvermieter, gegen den ich auch einspruch erhob. nun kam die bestätigung vom amtsgericht mit allen papieren und vom rechtsanwalt auch gleich noch ein schrieb mit.
sie argumentieren, mein freund hätte für mich im auftrag gehandelt u so sei ich nun auch mieterin gewesen. schön ordentlich haben sie auch meine mietzahlungen mitangehängt. ich betone nochmals:ich habe nie etwas unterschrieben.
nun habe ich folgendes im i-net gefunden.
http://www.jura.uni-sb.de/sr/ii1401.htm
kann ich mich drauf beziehen?ich wollte jetzt zum anwalt gehen aber wenn ich eh verlier zahl ich lieber.
meiner meinung nach ist mein ex vermieter im unrecht...
Bitte antwortet mir schnell
Sabinsche
ich habe folgendes problem u hoffe mir kann jmd helfen.
2002 bin ich in eine neue stadt gezogen um mit meinem freund zusammenzuziehen.
wir haben auch sehr schnell eine whg gefunden. da ich noch in meiner heimatstadt studiert habe, hat nur mein freund den mietvertrag unterschrieben.
leider hat das ganze nicht so funktioniert u ich bin 2003 ausgezogen. die hat der vermieter auch mitbekommen u er hat dann gleich auch einen besichtigungstermin mit meinem freund vereinbart mit dem betreff:"auszug von frau x" den brief habe ich zum glück aufgehoben.
da ich ja nix unterschrieben habe, dachte ich ich muss nicht kündigen, da ja der vertrag auf meinen freund läuft.
2004 haben wir uns wieder vertragen und ich habe auch öfter wieder in der whg übernachtet, jedoch hatte ich meine eigene whg u war auch nicht mehr in der stadt gemeldet. der vermieter schrieb mich auch damals wg einer offenen miete an meine neue adresse an, wobei ich zurückschrieb, dass mich das nix mehr anginge, da ich ja seit einem jahr nicht mehr in der besagten whg wohne.
auf jeden fall konnte mein freund 2 mieten nicht bezahlen, kündigte u zog dann aus.
der vermieter schrieb 2 mahnungen, dass die offenen mieten noch zu zahlen seien.
auch ich habe eine mahnung bekommen, gegen die ich einspruch erhob.
nun kam vom amtsgericht ein mahnbescheid von meinem exvermieter, gegen den ich auch einspruch erhob. nun kam die bestätigung vom amtsgericht mit allen papieren und vom rechtsanwalt auch gleich noch ein schrieb mit.
sie argumentieren, mein freund hätte für mich im auftrag gehandelt u so sei ich nun auch mieterin gewesen. schön ordentlich haben sie auch meine mietzahlungen mitangehängt. ich betone nochmals:ich habe nie etwas unterschrieben.
nun habe ich folgendes im i-net gefunden.
http://www.jura.uni-sb.de/sr/ii1401.htm
kann ich mich drauf beziehen?ich wollte jetzt zum anwalt gehen aber wenn ich eh verlier zahl ich lieber.
meiner meinung nach ist mein ex vermieter im unrecht...
Bitte antwortet mir schnell
Sabinsche