Mietvertrag schreiben

Diskutiere Mietvertrag schreiben im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ich habe bisher immer die Mietverträge von Haus und Grund genommen. Aber mittlerweile ist dass, was drinn steht, teilweise gar nicht mehr...
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #1

gast06

Hallo!
Ich habe bisher immer die Mietverträge von Haus und Grund genommen. Aber mittlerweile ist dass, was drinn steht, teilweise gar nicht mehr gültig. Wie die Haustierhaltung, oder Renovierung oder Wäsche aufhängen in Wohnung usw.
Ich vermiete demnächst wieder eine Wohnung und wollte den nächsten Mietvertrag ohne das gelbe Mietformular schreiben. Im Internet bezeichnen einige diese Art von Vertrag wohl Individualvertrag und setzt wohl voraus, dass ich mit dem neuen Mieter über die einzelnen Punkte des Vertrages verhandelt habe.
Wenn ich nun reinschreibe, dass die Wohnung renoviert und mit Tapeten übergeben wurde und der Mieter bei Auszug die alten Tapeten abreißt und neu tapeziert, ist dass dann bindend?
Ich habe mir gedacht, dass ich den Vertrag schon mal so aufsetze und die einzelnen Punkte dann mit ihm durchgehe. Wenn er einverstanden ist, dann soll er diesen Punkt unterschreiben.
Ist dass eine Lösung, oder nur wunschdenken? :gehtnicht
 
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  • Mietvertrag schreiben Beitrag #2

Capo

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Nein bindend ist das nicht, da diese art der Schönheitsreps nicht rechtskräftig wäre.
Aus diesen Sondervereinbarungen muss klar hervor gehen, dass sie einmalig sind.
handschriftl am Rand des Vertrges reicht aber schon ;)
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #3

shadow

Ja mir geht es genauso ! Ich habe auch einen Mietvertrag von Haus und Grund und versuche nun diesen Mietvertrag etwas anzupassen. Ein FAQ oder etwas ähnliches in dem einzelene Passagen aufgeführt sind die rechtlich einwandfrei sind gibt es aber wohl nicht, oder zumindest sehr wahrscheinlich einwandfrei sind.

Was mir z.B. in Haus und Grund fehlt sind
1.)Mahngebühren §6 Punkt 4
Bei verspäteter Zahlung kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe von 15 Euro je Mahnung, unbeschadet von Verzugszinsen, erheben

und
2.)Kosten bei einer fristlosen Kündigung die durch eine niedrigeren Mietzins danach entstehen.

Das einfachste wäre wohl ein Wiki in dem die Überschriften festgelegt sind und dann die einzelenen unterpunkte aufgeführt sind. Das ist aber sehr wahrscheinlich nicht im Interesse der Hersteller der Mietverträge.
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #4

Andy027

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Hallo zusammen,

also rechtlich gesehen herrscht in der BRD das grundgesetzlich zugesicherte Recht der Vertragsfreiheit und der Inhaltsfreiheit.
Eingeschränkt wird dieses Recht durch diverse Schutzgesetze (Mieterschutz, Verbraucherschutz, Arbeitnehmerschutz...).
Wenn Du nun einen individuellen Vertrag aufsetzt (was ich auch gemacht habe), ist dieser bindend, wenn ihn beide Vertragsparteien unterschrieben haben und kein Vertragsbestandteil enthalten ist, der gegen geltendes (Schutz-)Recht verstößt.
Auch, wenn solch ein Bestandteil vorkommt (kann ja passieren), kannst Du Dich durch die sogenannte "salvatorische Klausel" absichern, daß nicht der ganze Vertrag unwirksam wird.

Beispiel (geklaut aus WIKIPEDIA):
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Andy027 :cool
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von shadow
1.)Mahngebühren §6 Punkt 4
Bei verspäteter Zahlung kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe von 15 Euro je Mahnung, unbeschadet von Verzugszinsen, erheben


Hallo nur zur Info, das stimmt, mich würde es auch freuen, wenn eine Klausel drin steht, sofern die KAution nicht gezahlt, wird, kann das mietverhältniss ordentlich gekündigt werden oder ähnliches... wegen dem Mahngebühren hatte ich heute ein Gespräch mit einem Anwalt; wir haben 50,- EUR Mahgebühren bei einen Betrag in Höhe von ca. 6300,- EUR erhoben, der Schulder hat einspruch erhoben, dieses sei zu hoch, man dürfe nur bis 3,- EUR mahngebühren erheben, als ich dann unseren IVD Anwalt anrief, bestätigte er mir das.. mehr als 3,- EUR sei unwirksam bzw. die Höhe des Einschreibens...

bei derartigen Summen finde ich das einfach nur zum kotzen
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #6

Andy027

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Sollte das aber nicht heißen 3,- € pro Mahnung? Beziehungsweise die tatsächlich entstandenen Kosten?
Die entstandenen Kosten müssten meines Erachtens MINDESTENS ersetzt werden, da diese ja Schadens-Charakter haben, somit der Mahnende Anspruch auf Schadensersatz hätte.
Vielleicht solltest Du diesen Einwand nochmal bei Deinem IVD-Anwalt einbringen.

Viele Grüße
Andy027
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #7

Insolvenzprofi

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Original von Andy027
Sollte das aber nicht heißen 3,- € pro Mahnung? Beziehungsweise die tatsächlich entstandenen Kosten?
Die entstandenen Kosten müssten meines Erachtens MINDESTENS ersetzt werden, da diese ja Schadens-Charakter haben, somit der Mahnende Anspruch auf Schadensersatz hätte.
Vielleicht solltest Du diesen Einwand nochmal bei Deinem IVD-Anwalt einbringen.

Viele Grüße
Andy027

genau das habe ich auch gesagt, ich meinte, dafür dass ich meine zeit dafür als Angestellter opfern müsste, müsste es doch anrechenbar sein... er meinte die aktuellen rechtssprechungen sagen dass dieses bis 3,- EUR sein darf.... das finde ich unverschämt....
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #8

massatomba

servus,

ich stehe auch kurz davor eine Wohnung zu vermieten und kenne auch nur die Mietverträge von Haus und Grund.
Gibt es denn aktuelle, nicht so schnell anfechtbare Standard-Mietverträge zu kaufen oder besser nioch zum download?

Grüße
Massatomba
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #9

Capo

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Schau mal in unserer Datenbank nach, ob das passende dabei ist...
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #10

massatomba

Danke dir - das suchte ich!
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #11

Maja

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Es gibt immer verschiedene Verträge von Haus und Grund. Viele Vereine geben Ihre Eigenen raus. Den von Haus und Grund in Kiel finde ich eigentlich ganz gut.

Wieso schreibt Ihr denn nicht einfach die ganzen Zustatz Sachen in den § mit den sonstigen Zusatzvereinbarungen rein. Dann habt Ihr alles drinnen was Ihr wollt.
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #12

bszimmerfrei

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Hallo ihr :respekt
man möge es mir verzeihen wenn ich nicht ALLES durchgelesen habe,
aber im moment leide ich an chronischer reizüberflutung vom mietrecht.
ich habe so langsam das gefühl je mehr ich lese desto weniger weiss ich :shame

ich vermiete seit letzem jahr 2 zimmer in meiner wohnung ( in der ich auch lebe)
unter...leider hatte ich sehr viel pech mit meinen ersten untermietern.

mir geht es jetzt um folgendes :
gibt es DEN wasserdichten mietvertrag ??
ich möchte mich auch mit den kündigungsfristen absichern.
( z.b. habe ich durch zufall gefunden das möblierte zimmer andere kündigungsfristen haben )
ich vermiete ein möbliertes und ein unmöbliertes zimmer .

mein momentaner untermieter macht ziemlich viel kaputt in der wohnung:(
ich hatte heute mit meinem versicherungvertreter telefoniert und er meinte ich
könne nichts tun ( verschleiss und so ) .ist das wirklich so ?? dieser untermieter
musste einen sonderregelung ( die ich aufgestellt habe ) unterschreiben in der steht
das er für die schäden die er anrichtet auch haften muss .

ist diese sonderregelung denn überhaupt gültig ???

sorry das ich hier 2 themen geschrieben habe :help

mfg bszimmerfrei
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #13

bszimmerfrei

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danke .....nett :vertrag :gehtnicht
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #14

hv-gp

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Hallo bszimmerfrei,
mein username ist hv-gp. Ich habe Deinen Beitrag interessiert gelesen.

:pc
Hallo ihr
man möge es mir verzeihen wenn ich nicht ALLES durchgelesen habe,
aber im moment leide ich an chronischer reizüberflutung vom mietrecht.
ich habe so langsam das gefühl je mehr ich lese desto weniger weiss ich

ich vermiete seit letzem jahr 2 zimmer in meiner wohnung ( in der ich auch lebe)
unter...leider hatte ich sehr viel pech mit meinen ersten untermietern.

mir geht es jetzt um folgendes :
gibt es DEN wasserdichten mietvertrag ??
Antwort: Den "wasserdichten Mietvertrag" gibt es nicht, Du kannst in Individualabreden den auf Rechtsgrundlage des BGB gestützten Mietvertrag ergänzen. Handschriftliche Ergänzungen, z.B. unter Nebenabreden haben Vorrang vor dem gedruckten Text. Jedoch darf diese Individualabrede nicht gegen die Guten Sitten oder gegen Treu und Glauben verstoßen da diese Abreden dann unwirksam sind.
ich möchte mich auch mit den kündigungsfristen absichern.
( z.b. habe ich durch zufall gefunden das möblierte zimmer andere kündigungsfristen haben )
ich vermiete ein möbliertes und ein unmöbliertes zimmer .
Hier sagt § 549 BGB:
(Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften)

§ 549 Satz 1:

Für Mietverhältnisse über Wohnraum gelten die §§ 535 bis 548, soweit sich nicht aus den §§ 549 bis 577a etwas anderes ergibt.

§ 549 Satz 2:

Die Vorschriften über die Mieterhöhung (§§ 557 bis 561) und über den Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses sowie bei der Begründung von Wohneigentum (§ 568 Abs. 2, §§ 573,573a, 573d Abs. 1, §§ 574 bis 575, 575a Abs. 1 und §§ 577, 577a)... gelten nicht für Mietverhältnisse über

1. Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist,

2. Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt,

3. ...lass ich weg da nicht relevant :tröst

So, nun zur Erklärung:

§ 549 Satz 1 sagt dass die § 535- 548 für Mietverhältnsse über Wohnraum gelten, sprich ganz normale Wohnraummietverträge, sofern sich nicht aus den §§ 549- 577 etwas anderes ergibt.

Und genau diese §§ 549- 577 brauchen wir für Dein Problem:

... sofern sich nicht aus den §§ 549- 577 etwas anderes ergibt, es ergibt sich aber der § 549 Abs. 2 wonach Du als Vermieter Deinem Untermieter in Deiner selbst bewohnten Wohnung und den der Vermieter, also Du überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt.

Somit gelten für den Mieter, also Deinem Untermieter nicht die Mieterschutzregelungen bei Beendigungen des Mietverhältnisses des BGB.

mein momentaner untermieter macht ziemlich viel kaputt in der wohnung:(
ich hatte heute mit meinem versicherungvertreter telefoniert und er meinte ich
könne nichts tun ( verschleiss und so ) .ist das wirklich so ??
... nicht so ganz: § 538 BGB (Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Verbrauch) sagt: "Veränderungen oder Verschlechterungen der MIetsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten". Werden jedoch Einrichtungsgegenstände zerstört hat der Mieter Schadensersatz zu leisten, jedoch musst Du ihm nachweisen können daß dieser Schaden oder die Zerstörung durch ihn verursacht wurde. In einer "in sich abgeschlossenen Wohnung" ist dies mit Sicherheit kein Problem, bei Zimmern die "untervermietet" sind und innerhalb Deines Wohnraumes sind solltest Du Dir absolut sicher sein.
dieser untermieter
musste einen sonderregelung ( die ich aufgestellt habe ) unterschreiben in der steht
das er für die schäden die er anrichtet auch haften muss .

ist diese sonderregelung denn überhaupt gültig ???
Diese Sonderregelung, als Anlage zum Unter(Mietvertrag) gilt als Individualabrede und hat somit volle Rechtswirksamkeit. Es wäre nett wenn Du diese Sonderregelung hier editieren könntest oder schicke eine pm.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Gruß hv-gp
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #15

bszimmerfrei

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recht herzlichen dank :wink :bier...puhh und son harter stoff am
montag morgen *g* :-)

DIE Sonderregelung

§13 Zusätzliche Vereinbarungen

1.für möblierte Zimmer gilt der Paragraph §549 Abs.2 Nr.2 BGB

2.Der Untermieter hat sich an die Hausordnung und die AGB´s der VWG zu
halten.

3.Mit dem Iventar ( Möbel , E-Geräte u.s.w.) ist ordnungsgemäss und
umsichtig umzugehen.

4.Der Untermieter haftet für Schäden aller Art die er/ oder sein Besuch
in der Wohnung
( XXXXXXXX ) ( Keller/Boden) verursacht haben.
6 In der Miete ist die Nutzung des Inventars nicht
berücksichtigt.Sämtliche anderen
Räume ( Bad.Gäste-WC- Wohnzimmer-Essecke-Raucherzimmer-Küche)
( ausser XXXXXX Zimmer ) sind mit nutzbar.

7 Termin der Mietzahlung bis jeden 10. Tag jeden Monats.

8 Nachzahlungen ( z.B. Heizung, Strom ) sind gemeinschaftlich zu tragen,

Rückzahlungen werden entsprechend aufgeteilt.

9 Gemeinschaftsräume sind ebenfalls mit sauber zu halten.Es ist auch
geboten , sich
energiesparend zu verhalten.
10 Haustiere nur nach Absprache mit Frau XXXX

DIE folgende Regelung wurde erst erstellt und war damals noch nicht in
Kraft

1 Sonderregelung Inventar : under construction :pc

..........................................................................................................................



im Moment fummel ich an einem zweiten Mietvertrag, ich habe einen neuen
Untermieter in dem unmöblierten Zimmer. Ich bin mir diesmal allerdings
sicher
das mich der liebe Gott nach den ganzen Qualen erlöst hat :-) Nu muss
der Böse noch raus, dann kann ich endlich wieder anfangen zu leben ^^

Untervermieten ist nicht immer "honigschlecken"

Gruss an alle Mitleidenden *g* :tasse
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #16
lostcontrol

lostcontrol

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Original von Insolvenzprofi
[...] mich würde es auch freuen, wenn eine Klausel drin steht, sofern die KAution nicht gezahlt, wird, kann das mietverhältniss ordentlich gekündigt werden oder ähnliches...
also ich hab's ja an anderer stelle schon mal geschrieben, ich hab das kautions-problem so gelöst, dass ich beim paragraphen bezüglich "sicherheitsleistung / pfandrecht" hinzugefügt habe, dass die kaution VOR DER SCHLÜSSELÜBERGABE auf dem genannten konto eingegangen bzw. bar an die vermieterin (z. b. bei der vertragsunterschrift) bezahlt worden sein muss.
daraus ergibt sich die reihenfolge: 1.) mietvertrag unterschreiben, 2.) auf mieterseite: kaution bezahlen, auf vermieterseite: kaution entsprechend anlegen, 3.) wohnungs- bzw. schlüsselübergabe.

die kritik kam schon, dass man den mietern eine ratenzahlung der kaution erlauben müsse, aber ich bleib da auf meinem standpunkt, dass wer das nicht akzeptiert, für uns als mieter nicht in frage kommt.

das problem ist ja, dass nach der schlüsselübergabe so gut wie nichts mehr zu wollen ist, und das einklagen der nicht bezahlten kaution ist ungefähr genauso schwierig, zeitaufwendig und nervenaufreibend wie das einklagen unbezahlter mieten.
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #17

Dieter

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Original von lostcontrol
... aber ich bleib da auf meinem standpunkt, dass wer das nicht akzeptiert, für uns als mieter nicht in frage kommt.

Handhabe ich auch so, auch wenn der Betrag dem Mieter vielleicht weh tut. Die Kaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten ist eh schon sehr wenig, wenn man sieht, welchen Ärger einem ein Mieter machen kann.
Ich verlange zusätzlich noch 100 Euro Kaution für den Handsender zur Tiefgarage. Außerdem setze ich die Nebenkosten immer etwas höher an, so dass der Mieter immer eine Rückzahlung mit der Jahresabrechnung bekommt.

Gruß
dieter
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #18

bszimmerfrei

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puhh schon wieder soviel neue dinge an die man denken muss :(

ich habe mir auch überlegt eine kaution zu stellen.....aber ich denke dadurch reduziert
sich stark die anzahl der bewerber auf das zimmer .allerdings hat man als vermieter
wenig andere möglichkeiten .

was auch nicht gerade einfach ist: selbst wenn sonderregelungen oder andere dinge
schriftlich vereinbart worden sind, heisst das leider lange nicht das man die
dinge die man abgemacht hat auch durchbekommt :(

also mein jetziger untermieter setzt sein einfach mit dem ar.... drauf...toll nä!?:(
der geht aber glücklicherweise ende september, ich hoffe nur das er sein zimmer
ordentlich hinterlässt. hab schon horror vor .

jetzt muss ich erstma einen mietvertrag für einen mieter von zimmer 2 schreiben....irgendwie sitzt da was im nacken und sagt immer: "mach bloss kein fehler".....soooooo schlimm is das schon *lol*

der neue untermieter ( ziwi )bekommt seine miete 70% sozi, 30% sein arbeitgeber,jetzt
geht der kram wieder mit dem sozi los.die erkennen wieder nich alles an u.s.w..

EINS NOCH ! kann man für benutztung des inventars ( also , e-geräte, möbel u.s.w. )
extrakosten verlangen ??? die wg-bewohner können die gemeinschaftsräume ( die voll ausgestattet sind ) mitbenutzen.

oh oh hab ich aber wieder viel :pc ( ich brauch das aber auch im moment, will ja schliesslich nicht noch mehr falsch machen :vertrag )

**drückt mir mal die daumen** :top :zwinker
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #19

hv-gp

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Sinnvoll wäre die Erstellung eines (Zimmer)- Übernahmeprotokoll welches der Mieter des Zimmers unterschreiben muß.

In diesem Protokoll nimmst Du alle Gegenstände auf die der (Unter)Mieter mit übernimmt.

Du beschreibst den Zustand der Gegenstände und lässt dies durch den Mieter per Unterschrift bestätigen.

Z.B.

Übergabe/Übernahmeprotokoll


Das Zimmer ist mit folgenden Gegenständen ausgestattet:

1 Schreibtisch,
1 Bürostuhl,
1 Bett,
Vorhänge,
1 Kleiderschrank
etc. nach Bedarf

Folgende Mängel wurden bei der gemeinsamen Besichtigung durch Vermieter und Mieter festgestellt.

Schreibtisch: z.B. Kratzer quer über die Schreibfläche, sonst keine Mängel
Bürostuhl: keine Mängel
Bett: Ein Loch in der Matratze
Vorhänge: keine Mängel
Kleiderschrank: Türschlüssel fehlt, sonst keine Mängel
etc. je nach Bedarf und Ausstattung.

Durch die Unterschrift bestätigen beide Parteien den Übergang der Inventargegenstände an den Mieter.

Der Mieter haftet für den pflegerischen und ordnungsgemäßen Umgang mit den Einrichtungsgegenständen.

Im Falle der Beschädigung hat er gegenüber dem Vermieter hierfür Schadensersatz zu leisten.

Wäre eine zulässige Klausel in Deinem Untermietvertrag, da der Mieter hierdurch nicht "geknebelt" wird aber trotzdem sich dazu verpflichtet für den durch ihn verursachten Schaden zu haften. Zumal er durch seine Unterschrift den Zustand der Einrichtungsgegenstände bestätigt.

Datum, Unterschrift beider Parteien
 
  • Mietvertrag schreiben Beitrag #20

bszimmerfrei

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oooooooooooohhhhhhhhh daaaaaaaanke hv-gp :wink :zwinker

also im moment bin ich für jede entlastung dankbar.

im prinzip hätte ich auch auf die idee des übergabeprotokolls kommen können,
aber irgendwie hab ich eben ne matschbirne :wand: :lol
 
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