Josef
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 30.10.2005
- Beiträge
- 22
- Zustimmungen
- 0
Hallo liebe Forum-Teilnehmer,
mein Sohn und dessen Freundin studieren voraussichtlich noch 4 Jahre. Mein Sohn ist weder Bafög- noch Wohngeldberechtigt. Seine Freundin ist wegen elternunabhängigem Einkommen Bafög-Berechtigt.
Zum 1.11.04 sind meine Mieter aus ihrer Mietwohnung ausgezogen. In dieser Mietwohnung möchten mein Sohn und seine Freundin ihren gemeinsamen Haushalt gründen.
Ich überlasse den beiden die Mietwohnung. Sie haben monatlich nur die Haus- und Nebenkosten zu zahlen. Ein Mietzins erhebe ich nicht. Beide möchten mit mir einen Mietvertrag abschließen, um ggf. später Wohngeld beantragen zu können.
Ich habe an ein unbefristetes Mietverhältnis gedacht und möchte den allgemeinen Form-Mietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein benutzen. Als Mietzahlungen werden nur die monatlichen Haus- und Nebenkosten in einem Betrag angegeben. Zusätzlich unter "Sonstiges" beabsichtige ich anzugeben:
"Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem einer von den Mietparteien die Lebensgemeinschaft, also den gemeinsamen Haushalt, für immer als beendet ansieht."
Kann ich das so machen? Oder wäre eine Untermietung zwischen meinem Sohn und seiner Freundin sinnvoller? Jeder benötigt einen Mietvertrag als Nachweis für die Beantragung von Wohngeld.
Für jeden Tipp und Ratschlag bin ich dankbar.
mein Sohn und dessen Freundin studieren voraussichtlich noch 4 Jahre. Mein Sohn ist weder Bafög- noch Wohngeldberechtigt. Seine Freundin ist wegen elternunabhängigem Einkommen Bafög-Berechtigt.
Zum 1.11.04 sind meine Mieter aus ihrer Mietwohnung ausgezogen. In dieser Mietwohnung möchten mein Sohn und seine Freundin ihren gemeinsamen Haushalt gründen.
Ich überlasse den beiden die Mietwohnung. Sie haben monatlich nur die Haus- und Nebenkosten zu zahlen. Ein Mietzins erhebe ich nicht. Beide möchten mit mir einen Mietvertrag abschließen, um ggf. später Wohngeld beantragen zu können.
Ich habe an ein unbefristetes Mietverhältnis gedacht und möchte den allgemeinen Form-Mietvertrag vom Haus- und Grundbesitzerverein benutzen. Als Mietzahlungen werden nur die monatlichen Haus- und Nebenkosten in einem Betrag angegeben. Zusätzlich unter "Sonstiges" beabsichtige ich anzugeben:
"Das Mietverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem einer von den Mietparteien die Lebensgemeinschaft, also den gemeinsamen Haushalt, für immer als beendet ansieht."
Kann ich das so machen? Oder wäre eine Untermietung zwischen meinem Sohn und seiner Freundin sinnvoller? Jeder benötigt einen Mietvertrag als Nachweis für die Beantragung von Wohngeld.
Für jeden Tipp und Ratschlag bin ich dankbar.