Nostromo
Hallo,
mein Mietvertrag endete am 29.02.2004. Bei der Wohnungsübergabe am 02.03.2004 wurde einige kleinere Mängel festgestellt, die ich auf Wunsch des Vermieters noch beseitigte.
In der Nebenkostenabrechnung für 2004 steht nun aber ein Abrechnungszeitraum bis 15.03.2004 und nicht bis zum Mietvertragsende (29.02.2004).
Ist das korrekt so oder soll ich die Nebenkostenabrechnung anfechten? Gibt es Paragraphen oder Urteile, die belegen, dass das Mietvertragsende zu verwenden ist?
Vielen Dank für die Hilfe.
mein Mietvertrag endete am 29.02.2004. Bei der Wohnungsübergabe am 02.03.2004 wurde einige kleinere Mängel festgestellt, die ich auf Wunsch des Vermieters noch beseitigte.
In der Nebenkostenabrechnung für 2004 steht nun aber ein Abrechnungszeitraum bis 15.03.2004 und nicht bis zum Mietvertragsende (29.02.2004).
Ist das korrekt so oder soll ich die Nebenkostenabrechnung anfechten? Gibt es Paragraphen oder Urteile, die belegen, dass das Mietvertragsende zu verwenden ist?
Vielen Dank für die Hilfe.