bim1001
Hallo
Ich habe folgendes Problem:
Mein Mietvertrag endet am 30. September. Leider fällt dieses Datum auf einen Samstag. Nach einem Schreiben von der Verwaltung werde ich aufgefordert, die Wohnung bis zum (Vortag 12 Uhr 29.09.) abzugeben.
jetzt stellt sich für mich die frage die das rechtlich zu handhaben ist. Im prinzip habe ich ja den Mietvertrag bis zum 30. und auch bis dahin gezahlt, dürft eigentlich bis zum 30. dort wohnen. Die Hausverwaltung besteht aber auf der Rückgabe der Wohnung bis zum 29.
weiß jemand wer im Recht ist? Ich kann leider nichts dazu das die Verwaltung nicht Samstag arbeitet, obwohl Samstag ein Werktag ist.
Ich habe folgendes Problem:
Mein Mietvertrag endet am 30. September. Leider fällt dieses Datum auf einen Samstag. Nach einem Schreiben von der Verwaltung werde ich aufgefordert, die Wohnung bis zum (Vortag 12 Uhr 29.09.) abzugeben.
jetzt stellt sich für mich die frage die das rechtlich zu handhaben ist. Im prinzip habe ich ja den Mietvertrag bis zum 30. und auch bis dahin gezahlt, dürft eigentlich bis zum 30. dort wohnen. Die Hausverwaltung besteht aber auf der Rückgabe der Wohnung bis zum 29.
weiß jemand wer im Recht ist? Ich kann leider nichts dazu das die Verwaltung nicht Samstag arbeitet, obwohl Samstag ein Werktag ist.