Mietververhältnis Garage

Diskutiere Mietververhältnis Garage im Mietvertrag über Stellplätze Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo, mein "Garagenmietverhältnis" besteht seit ca. 20 Jahren. Vor ca. 10 Jahren habe ich dem Vermieter bereits angezeigt, dass bei starkem...
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #1

Mockba

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Hallo, mein "Garagenmietverhältnis" besteht seit ca. 20 Jahren. Vor ca. 10 Jahren habe ich dem Vermieter bereits angezeigt, dass bei starkem Regen, Wasser aus dem vom Dach kommenden Rohr austritt. Keine Reaktion. Ich habe daraufhin das Rohr mit Silicon abgedichtet. Im November 2005 habe ich dem Vermieter erneut schriftlich das Problem angezeigt. Nachdem ein Handwerker das Dach besichtigt hat, dem Vermieter ein Kostenvoranschlag vorgelegt wurde ist wieder die absolute Stille eingetreten. Ich habe 2 weitere Einschreiben abgeschickt, 1 x telefoniert und um Rückruf gebeten. NICHTS. Wer weiß Rat? Kann ich die monatliche Miete kürzen? Meine Rechtsschutz-Versicherung kann ich leider in diesem Fall nicht einschalten.
 
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #2

Capo

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eine Minderung bei Gewerberaum (was anderes ist eine Garage nicht) wird schwierig, deswegen unbedingt einen Anwalt einschalten.
 
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #3

RMHV

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Original von capo
eine Minderung bei Gewerberaum (was anderes ist eine Garage nicht) wird schwierig, deswegen unbedingt einen Anwalt einschalten.

Eine Garage ist natürlich kein Gewerberaum. Hier dürfte ein Blick ins Gesetz zu der Erkenntnis verhelfen, dass es mehr geben muss als Wohnraum oder Gewerberaum.

Grundsätzlich ist eine Minderung selbstverständlich auch bei Mietverhältnissen über Grundstücke und Räume möglich. Im Einzelfall kann das Minderungsrecht vielleicht Einschränkungen unterliegen, die bei einem Wohnraummietverhältnis unzulässig wären.
Es stellt sich allerdings die Frage, wie sinnvoll eine Minderung ist. Man beachte, dass der Vermeiter nur bei einem Wohnraummietverhältnis ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung benötigt. Wie hoch mag wohl die Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit der Garage sein, wenn irgendwo etwas Wasser tropft? 5%, 10% oder vielleicht sogar 15%? Welcher Betrag ergibt sich den aus diesen Quoten? Lohnt dafür das Risiko einer ordentlichen Kündigung?
 
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #4

Mockba

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Garagen Mietverhältnis

Erstmal vielen Dank für die beiden Antworten.
Es tröpfelt nicht nur! Sowohl an der Decke als auch an den beiden Seitenwänden hat das Wasser seine Spuren hinterlassen. Der Dachdecker, der seinerzeit das Garagendach besichtigte hat festgestellt, dass das Dach komplett erneuert werden müsste. Die Repararurkosten waren dem Vermieter wohl zu hoch. Mich ärgert sehr, dass der Vermieter total auf stur stellt und es nicht für nötig hält auf den Schriftverkehr zu antworten. Ich bin mir sicher, dass, wenn ich einen Monatsbetrag nicht bezahlen würde, ich innerhalb von 7 Tagen Post bekommen würde.
 
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #5

Insolvenzprofi

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RE: Garagen Mietverhältnis

ein garagenmietvertrag ist gewerbliche nutzung (ist auch in §4 USTG geregelt), eine minderung der miete ist berechtigt, wenn der zustand bei der übergabe (der vereinbart wurde) gemindert ist.. dann kannst du nach anzeige die miete mindern, jedoch weiß ich nicht wieviel %,,,
 
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #6

RMHV

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RE: Garagen Mietverhältnis

Original von Mockba
Ich bin mir sicher, dass, wenn ich einen Monatsbetrag nicht bezahlen würde, ich innerhalb von 7 Tagen Post bekommen würde.

Vielleicht köönnte es auch etwas länger dauern und die Post könnte vom Gericht kommen...
Auch wenn die Katastrophe schon so weit fortgeschritten sein sollte, dass man Spuren an den Garagenwänden erkennen könnte, wird diese keinesfalls als Rechtfertigung einer Mietminderung von 100% herhalten können. Kosten eines Gerichtsverfahrens würden den zulässigen Minderungsbetrag um ein Vielfaches übersteigen.

Ich habe die Faktoren beschrieben, die der Mieter bei seiner Entscheidung berücksichtigen sollte. Die Entscheidung wird aber nun mal jeder für sich selbst treffen müssen. Ganz egal, ob es nun tröpfelt oder ob das Wasser schon Spuren hinterlassen hat.
Gut möglich, dass die Vermutung, dem Vermieter wäre die Reparaturkosten zu hoch, zutreffend sein könnte.
 
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #7

Beluga

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RE: Garagen Mietverhältnis

Wenn dem Vermieter die Reparaturkosten zu hoch sind, dass diese durch die Vermietung nicht mehr amortisierbar ist, so ist die Reparatur/Verlustgeschäft für ihn unzumutbar.
Also bleibt nur Vertragsauflösung.

:lol
 
  • Mietververhältnis Garage Beitrag #8

Mockba

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RE: Garagen Mietverhältnis

Vielen Dank für all die Stellungnahmen. Der Vermieter hat 4 Garagen seit dem Jahr 1980 vermietet. Genau seit 1980 entrichte ich treu und brav, wie 3 andere Parteien, die Miete. Muss denn ein Garagen-Vermieter keine Rücklagen schaffen ? Bei Vertragsumstellung im Jahr 1997 (Mutter/Tochter) habe ich im Mietvertrag bereits darauf hingewiesen, dass das Rohr undicht ist, nun sind fast 10 Jahre vegangen, besser werden konnte es ja nicht! Der Dachdecker war der Meinung, dass, wenn vor ca. 10 Jahren die Sache angegangen worden wäre, der Schaden erheblich kleiner ausgefallen wäre. Die Garage neben mir ist ebenfalls betroffen, auch hier hat der Mieter sich selbst geholfen, in dem er Silicon um das Rohr geschmiert hat. Er sieht die Sache mittlerweile als nicht mehr so schlimm an, weil er die Garage nur zum Abstellen von Werkzeug nutzt. Schon traurig, dass man nur die Pflicht hat zu zahlen, die Gegenseite die Mieten kassiert und sich steif stellt wenn Reparaturen anstehen.
 
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