Mietzahlung?

Diskutiere Mietzahlung? im Zahlungsmoral der Mieter/Vermieter Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Weiß leider nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal die Situation und stell meine Frage: Wohnung hätte laut...
  • Mietzahlung? Beitrag #1

Tina

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Hallo!

Weiß leider nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal die Situation und stell meine Frage:

Wohnung hätte laut Regelung im Mietvertrag erst ab 01.01.06 frühestens zum 31.03.06 gekündigt werden können. Eine schriftliche Wohnungskündigung gibt es nicht. Wohnung wurde im November komplett geräumt, eine Begehung mit dem Vermieter durchgeführt und sämtliche Schlüssel gegen Unterschrift an den Vermieter übergeben. Der Vermieter hat daraufhin direkt begonnen Renovierungsmaßnahmen in der Wohnung durchzuführen (u.a. umfangreiche Arbeiten an den Zimmerdecken). Jetzt erhielt der Mieter die Kautionsabrechnung, in der Miete und Nebenkosten für den Monat Dezember in Abzug gebracht worden sind.
Ist dieser Abzug rechtens, obwohl eine Nutzung der Wohnung durch den Mieter auf Grund der Abgabe der Schlüssel und der Arbeiten des Vermieters in der Wohnung nicht mehr möglich war?

Danke für Eure Antworten!!!
 
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  • Mietzahlung? Beitrag #2

DiplomHM

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Wieso wurde ausgezogen ohne Kündigung? Naja - egal!

So pauschal kann ich hier keine Antwort geben. Aber, wenn ein Rückgabe-Protokoll erstellt ist und der Vermieter auch die Wohnung zum Tag X zurückgenommen hat, dann ist es eigentlich unüblich, noch für einen vollen Monat die Miete und NK einzubehalten.

Habt ihr mal euren Vermieter gefragt, warum er das gemacht hat? Er muss doch einen Grund für den Abzug haben und diesen auch belegen können.

Mehr kann ich leider noch nicht sagen.
 
  • Mietzahlung? Beitrag #3

wolle

Eine Kündigung hat schriftl zu erfolgen, demnach haftet der Mieter trotz der Schlüsselübergabe für die Monate, in denen der Mieter zwar nicht Bewohner jedoch mieter war. Ist die Kündigungsfrist (3 Monate) rum, ist diese Haftung des Mieters ebenfalls beendet.
 
  • Mietzahlung? Beitrag #4

DiplomHM

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Und wo steht das gesetzlich geschrieben? Im BGB finde ich solch eine Regelung nämlich nicht?!? :gehtnicht
 
  • Mietzahlung? Beitrag #5

wolle

§568 BGB Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftl Form.
Die Haftung ergibt sich aus versch. Urteilen und der Tatsache, dass die 3 Monate nicht unterschritten werden können (mit ausnahme von befristeten Verträgen). Der Vertrag besteht weiterhin. Also kann der Vermieter auch die entsprechenden Mieten fordern, sofern er keinen Mieter gefunden hat. Die 3 Monate sollen dem Vermieter die Möglichkeit geben, rechtzeitig einen Neumieter zu finden. Wenn der Mieter direkt einen Nachmieter stellt, entfällt diese Haftung, da der Vermieter nicht "doppelt" kassieren kann/darf.
 
  • Mietzahlung? Beitrag #6

DiplomHM

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Ja gut, den Paragraphen kenn ich! Aber das stellt mich so nicht zufrieden. Werd mal ein wenig recherchieren und schauen ob ich dazu noch was finde (Urteile, etc.).
 
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