Tina
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Hallo!
Weiß leider nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal die Situation und stell meine Frage:
Wohnung hätte laut Regelung im Mietvertrag erst ab 01.01.06 frühestens zum 31.03.06 gekündigt werden können. Eine schriftliche Wohnungskündigung gibt es nicht. Wohnung wurde im November komplett geräumt, eine Begehung mit dem Vermieter durchgeführt und sämtliche Schlüssel gegen Unterschrift an den Vermieter übergeben. Der Vermieter hat daraufhin direkt begonnen Renovierungsmaßnahmen in der Wohnung durchzuführen (u.a. umfangreiche Arbeiten an den Zimmerdecken). Jetzt erhielt der Mieter die Kautionsabrechnung, in der Miete und Nebenkosten für den Monat Dezember in Abzug gebracht worden sind.
Ist dieser Abzug rechtens, obwohl eine Nutzung der Wohnung durch den Mieter auf Grund der Abgabe der Schlüssel und der Arbeiten des Vermieters in der Wohnung nicht mehr möglich war?
Danke für Eure Antworten!!!
Weiß leider nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich schildere einfach mal die Situation und stell meine Frage:
Wohnung hätte laut Regelung im Mietvertrag erst ab 01.01.06 frühestens zum 31.03.06 gekündigt werden können. Eine schriftliche Wohnungskündigung gibt es nicht. Wohnung wurde im November komplett geräumt, eine Begehung mit dem Vermieter durchgeführt und sämtliche Schlüssel gegen Unterschrift an den Vermieter übergeben. Der Vermieter hat daraufhin direkt begonnen Renovierungsmaßnahmen in der Wohnung durchzuführen (u.a. umfangreiche Arbeiten an den Zimmerdecken). Jetzt erhielt der Mieter die Kautionsabrechnung, in der Miete und Nebenkosten für den Monat Dezember in Abzug gebracht worden sind.
Ist dieser Abzug rechtens, obwohl eine Nutzung der Wohnung durch den Mieter auf Grund der Abgabe der Schlüssel und der Arbeiten des Vermieters in der Wohnung nicht mehr möglich war?
Danke für Eure Antworten!!!