Rindvieh
Neuer Benutzer
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Hallo,
ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das Grundstück hat 2 Einfahrten. Eine davon ist immer frei, die andere parke ich gerne mal zu (weil ich sonst keinen Parkplatz finde), was bislang nie jemanden interessiert hat. Auf dem Grundstück befinden sich 2 Garagen, welche zu 2 Wohnungen gehören. Der Eigentümer dieser Wohnungen hat die Garagen als Lagerfläche an jemanden vermietet der nicht im Haus wohnt. Der kommt 1x im Monat vorbei um etwas in die Garagen zu räumen. Und da ist er irgendwie nicht in der Lage die andere Einfahrt zu verwenden die immer frei ist.
Jetzt will der andere Eigentümer mein Auto abschleppen lassen, wenn ich noch mal dort parke während der Garagen-Mieter an die Garagen will.
Darf er das denn?
MfG
ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das Grundstück hat 2 Einfahrten. Eine davon ist immer frei, die andere parke ich gerne mal zu (weil ich sonst keinen Parkplatz finde), was bislang nie jemanden interessiert hat. Auf dem Grundstück befinden sich 2 Garagen, welche zu 2 Wohnungen gehören. Der Eigentümer dieser Wohnungen hat die Garagen als Lagerfläche an jemanden vermietet der nicht im Haus wohnt. Der kommt 1x im Monat vorbei um etwas in die Garagen zu räumen. Und da ist er irgendwie nicht in der Lage die andere Einfahrt zu verwenden die immer frei ist.
Jetzt will der andere Eigentümer mein Auto abschleppen lassen, wenn ich noch mal dort parke während der Garagen-Mieter an die Garagen will.
Darf er das denn?
MfG