Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen

Diskutiere Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das Grundstück hat 2 Einfahrten. Eine davon ist immer frei, die andere parke ich gerne mal...
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #1

Rindvieh

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Hallo,
ich habe eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das Grundstück hat 2 Einfahrten. Eine davon ist immer frei, die andere parke ich gerne mal zu (weil ich sonst keinen Parkplatz finde), was bislang nie jemanden interessiert hat. Auf dem Grundstück befinden sich 2 Garagen, welche zu 2 Wohnungen gehören. Der Eigentümer dieser Wohnungen hat die Garagen als Lagerfläche an jemanden vermietet der nicht im Haus wohnt. Der kommt 1x im Monat vorbei um etwas in die Garagen zu räumen. Und da ist er irgendwie nicht in der Lage die andere Einfahrt zu verwenden die immer frei ist.
Jetzt will der andere Eigentümer mein Auto abschleppen lassen, wenn ich noch mal dort parke während der Garagen-Mieter an die Garagen will.
Darf er das denn?
MfG
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #3

set

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  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #4

RP63VWÜ

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Der Eigentümer dieser Wohnungen hat die Garagen als Lagerfläche an jemanden vermietet der nicht im Haus wohnt.
Welches Bundesland?
Gibt es dort eine Garagenverordnung?
(oder wie immer auch diese Verordnung dort heißt)
Aber wie so häufig im Recht:
Ich darf eine Ordnungswidrigkeit nicht durch eine andere "ausgleichen".
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #5
Fremdling

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Jetzt will der andere Eigentümer mein Auto abschleppen lassen, wenn ich noch mal dort parke während der Garagen-Mieter an die Garagen will.
Darf er das denn?
Gegenfrage: Auf welcher Basis blockierst Du durch PKW-Parken Gemeinschaftseigentum und reklamierst es für Deine Nutzung als Sondereigentümer?
Da ist die juristische Frage des potentiellen Vorgehens gegen Dich m.E. zweitrangig, bedarf zur Beantwortung aber zunächst Deiner Antwort.
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #6

Grimgerde

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Jetzt will der andere Eigentümer mein Auto abschleppen lassen, wenn ich noch mal dort parke während der Garagen-Mieter an die Garagen will.
Darf er das denn?
Vermutlich ja.

Du bist hier vermutlich "Störer", und der "Besitzgestörte" hat einen Unterlassungsanspruch an Dich.
Er kann die Störung auch durch Abschleppen beseitigen lassen.
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #7

Dschei2

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Habe ein ähnliches Problem mal woanders diskutiert, da es eine Zeitlang wiederholt vorkam, dass unsere Einfahrt (wir haben nur eine) zugeparkt wurde.
Da war die einhellige Meinung: wenn du durch den Parker nicht rauskommst, ist es Nötigung und ein Abschleppen gerechtfertigt und die Kosten auch einklagbar.
Wenn du durch den Parkenden nur nicht reinkommst, kannst du dein Auto auch woanders abstellen, keine Nötigung, wenn du abschleppen lässt, hast du weniger Aussicht auf Erfolg, die Kosten wiederzubekommen.

Dennoch hast du Anspruch auf Unterlassung, aber wie das durchsetzbar sein sollte, keine Ahnung.
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #8

Rindvieh

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@Fremdling:
Weil ich das seit 16 Jahren mache und sich bislang kein:e Bewohner:in dieses Hauses beschwert hat.

@Grimgerde:
Aber es stört sich doch kein:e Bewohner:in dieses Hauses daran.
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #9
immobiliensammler

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Weil ich das seit 16 Jahren mache und sich bislang kein:e Bewohner:in dieses Hauses beschwert hat.

Du meinst also, Falschparken wird zum Gewohnheitsrecht wenn man es lange genug macht?

Übrigens: Ist da jetzt eine abgesenkte Bordsteinkante oder nicht?
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #10
Fremdling

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Gegenfrage: Auf welcher Basis blockierst Du durch PKW-Parken Gemeinschaftseigentum und reklamierst es für Deine Nutzung als Sondereigentümer?
Sorry, darf ich mit meiner Frage Deine nachstehende Antwort bei passender Gelegenheit in bier- oder weinseeliger Runde zitieren?
Weil ich das seit 16 Jahren mache und sich bislang kein:e Bewohner:in dieses Hauses beschwert hat.
Noch einen angenehmen Wochenstart und gute Besserung! :wink
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #11

Ferdl

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Ganz so ablehnend würde ich das nicht betrachten. Wo wird denn das Auto geparkt? Öffentlicher Verkehrsraum vor der Einfahrt oder im Hof (Privatgrundstück)?
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #12

Grimgerde

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Aber es stört sich doch kein:e Bewohner:in dieses Hauses daran.

Dein Eingangsposting ist da etwas unpräzise.

Der Eigentümer, der Dich abschleppen lassen will, besitzt weder eine Wohnung im Haus noch eine Garage?
D.h. er ist weder Bewohner noch Nutzer?
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #13
Fremdling

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Das Grundstück hat 2 Einfahrten. Eine davon ist immer frei, die andere parke ich gerne mal zu...
Ich las: WEG hat ein Grundstück und dieses 2 Einfahrten, wovon der Sondereigentümer eine "zuparkt".
Wo wird denn das Auto geparkt? Öffentlicher Verkehrsraum vor der Einfahrt oder im Hof (Privatgrundstück)?
Damit war für mich klar, dass der Sondereigentümer auf Gemeinschaftsfläche steht; wäre es anders, möge der TE es aufklären...
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #14
Fremdling

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  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #15

Rindvieh

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@Ferdl:
Ich parke auf der Straße, also im öffentlichen Raum, vor der Einfahrt.

@Grimgerde:
Nein der andere Eigentümer besitzt im Haus sowohl Wohnungen als auch die Garagen. Beides hat er vermietet.
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #16
immobiliensammler

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  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #17
Darth_Vader

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Er ist weder im Besitz der Wohnungen, noch Garagen....

Aber kann kann selbstverständlich auf eigene Kostenvorauslage einen PKW abschleppen lassen, der eine Einfahr blokiert.
Ob er die Kohle vom Falschparker wieder bekommt, wäre noch einmal eine andere Fragestellung, oder?
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #18
Fremdling

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Jetzt will der andere Eigentümer mein Auto abschleppen lassen, wenn ich noch mal dort parke während der Garagen-Mieter an die Garagen will.
Darf er das denn?
und
Ich parke auf der Straße, also im öffentlichen Raum, vor der Einfahrt.
Es dürfte -wie so oft- eine Einzelfallentscheidung sein und zudem auf die konkrete Situation, die Beteiligten und den Grad der Behinderung ankommen. Vielleicht helfen beim Denken schon mal diese Beispiele: Click!
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #19

Grimgerde

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Ich parke auf der Straße, also im öffentlichen Raum, vor der Einfahrt.
Da ist das Parken nach § 12 Abs.3 Nr.3 StVO im Grundsatz unzulässig.

Die Frage ist halt, was ist, wenn man vor seiner eigenen Zufahrt parkt.

Der Eigentümer könnte das Ordnungsamt informieren und darauf hoffen, dass dies eine Abschleppung veranlasst.
Die würden aber wohl mit den Haus- und Garagenbesitzern sprechen, ob das parkende Auto überhaupt stört.
Wenn die das verneinen, wird das Ordnungsamt auch nichts tun.

Einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch des Eigentümers sehe ich nicht.
 
  • Mit-Eigentümer will mein Auto abschleppen lassen Beitrag #20
Duncan

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Die würden aber wohl mit den Haus- und Garagenbesitzern sprechen, ob das parkende Auto überhaupt stört.
Wenn die das verneinen, wird das Ordnungsamt auch nichts tun.
Also hier haben die keine Hemmungen Leuten Tickets anzuheften und abzuschleppen, die als alleinige Nutzer in ihrer eigenen Einfahrt (EFH) stehen.
 
Thema:

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