J-H
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Hallo,
bin neu hier im Forum und bei der Suchfunktion bekomme ich immer nur eine Fehlermeldung (Datenbankfehler)...
Deshlab meine Frage:
Ich habe gerade ein Haus gekauft. Mit einigen Mietwohnungen, einem Ladenlokal und einer Zweiten Ladenlokalebene, die mit der ersten mit einer Treppe verbunden ist. Diese zweite Ebene, die zur zeit leersteht möchte ich selbst als Büro und Wohnfläche nutzen. Der untere Laden ist vermietet. Nun zu meinem Problem: Im Mietvertrag des unteren Ladens steht, das ein Schreibtischstellplatz, der sich in der oberen Ladenlokalebene befindet mitbenutzt werden kann (ausdrücklich nicht in den gemieteten Flächen aufgeführt). Dies war in allen vorbesprechungen auch immer erwähnt und dem Mieter des unteren Ladens auch klar, das die Treppe nach oben verschlossen werden wird. Jetzt nachdem ich das Haus nun gekauft habe, sagt mir der Mieter, das ich ihm eine Angebot machen soll, sprich Geld anbieten soll, damit er sein Büro (denn das hat er aus diesem Schreibtischstellplatz gemacht) räumt. Er selbst drängte zunächst auf eine baldige schliessung der Treppe, doch nun will er dies nichtmehr so schnell.
Meine Frage, wie sieht es generell mit nicht gemieteten, aber zur mitbenutzung ausgewiesenen Flächen aus? Kann man diese aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, und bleibt die Miete, die sich ausdrücklich auf vermietete Qudratmeter bezieht davon unangetastet?
Gruß
J-H
bin neu hier im Forum und bei der Suchfunktion bekomme ich immer nur eine Fehlermeldung (Datenbankfehler)...
Deshlab meine Frage:
Ich habe gerade ein Haus gekauft. Mit einigen Mietwohnungen, einem Ladenlokal und einer Zweiten Ladenlokalebene, die mit der ersten mit einer Treppe verbunden ist. Diese zweite Ebene, die zur zeit leersteht möchte ich selbst als Büro und Wohnfläche nutzen. Der untere Laden ist vermietet. Nun zu meinem Problem: Im Mietvertrag des unteren Ladens steht, das ein Schreibtischstellplatz, der sich in der oberen Ladenlokalebene befindet mitbenutzt werden kann (ausdrücklich nicht in den gemieteten Flächen aufgeführt). Dies war in allen vorbesprechungen auch immer erwähnt und dem Mieter des unteren Ladens auch klar, das die Treppe nach oben verschlossen werden wird. Jetzt nachdem ich das Haus nun gekauft habe, sagt mir der Mieter, das ich ihm eine Angebot machen soll, sprich Geld anbieten soll, damit er sein Büro (denn das hat er aus diesem Schreibtischstellplatz gemacht) räumt. Er selbst drängte zunächst auf eine baldige schliessung der Treppe, doch nun will er dies nichtmehr so schnell.
Meine Frage, wie sieht es generell mit nicht gemieteten, aber zur mitbenutzung ausgewiesenen Flächen aus? Kann man diese aus wichtigem Grund kündigen, zum Beispiel wegen Eigenbedarf, und bleibt die Miete, die sich ausdrücklich auf vermietete Qudratmeter bezieht davon unangetastet?
Gruß
J-H