Hermann1959
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Im Rahmen der Grundsteuererklärung ist mir folgendes aufgefallen:
- Für die Eigentumswohnung mit 68 Quadratmetern ist im Kaufvertrag ein Miteigentumsanteil am Grundstück von 6,8 von 1000 angegeben
- Für den Tiefgaragenstellplatz mit normaler Größe für einen Pkw ist für das gleiche Grundstück ein Miteigentumsanteil von 55 von 1000 angegeben
Kann es stimmen, dass der Miteigentumsanteil für den Tiefgaragenstellplatz um ein Vielfaches höher ist as für die wesentlich größere Wohnung?
Und dann steht da noch, dass ich von der Tiefgarage ein Sondereigentum von 1 / 220 Anteil habe.
Was muß man jetzt in der Grundsteuererklärung als Miteigentumsanteil für die Tiefgarage angeben?
Ich habe für die Wohnung und die Tiefgarage zwei unabhängige Aufforderungen zur Grundsteuererklärung erhalten.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar.
- Für die Eigentumswohnung mit 68 Quadratmetern ist im Kaufvertrag ein Miteigentumsanteil am Grundstück von 6,8 von 1000 angegeben
- Für den Tiefgaragenstellplatz mit normaler Größe für einen Pkw ist für das gleiche Grundstück ein Miteigentumsanteil von 55 von 1000 angegeben
Kann es stimmen, dass der Miteigentumsanteil für den Tiefgaragenstellplatz um ein Vielfaches höher ist as für die wesentlich größere Wohnung?
Und dann steht da noch, dass ich von der Tiefgarage ein Sondereigentum von 1 / 220 Anteil habe.
Was muß man jetzt in der Grundsteuererklärung als Miteigentumsanteil für die Tiefgarage angeben?
Ich habe für die Wohnung und die Tiefgarage zwei unabhängige Aufforderungen zur Grundsteuererklärung erhalten.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar.