Mitmieter ist streitsüchtig - wer ist verantwortlich?

Diskutiere Mitmieter ist streitsüchtig - wer ist verantwortlich? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, nach erfolgloser Suche hoffe ich, dass ich hier kein altes Thema neu eröffne. )? Eine Bekannte von mir lebt in einem Mehrparteienhaus das...
  • Mitmieter ist streitsüchtig - wer ist verantwortlich? Beitrag #1

dominic

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Hallo,

nach erfolgloser Suche hoffe ich, dass ich hier kein altes Thema neu eröffne. )?
Eine Bekannte von mir lebt in einem Mehrparteienhaus das durch eine Gesellschaft verwaltet wird.
Eine der Mietparteien, ein älteres Ehepaar, sucht ständig streit und hat es bereits geschafft eine andere Mieterin aus dem Haus zu treiben.
Da meine Bekannte zu Gunsten der ausgezogenen Mieterin aussagte - es kam wohl zu einer Anhörung - ist sie das neue Ziel des Ehepaares.

Auch sie stand schon in einer Angelegenheit vor dem Schlichter und der Ärger hält an.
Derzeit geht es wohl um einen Sichtschutz, den sie aufgebaut hat und der auch durch die Gesellschaft telefonisch genehmigt wurde.

Gestern stand der Ehemann vor ihrer Tür und machte seinem Ärger lautstark luft, weil sie Tagsüber Gitarre gespielt hat. Sie schloss dann irgendwann die Tür, weil sie Angst bekam. Daraufhin begann er an die Tür zu hämmern.

Jetzt zu meiner Frage:

Wer ist dafür zuständig im Haus Ruhe einkehren zu lassen?

Muss sie in einer solchen Situation die Polizei rufen, oder kann sie sich an die Gesellschaft wenden?
Kann sie die Miete kürzen wenn eine Partei des Hauses den Frieden stört?


Ich habe gerade bei der Stadt angerufen und mich darüber informiert, ob es in der Gemeinde gesetzl. Ruhezeiten gibt - es gibt sie. Spielt sie in diesem Zeitraum Gitarre und stört dadurch jemanden ist sie im Unrecht.
Aber selbst wenn sie im Unrecht ist - sie begeht eine Ordnungswidrigkeit - der andere aber doch so etwas wie Nötigung - oder?
Außerdem - selbst wenn es keine Nötigung ist - sein hämmern gegen die Türe ist sicherlich ebenfalls Ruhestörend :zwinker

Mal generell gesehen - wie kann man mit einer solchen Situation umgehen? Hat schon jemand Erfahrung mit so etwas?
 
  • Mitmieter ist streitsüchtig - wer ist verantwortlich? Beitrag #2

Capo

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Der Vermieter kann die Bekannte wegen Ruhestörung abmahnen, sofern der Nachbar genaue Zeiten der Ruhestörung vorweisen kann. Die Aussage der Polizei bzw das Einsatzprotokoll reicht hierfür vollkommen.

Die Nötigung ist Zivilsache und hat mit dem Mietrecht nichts zu tun. Das sollte privat laufen. Eine Bedrohung kann die Bekannte wohl kaum nachweisen und somit ist das auch schwer "durch zu bringen".

Eine Mietminderung steht dem Nachbarn zu, sofern die Ruhestörung nicht unterbleibt.
 
  • Mitmieter ist streitsüchtig - wer ist verantwortlich? Beitrag #3

dominic

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Original von capo
Der Vermieter kann die Bekannte wegen Ruhestörung abmahnen, sofern der Nachbar genaue Zeiten der Ruhestörung vorweisen kann. Die Aussage der Polizei bzw das Einsatzprotokoll reicht hierfür vollkommen.

Die Nötigung ist Zivilsache und hat mit dem Mietrecht nichts zu tun. Das sollte privat laufen. Eine Bedrohung kann die Bekannte wohl kaum nachweisen und somit ist das auch schwer "durch zu bringen".

Eine Mietminderung steht dem Nachbarn zu, sofern die Ruhestörung nicht unterbleibt.

Danke für die Antwort.
Ich habe mich auch noch anderweitig umgehört - grundsätzlich sieh es wohl so aus:
Da das Ehepaar darauf achtet, dass es keine Zeugen gibt, wird meine Bekannte es immer schwer haben etwas Zivilrechtliches zu beweisen.

Dass sie innerhalb der Ruhezeiten gespielt hat, fällt wohl unter den Bereich "Selber Schuld".

Letztendlich wird meiner Bekannten wohl nichts anderes übrig bleiben als eine neue Wohnung zu suchen - zumindest wenn sie dieser Streitigkeit nicht ebensoviel Zeit widmen möchte wie das alte ehepaar, deren einiges Hobby es ist, andere aus dem Haus zu ärgern.
 
  • Mitmieter ist streitsüchtig - wer ist verantwortlich? Beitrag #5

dominic

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Danke für den Hinweis, jedoch ist auch da das Problem der Beweislage zu berücksichtigen.
Die sind nicht so blöd vor Zeugen auszuflippen.
 
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