
Kitzblitz
Erfahrener Benutzer
- Dabei seit
- 27.09.2009
- Beiträge
- 994
- Zustimmungen
- 1
Hallo in die Runde,
ich bin neu hier im Forum weil ich eine vermietete Eigentumswohnung gekauft habe, die mir nun im Umgang mit der Mieterin in mehreren Punkten Unmut bereitet.
Um euch die Situation verständlich zu machen, muss ich etwas weiter ausholen.
Es handelt sich um eine ETW die 1997 durch die heutige Mieterin erstbezogen worden ist. Die ersten 10 Jahre war die Wohnung sozialgebunden, da sich das Projekt schlecht vermarkten ließ (es sollten dort betuchte ältere Leute einziehen, die sich wohnraummäßig luxuriös verkleinern wollten), kam der Bauträger auf die glorreiche Idee, die nicht verkauften Wohnungen mit Sozialbindung zu verkaufen und auch zu vermieten. Durch günstige Kredite und erhebliche Abschläge am Verkaufspreis ließen sich innerhalb von 2 Jahren auch alle Wohnungen an den Anleger bringen.
Ich habe diese Wohnung vor 1 Monat gekauft. Die Gefahrtragung ist kaufvertraglich am 1.09.2009 auf mich übergegangen. Im Grundbuch sind wir zur Zeit noch nicht als Eigentümer eingetragen (wir können momentan noch nicht rechtsverbindlich handeln).
Der durch den Bauträger abgeschlossene Mietvertrag ist in Bezug auf die zur Wohnung gehörende Garage äußerst lückenhaft ausgefüllt. Zum einen gilt die Garage - bezeichnet wie folgt: "... sowie das Recht zur Nutzung der/des Garagenstellplatz / Freistellpl. DP 24u ..."(Anmerkung: Bezeichnung des "Sondereigentums" lt. Teilungserklärung). Das wäre ja noch eindeutig.
Bei der Garagenmieten steht jedoch ein "-". Es gilt für die Garage also keine Mietzahlung vereinbart. Das ist für mich ja noch nachvollziehbar, wenn ich bedenke, dass die Mieterin durch ihre soziale Situation seinerzeit überhaupt kein Auto besitzen durfte. Sie hatte zu Beginn auch keins - erst seit 2000. Im persönlichen Gespräch gab die Mieterin auch zu, dass sie keine Miete für den Garagenstellplatz zahlt. Wir hatten uns dann darauf verständigt, dass sie den Garagenstellplatz mit 30 EUR/Monat haben kann. Sie war auch bereit, diesen Betrag zu zahlen. Ich habe dann einen separaten Mietvertrag aufgesetzt, in dem ich auch alle Belange für die Doppelparkerpflege eingearbeitet habe. Den sie nun nach angeblicher Rücksprache mit dem Mieterverein zurückgewiesen - es wurde auf den bestehenden Mietvertag hingewiesen. Rein juristisch mag das ja ganz o.k. sein, aber rein menschlich bin ich von meiner Mieterin natürlich enttäuscht, die hier offen eingeräumt hat, keine Miete für die Garage zu zahlen, aber trotzdem durch einen fehlenden Strich im Mietvertrag ein Recht hat, eine technisch aufwendige und teure Sache zu nutzen.
Ergänzend hierzu ist zu erwähnen, dass diese Mieterin die Erstkäufer der Wohnung
vor Einzug darum gebeten hatte, ihr eine Einbauküche in die Wohnung zu bauen, da sie kein Geld für eine Küche hatte. Hierüber wurde ein separater Mietvertrag geschlossen mit 1 % des Küchenwertes je Monat Mietzins. 2 x hatte sie gezahlt und dann nicht mehr. Wie ich nun erfahren hatte, haben die Erstbesitzer nach anfänglichen Mahnungen die Sache im Sande verlaufen lassen. Die Küche wird nun also auch schon über 12 Jahre kostenlos genutzt. Mir fällt hierzu nur eine Bezeichnung ein: Schmarotzer.
Damit ihr meine Verärgerung über das Mieterverhalten noch besser versteht, solltet ihr wissen, dass die Mieterin momentan für eine Luxuswohnung in allerbester Wohnlage und mit fantastischer Fernsicht, mit 60 qm Wohnfläche nur 360 EUR Miete zahlt. Die spiegelgleiche Nachbarwohnung ist für 750 EUR/Monat vermietet.
Die Doppelparkeranlage sieht nach 12 Jahren Nutzung bei überhaupt keiner Pflege inzwischen ziemlich angerostet aus, so dass pro Stellplatz Sanierungskosten in einer Größenordung von 3.000 EUR anstehen werden. Ursache für den verkommenen Zustand ist, dass sämtliche Wasserabläufe der Anlage mit Laub, Schmutz und abblätternder Farbe zugesetzt sind. Es sehen allerdings alle Anlagen so aus, weil keiner der 12 Mieter hier pflegerisch tätig war.
Mir ist durchaus bewusst, dass vor Gericht bei unklaren Vertragsverhaltnisse immer zu Gunsten des sozial Schwächeren entschieden werden würde. Ich erkenne also an, dass die Garage mitvermietet gilt.
Mich stören hier mehrere Dinge:
- hier nutzt jemant mietfrei eine Anlage, die einer hohen Nachinvestition bedarf.
- hier hat jemand durch unterlassene Pflege (2x jährlich sollten alle wasserführenden Rinnen gereinigt werden) eine Doppelparkeranlage geschädigt
Doch welche Möglichkeiten habe ich nun (selbstverständlich erst dann, wenn ich im Grundbuch eingetragener Eigentümer bin), um die Situation zu ändern ?
Kann ich die mietlos mitvermietete Garage kündigen ? - Immerhin räumt der bestehende Mietvertrag diese Möglichkeit ein mit der Regelung: "Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung."
Welche Kündigungsfrist wäre richtig ? - Für die Wohnung selbst gelten mietvertraglich nach 10 Jahren Mietdauer 12 Monate vereinbart. Gilt das nun zwangsläufig auch für den Garagenstellplatz ?
Es ist zwar etwas kleinlich, aber muss ich der Mieteren die Fernbedienung für das Garagenrolltor und die Doppelparkeranlage auch weiterhin überlassen ? - Sie kann die Anlage auch mit einem Schlüssel bedienen. Von einer Fernbedienung steht nichts im Mietvertrag - die Mieterin hat dieses Teil auch erst seit dem Sommer 2008, um es einem Wartungstechniker für die Toranlage zu Testzwecken aushändigen zu können, da die Erstbesitzer über 200 km entfernt leben.
Kann ich die Mieterin für die unterlassene Pflege der Anlage an den Sanierungskosten der Doppelparkeranlage kostenmäßig in die Pflicht nehmen ?
Ob eine technische Unterweisung in die Nutzung und Pflege der Anlage stattgefunden hatte, ist leider nicht belegt und auch nicht mehr herausfindbar, da der Bauträger in Konkurs gegangen ist.
Ich bin gespannt auf eure Tipps und Antworten.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
P.S.: Wegen der Doppelparker bin ich mit dem Verwalter in der Diskussion - m.E. handelt es sich hier um Gemeinschaftseigentum (entsprechende Gerichtsurteile habe ich gefunden). Aus den Versammlungsprotokollen konnte ich ablesen, dass zwar immer wieder über das Thema Doppelparkersanierung gesprochen worden ist, es hat jedoch keiner der Eigentümer etwas unternommen. Ich hatte mir auch schon überlegt, wie ich das sanieren kann, bin jedoch bei der Tragekonstruktion gescheitert, da es keinen Sinn macht die Parkfläche auszutauschen und halbe Träger korrosionsschutzmäßig zu behandeln. So wird des den anderen Eigentümern wohl auch gegangen sein, denn bei der Fa. Klaus hatte niemand ein Angebot zur Sanierung angefordert, wie auf den Eigentümerversammlungen vom Verwalter empfohlen.
ich bin neu hier im Forum weil ich eine vermietete Eigentumswohnung gekauft habe, die mir nun im Umgang mit der Mieterin in mehreren Punkten Unmut bereitet.
Um euch die Situation verständlich zu machen, muss ich etwas weiter ausholen.
Es handelt sich um eine ETW die 1997 durch die heutige Mieterin erstbezogen worden ist. Die ersten 10 Jahre war die Wohnung sozialgebunden, da sich das Projekt schlecht vermarkten ließ (es sollten dort betuchte ältere Leute einziehen, die sich wohnraummäßig luxuriös verkleinern wollten), kam der Bauträger auf die glorreiche Idee, die nicht verkauften Wohnungen mit Sozialbindung zu verkaufen und auch zu vermieten. Durch günstige Kredite und erhebliche Abschläge am Verkaufspreis ließen sich innerhalb von 2 Jahren auch alle Wohnungen an den Anleger bringen.
Ich habe diese Wohnung vor 1 Monat gekauft. Die Gefahrtragung ist kaufvertraglich am 1.09.2009 auf mich übergegangen. Im Grundbuch sind wir zur Zeit noch nicht als Eigentümer eingetragen (wir können momentan noch nicht rechtsverbindlich handeln).
Der durch den Bauträger abgeschlossene Mietvertrag ist in Bezug auf die zur Wohnung gehörende Garage äußerst lückenhaft ausgefüllt. Zum einen gilt die Garage - bezeichnet wie folgt: "... sowie das Recht zur Nutzung der/des Garagenstellplatz / Freistellpl. DP 24u ..."(Anmerkung: Bezeichnung des "Sondereigentums" lt. Teilungserklärung). Das wäre ja noch eindeutig.
Bei der Garagenmieten steht jedoch ein "-". Es gilt für die Garage also keine Mietzahlung vereinbart. Das ist für mich ja noch nachvollziehbar, wenn ich bedenke, dass die Mieterin durch ihre soziale Situation seinerzeit überhaupt kein Auto besitzen durfte. Sie hatte zu Beginn auch keins - erst seit 2000. Im persönlichen Gespräch gab die Mieterin auch zu, dass sie keine Miete für den Garagenstellplatz zahlt. Wir hatten uns dann darauf verständigt, dass sie den Garagenstellplatz mit 30 EUR/Monat haben kann. Sie war auch bereit, diesen Betrag zu zahlen. Ich habe dann einen separaten Mietvertrag aufgesetzt, in dem ich auch alle Belange für die Doppelparkerpflege eingearbeitet habe. Den sie nun nach angeblicher Rücksprache mit dem Mieterverein zurückgewiesen - es wurde auf den bestehenden Mietvertag hingewiesen. Rein juristisch mag das ja ganz o.k. sein, aber rein menschlich bin ich von meiner Mieterin natürlich enttäuscht, die hier offen eingeräumt hat, keine Miete für die Garage zu zahlen, aber trotzdem durch einen fehlenden Strich im Mietvertrag ein Recht hat, eine technisch aufwendige und teure Sache zu nutzen.
Ergänzend hierzu ist zu erwähnen, dass diese Mieterin die Erstkäufer der Wohnung
vor Einzug darum gebeten hatte, ihr eine Einbauküche in die Wohnung zu bauen, da sie kein Geld für eine Küche hatte. Hierüber wurde ein separater Mietvertrag geschlossen mit 1 % des Küchenwertes je Monat Mietzins. 2 x hatte sie gezahlt und dann nicht mehr. Wie ich nun erfahren hatte, haben die Erstbesitzer nach anfänglichen Mahnungen die Sache im Sande verlaufen lassen. Die Küche wird nun also auch schon über 12 Jahre kostenlos genutzt. Mir fällt hierzu nur eine Bezeichnung ein: Schmarotzer.
Damit ihr meine Verärgerung über das Mieterverhalten noch besser versteht, solltet ihr wissen, dass die Mieterin momentan für eine Luxuswohnung in allerbester Wohnlage und mit fantastischer Fernsicht, mit 60 qm Wohnfläche nur 360 EUR Miete zahlt. Die spiegelgleiche Nachbarwohnung ist für 750 EUR/Monat vermietet.
Die Doppelparkeranlage sieht nach 12 Jahren Nutzung bei überhaupt keiner Pflege inzwischen ziemlich angerostet aus, so dass pro Stellplatz Sanierungskosten in einer Größenordung von 3.000 EUR anstehen werden. Ursache für den verkommenen Zustand ist, dass sämtliche Wasserabläufe der Anlage mit Laub, Schmutz und abblätternder Farbe zugesetzt sind. Es sehen allerdings alle Anlagen so aus, weil keiner der 12 Mieter hier pflegerisch tätig war.
Mir ist durchaus bewusst, dass vor Gericht bei unklaren Vertragsverhaltnisse immer zu Gunsten des sozial Schwächeren entschieden werden würde. Ich erkenne also an, dass die Garage mitvermietet gilt.
Mich stören hier mehrere Dinge:
- hier nutzt jemant mietfrei eine Anlage, die einer hohen Nachinvestition bedarf.
- hier hat jemand durch unterlassene Pflege (2x jährlich sollten alle wasserführenden Rinnen gereinigt werden) eine Doppelparkeranlage geschädigt
Doch welche Möglichkeiten habe ich nun (selbstverständlich erst dann, wenn ich im Grundbuch eingetragener Eigentümer bin), um die Situation zu ändern ?
Kann ich die mietlos mitvermietete Garage kündigen ? - Immerhin räumt der bestehende Mietvertrag diese Möglichkeit ein mit der Regelung: "Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Vereinbarung."
Welche Kündigungsfrist wäre richtig ? - Für die Wohnung selbst gelten mietvertraglich nach 10 Jahren Mietdauer 12 Monate vereinbart. Gilt das nun zwangsläufig auch für den Garagenstellplatz ?
Es ist zwar etwas kleinlich, aber muss ich der Mieteren die Fernbedienung für das Garagenrolltor und die Doppelparkeranlage auch weiterhin überlassen ? - Sie kann die Anlage auch mit einem Schlüssel bedienen. Von einer Fernbedienung steht nichts im Mietvertrag - die Mieterin hat dieses Teil auch erst seit dem Sommer 2008, um es einem Wartungstechniker für die Toranlage zu Testzwecken aushändigen zu können, da die Erstbesitzer über 200 km entfernt leben.
Kann ich die Mieterin für die unterlassene Pflege der Anlage an den Sanierungskosten der Doppelparkeranlage kostenmäßig in die Pflicht nehmen ?
Ob eine technische Unterweisung in die Nutzung und Pflege der Anlage stattgefunden hatte, ist leider nicht belegt und auch nicht mehr herausfindbar, da der Bauträger in Konkurs gegangen ist.
Ich bin gespannt auf eure Tipps und Antworten.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
P.S.: Wegen der Doppelparker bin ich mit dem Verwalter in der Diskussion - m.E. handelt es sich hier um Gemeinschaftseigentum (entsprechende Gerichtsurteile habe ich gefunden). Aus den Versammlungsprotokollen konnte ich ablesen, dass zwar immer wieder über das Thema Doppelparkersanierung gesprochen worden ist, es hat jedoch keiner der Eigentümer etwas unternommen. Ich hatte mir auch schon überlegt, wie ich das sanieren kann, bin jedoch bei der Tragekonstruktion gescheitert, da es keinen Sinn macht die Parkfläche auszutauschen und halbe Träger korrosionsschutzmäßig zu behandeln. So wird des den anderen Eigentümern wohl auch gegangen sein, denn bei der Fa. Klaus hatte niemand ein Angebot zur Sanierung angefordert, wie auf den Eigentümerversammlungen vom Verwalter empfohlen.