Müllabfuhr / Papierentsorgung

Diskutiere Müllabfuhr / Papierentsorgung im Müllentsorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo! Jetzt hab ich auch mal eine Frage. Die Immobilie ist ein Bürohaus - also Gewerbe - Großtonnen (es wird gesammelt) - Umlage erfolgt über die...
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DiplomHM

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Hallo! Jetzt hab ich auch mal eine Frage. Die Immobilie ist ein Bürohaus - also Gewerbe - Großtonnen (es wird gesammelt) - Umlage erfolgt über die Mietfläche, also nach m²! Und zwar folgender Fall:

Mein Chef ist der Meinung, dass für den Umlageschlüssel der Kosten Müllabfuhr und Papierentsorgung die Leerstände (auf den jeweiligen Zeitraum natürlich) herauszunehmen sind, da diese ja keinen Müll verursachen würden.

Im Moment sind sie im Umlageschlüssel enthalten und der Vermieter trägt die "entstehenden" Kosten.

Gemäß Mietverträge gibt es Mieter, die ihren Müll und Papier eigenständig entsorgen und auch keinen Zugang (Schlüssel) für den Müllraum / Tonnen haben. Diese sind aus dem Umlageschlüssel herausgenommen. Das lässt sich ja auch, bei eventuellen Streitigkeiten, (wegen Änderung des Schlüssels) belegen und nachweisen!

Ich bin nicht dafür, den Leerstand aus dem Umlageschlüssel herauszunehmen, da ein Leerstand meines Erachtens nach indirekt Kosten verursacht, z. B. bei Renovierungsarbeiten - sofern noch kein MV abgeschlossen ist.

Wer hat nun recht? Hat jemand ggf. ein Urteil?

Ich denke, dass dies eine heikle Geschichte ist, da Mieter nicht mit Kosten belasten dürfen, die aus einem Leerstand resultieren (z. B. Grundsteuer, Strom, etc.). Das ist ja auch klar. Denn indirekt verursacht ein Leerstand auch keinen Allgemeinstrom, keine Aufzugskosten, etc ...

Die Umlage erfolgt ja verbrauchsunabhängig, da der Schlüssel über die Mietfläche läuft. Klar wäre es mir, wenn jeder Mieter eine eigene Tonne hat. Dann würde ich von "Verbrauch" reden.
 
  • Müllabfuhr / Papierentsorgung Beitrag #2

Sorg

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Hallo DiplomHM,
da es sich um ein Bürohaus handelt, gehe ich mal davon aus, dass es sich ausschließlich um Gewerbemietverträge handelt. Hier ist man im allgemeinen frei bei der Gestaltung und es wird umgelegt, was vereinbart ist. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
Nur weil eine Gewerbeeinheit leer steht, heißt das nicht, das keine Kosten für Müll entstehen. Die Grundkosten sind mindestens vorhanden. Stellenweise wird Leerstand auch gereinigt, um für die Vermietung akzeptabel zu sein. Dann fällt auch, geringfügig natürlich, Müll an. Da dies nur geringfügig ist, würde ich das ebenfalls vernachlässigen und nur die tatsächlichen Mieter mit den verbrauchsabhängigen Kosten belasten.
Die Entsorgung von Müll bei Renovierung des Leerstandes würde ich gesondert beauftragen und auf den Eigentümer umlegen.
Der Leerstand verursacht keine Allgemeinstromkosten/Aufzugskosten? Wie wird vermietet? Da kommen doch bestimmt Interessenten vorbei und gebrauchen den Aufzug und machen mal das Licht an, oder nicht?
Sollte es sich alleridings um ein gemischt genutztes Objekt handeln, wird es ein wenig komplizierter.
Gruß Sorg
Mit Urteilen ist das so eine Sache, gerade bei Gewerbe. Da jeder Fall anders liegt und es in Deutschland auch kein Fallrecht gibt.
 
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