DiplomHM
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Hallo! Jetzt hab ich auch mal eine Frage. Die Immobilie ist ein Bürohaus - also Gewerbe - Großtonnen (es wird gesammelt) - Umlage erfolgt über die Mietfläche, also nach m²! Und zwar folgender Fall:
Mein Chef ist der Meinung, dass für den Umlageschlüssel der Kosten Müllabfuhr und Papierentsorgung die Leerstände (auf den jeweiligen Zeitraum natürlich) herauszunehmen sind, da diese ja keinen Müll verursachen würden.
Im Moment sind sie im Umlageschlüssel enthalten und der Vermieter trägt die "entstehenden" Kosten.
Gemäß Mietverträge gibt es Mieter, die ihren Müll und Papier eigenständig entsorgen und auch keinen Zugang (Schlüssel) für den Müllraum / Tonnen haben. Diese sind aus dem Umlageschlüssel herausgenommen. Das lässt sich ja auch, bei eventuellen Streitigkeiten, (wegen Änderung des Schlüssels) belegen und nachweisen!
Ich bin nicht dafür, den Leerstand aus dem Umlageschlüssel herauszunehmen, da ein Leerstand meines Erachtens nach indirekt Kosten verursacht, z. B. bei Renovierungsarbeiten - sofern noch kein MV abgeschlossen ist.
Wer hat nun recht? Hat jemand ggf. ein Urteil?
Ich denke, dass dies eine heikle Geschichte ist, da Mieter nicht mit Kosten belasten dürfen, die aus einem Leerstand resultieren (z. B. Grundsteuer, Strom, etc.). Das ist ja auch klar. Denn indirekt verursacht ein Leerstand auch keinen Allgemeinstrom, keine Aufzugskosten, etc ...
Die Umlage erfolgt ja verbrauchsunabhängig, da der Schlüssel über die Mietfläche läuft. Klar wäre es mir, wenn jeder Mieter eine eigene Tonne hat. Dann würde ich von "Verbrauch" reden.
Mein Chef ist der Meinung, dass für den Umlageschlüssel der Kosten Müllabfuhr und Papierentsorgung die Leerstände (auf den jeweiligen Zeitraum natürlich) herauszunehmen sind, da diese ja keinen Müll verursachen würden.
Im Moment sind sie im Umlageschlüssel enthalten und der Vermieter trägt die "entstehenden" Kosten.
Gemäß Mietverträge gibt es Mieter, die ihren Müll und Papier eigenständig entsorgen und auch keinen Zugang (Schlüssel) für den Müllraum / Tonnen haben. Diese sind aus dem Umlageschlüssel herausgenommen. Das lässt sich ja auch, bei eventuellen Streitigkeiten, (wegen Änderung des Schlüssels) belegen und nachweisen!
Ich bin nicht dafür, den Leerstand aus dem Umlageschlüssel herauszunehmen, da ein Leerstand meines Erachtens nach indirekt Kosten verursacht, z. B. bei Renovierungsarbeiten - sofern noch kein MV abgeschlossen ist.
Wer hat nun recht? Hat jemand ggf. ein Urteil?
Ich denke, dass dies eine heikle Geschichte ist, da Mieter nicht mit Kosten belasten dürfen, die aus einem Leerstand resultieren (z. B. Grundsteuer, Strom, etc.). Das ist ja auch klar. Denn indirekt verursacht ein Leerstand auch keinen Allgemeinstrom, keine Aufzugskosten, etc ...
Die Umlage erfolgt ja verbrauchsunabhängig, da der Schlüssel über die Mietfläche läuft. Klar wäre es mir, wenn jeder Mieter eine eigene Tonne hat. Dann würde ich von "Verbrauch" reden.