Müllabrechnung nur mit dem Vermieter

Diskutiere Müllabrechnung nur mit dem Vermieter im Müllentsorgung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Bisher sind die Abrechnungen aller Mülleimer meiner Mieter von der Stadtverwaltung an mich gesendet worden. Ich musste dann die einzelnen...
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #1

aspren01

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Bisher sind die Abrechnungen aller Mülleimer meiner Mieter von der Stadtverwaltung an mich gesendet worden. Ich musste dann die einzelnen Mülleimer den Mietern richtig zuornden und dann in die Nebenkostenabrechnungen einfliessen lassen. Als ich dann aber gehoert habe, dass in anderen Staedten die Mieter direkt mit der Stadt abrechnen, wollte ich das auch so regeln. Prompt hat man mir mitgeteilt, dass das hier nicht geht. So was auch :?
Da macht sich die Stadt doch nur ein schlaues Leben, da sie mit mir abrechnen koennen und nicht einzelnen Mietern nachrennen muessen. So ueberlassen sie mir die Drecksarbeit. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen dauern somit laenger und es ist immer schwierig, die Muelleimernummern den richtigen Mietern zuzuordnen. Ausserdem muss ich dann immer mit der Endabrechnung bei Auszug eines Mieters warten, bis die Stadt mir die letzte Muellabrechnung schickt.
Kann ich da denn was machen, so dass die Stadt den Müll in der Zukunft direkt mit den Mietern abrechnet?
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #2

Capo

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Du kannst höchstens bei den weiteren Verträgen, das in die Klauseln aufnehmen und so die Meldung dem Mieter überlassen. Dann meldet der sich an und der Vermieter taucht nirgends auf...
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #3

aspren01

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Original von capo
Du kannst höchstens bei den weiteren Verträgen, das in die Klauseln aufnehmen und so die Meldung dem Mieter überlassen. Dann meldet der sich an und der Vermieter taucht nirgends auf...
Das geht eben auch nicht, da die Stadt das nicht erlaubt. Die koennen sich zwar selber An- und Abmelden aber die Abrechnungen gehen dann trotzdem ueber mich.
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #4

Heizer

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Das wir regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Manche Gemeinden machen eine Mieterdirektabrechnung manche eben nicht. Da kann man nix machen.

In einigen Regionen rechnen sogar die Versorger direkt die Heizkosten mit den Mietern ab. Da brauch sich der Vermieter nur noch um die restlichen Nebenkosten kümmern. Das Kostenrisiko fällt auch weg.
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #5

Pfeifdireins

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Ich habe jetzt hier folgendes Problem:
Immobilie vor wenigen Wochen übernommen, Abfallgebühren haben die Mieter selbst angemeldet. Ein Mieter zahlt, wie sich jetzt rausstellt, schon lange keine Müllgebühr.
Die Gemeinde möchte mich jetzt für die Kosten haftbar machen, und zwar für einen längeren Zeitraum als ich Nutzen und Lasten habe.
Die Gemeinde teilt mir weiter mit, daß das von ihr betriebene Mahn und Beitreibungsverfahren umfangreich, jedoch erfolglos gewesen sei...
Soll ich mich kampflos ergeben und gleich zahlen ? :sauer027:
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #6

Heizer

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Ist jetzt die Frage ob die "Schuld" im Grundbuch steht und Du die praktisch mit gekauft hast.

Wenn dem nicht so ist würde mich die rechtliche Grundlage interessieren auf dessen Du alte Forderungen begleichen sollst.
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #8

Berny

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Das geht eben auch nicht, da die Stadt das nicht erlaubt. Die koennen sich zwar selber An- und Abmelden aber die Abrechnungen gehen dann trotzdem ueber mich.
Dann wird es wohl so sein, denn die Gemeindesatzung gilt auch für Dich bzw. Euch.
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #9

Pfeifdireins

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Hallo,
im Grundbuch steht die Schuld nicht.
Gemeindesatzung § 22, danach bin ich natürlich haftbar, das ist aber nicht fraglich.
Fraglich für mich ist die Haftung für den Vorbesitzer.
Gruss,
P.:wink1:
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #10

Mieter1962

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Schau mal in den Kaufvertrag. Abfallgebühren sind öffentliche Lasten. Im Kaufvertrag steht meisstens drin, dass der Verkäufer erklärt, dass keine Rückstände bei den öffentlichen Lasten bestehen.
 
  • Müllabrechnung nur mit dem Vermieter Beitrag #11

Pfeifdireins

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Hey Mieter1962 , du bist ein Schatz ! :liebe007:
Genau, im Kaufvertrag steht, das der Veräußerer lastenfrei übergeben muss,
Danke dir,
Viele Grüsse,
P.
 
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